Mut zur Inklusion machen

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

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Bild: Mensch zuerst

Kassel (kobinet) Mit einem neuen, von der Aktion Mensch für drei Jahre geförderten, Projekt will Mensch zuerst Mut zur Inklusion machen. Dies schreibt der Verein von Menschen mit Lernschwierigkeiten in seinem neuesten Rundbrief. "In dem Projekt wollen wir Menschen mit Lernschwierigkeiten stark machen. Damit Menschen mit Lernschwierigkeiten besser über ihre Rechte Bescheid wissen. Und damit sie sich für ihre Rechte einsetzen können."

Mit dem neuen Projekt will Mensch zuerst Menschen mit Lernschwierigkeiten schulen. Sie sollen dabei lernen, sich in die Diskussionen zur Inklusion einzumischen. Die Meinung von Menschen mit Lernschwierigkeiten darf nämlich nach Ansicht von Mensch zuerst nicht zu kurz kommen, wenn es um die Inklusion geht. Erste Erfahrungen hat das Projekt bereits bei Veranstaltungen gesammelt. So zum Beispiel beim Treffen von Selbst Aktiv von Menschen mit Behinderungen in der SPD in Nordhessen. Anita Kühnel hat hierfür eine Reihe von Forderungen vorgetragen.

Neben dem Recht auf eine Leichte Sprache hat Anita Kühnel klar gemacht: "Wir wollen nicht 'geistig behindert' genannt werden. Das ist diskriminierend. Wir wollen 'Menschen mit Lernschwierigkeiten' genannt werden. Und Menschen mit Lernschwierigkeiten sollen das Recht haben, selbst entscheiden zu können", erklärte Anita Kühnel von Mensch zuerst.

Menschen mit Lernschwierigkeiten sollen selbst entscheiden, wo und mit wem sie ihre Freizeit verbringen. Menschen mit Lernschwierigkeiten wollen sich ihren Arzt selbst aussuchen können und Menschen mit Lernschwierigkeiten haben das Recht, eine Beziehung zu haben. Sie wollen selbst entscheiden, ob sie Kinder haben möchten.

Für den Bereich des Wohnens fordert die Selbstvertretungsorganisation, dass Menschen mit Lernschwierigkeiten selbst bestimmen können, wo, wie und mit wem sie wohnen. Menschen mit Lernschwierigkeiten müssen alle Unterstützung bekommen, die sie brauchen, um nicht im Heim leben zu müssen.

Menschen mit Lernschwierigkeiten sollen aber auch selbst bestimmen dürfen, welchen Beruf sie lernen. Sie müssen selbst bestimmen können, wo sie den Beruf lernen. Auch Menschen in Werkstätten müssen eine Ausbildung bekommen, die auf dem ersten Arbeitsmarkt anerkannt wird. Es muss genug Lohn geben. Menschen mit Lernschwierigkeiten wollen nicht von der Sozialhilfe abhängig sein.

Und warum soll es nicht auch Behindertenbeauftragte geben, die selbst Lernschwierigkeiten haben. Auf jeden Fall müssen sie selbst eine Behinderung haben, da sie wissen, wie es ist mit einer Behinderung zu leben. Sie verstehen uns besser. Sie sollen hauptamtlich arbeiten und per Gesetz sollen Behindertenbeauftragte vorgeschrieben werden. Diese Forderung richtet sich besonders an das Land Hessen, wo die Landesbehindertenbeauftragte ihr Amt immer noch ehrenamtlich ausübt.

Letztendlich geht es Mensch zuerst darum, dass behinderte Menschen die Unterstützung bekommen, die sie brauchen: beim Wohnen, beim Arbeiten, in der Freizeit und bei der Erziehung.

Lesermeinungen zu “Mut zur Inklusion machen” (5)

Von behindertenrecht

Wie bei vielen Themen, werden auch in diesen Beitrag , diejenigen behinderten Menschen vergessen, für die ein Betreuer bestellt wurde .
Trotzdem Betreute nach Betreuungsrecht beschwerde- und antragsberechtigt bleiben ( Beschwerde gegen den Betreuer, oder Antrag auf anderen Betreuer) , werden sie bei Behörden z.B. Antrag auf persönliches Budget nach SGB nicht als Rechtssubjekt anerkannt, ohne das der Betreuer den Antrag mit unterschreibt .

Geinsam mit Vertauensperson inklusiv teilnehmen und entscheiden, daß ist nach UN-Behindertenkonvention erstrebenswert . Gerade für Menschen die ohne 1:1 Versorgung, nicht den "Hauch" von Inklusion erleben können, ist persönliche Assistenz besonders wichtig .

Wie z.B. das Urteil vom Sozialgericht Freiburg vom 15.12.2011 Aktenzeichen S9 SO 5771/11 zeigt, sind für die notwendigen Hilfen, auch bei Betreuung, nicht die Betreuungsgerichte zuständig, sondern die Sozialgerichte, wenn der Kostenträger die 1:1 Versorgung ablehnt , d.h. auch bei stationärer Pflege - wie der Fall zeigt . Bezogen auf dieses Urteil, wurde dann mit Beschluss vom AG Frankfurt 29.11.2012 Aktenzeichen 49XVII HOf 3023/11 eine Fexierung nicht genehmigt .
Teilhabe wenn notwendig 1:! für Schwerstbehinderte, sowohl in Werstätten, alsauch in Förderstätten und auch bei Veranstaltungen, wenn auch nur stundenweise - dann bekämen ALLE die Chance auf Inklusion . In dem Fall kann man mit ruhigen Gewissen sagen "Dabeisein ist ALLES" - auch wenn man nur schwer selbst entscheiden kann .

Von Gisela Maubach

Sehr geehrter Herr Göthling, vielen Dank für diese positive Rückmeldung! Da Sie mich persönlich ansprechen, möchte ich einen ersten Vorschlag als Mutter eines 26-jährigen jungen Mannes machen, der seine Interessen nicht ansatzweise selbst vertreten kann. Hier im Beitrag lese ich beispielsweise:
"Und warum soll es nicht auch Behindertenbeauftragte geben, die selbst Lernschwierigkeiten haben. Auf jeden Fall müssen sie selbst eine Behinderung haben, da sie wissen, wie es ist mit einer Behinderung zu leben. Sie verstehen uns besser." Wer aber "versteht" Menschen wie meinen Sohn, für dessen Interessen ich seit 26 Jahren kämpfe und der nie die Chance haben wird, einen Beruf zu erlernen und Lohn zu bekommen. Käme ich als Interessenvertreterin deshalb nicht infrage, weil ich selbst keine Behinderung habe? Ein erster Vorschlag von mir wäre, bei allen Forderungen zu den Themen Selbstbestimmung und Inklusion auch immer diejenigen Menschen "teilhaben" zu lassen, die nicht für sich selbst sprechen können. Das lässt sich beispielsweise an folgendem Zitat aus dem Beitrag veranschaulichen: "Und Menschen mit Lernschwierigkeiten sollen das Recht haben, selbst entscheiden zu können", erklärte Anita Kühnel von Mensch zuerst. Hier würde ich zum Beispiel ergänzen: "Und diejenigen, die nicht selbst entscheiden können, sollen das Recht haben, von einer Vertrauensperson entscheiden zu lassen." Mir ist sehr bewusst, dass es noch ein weiter Weg werden wird, diejenigen Menschen, sie sich nicht selbst mitteilen können, auf Selbstbestimmungs-Tagesordnungen zu bringen. Aber irgendwann muss das ja geschehen, denn solange sie wie bisher ausgeschlossen bleiben, kann auch niemand mit Recht behaupten, dass wir auf dem Weg zur Inklusion wären.

Von Stefan Göthling

Sehr geehrte Frau Maubach,

vielen Dank für Ihren Hinweis. Uns von Mensch zuerst ist es sehr wichtig, Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf in unserem neuen Projekt nicht zu vergessen. Deswegen freuen wir uns auf gute Vorschläge von Ihnen: Wie können wir Menschen mit höherem Unterstützungsbedarf noch mehr einbeziehen oder sie gut vertreten.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Göthling, Geschäftsführer Mensch zuerst e.V.


Von Gisela Maubach

So so - die Meinung von Menschen mit Lernschwierigkeiten darf also nicht zu kurz kommen, wenn es um die Inklusion geht.
Wie aber kann es überhaupt um Inklusion gehen, wenn grundsätzlich nicht thematisiert wird, dass es auch Menschen gibt, die man eben nicht "schulen" kann, damit sie "stark" werden? Warum werden grundsätzlich diejenigen Menschen "vergessen", die nicht lernen können, sich in Diskussionen zur Inklusion einzumischen, weil sie für ein derartiges Lernen zu (!) behindert sind? Und na klar ist es erstrebenswert, dass jeder Mensch selbst bestimmen sollte, welchen Beruf er lernt - sofern das möglich ist. Aber es gibt eben auch Menschen, die leider keinen Beruf erlernen können, so dass sie auch keinen "Lohn" erarbeiten können. Tatsächlich existieren Menschen, die beaufsichtigt, betreut und gepflegt werden müssen, und die ihre eigenen Interessen niemals selbst vertreten können. Das Schlagwort "Inklusion" wird ganz offensichtlich zunehmend benutzt, um ideologische Ziele zu verfolgen, aber solange beim Thema Inklusion diejenigen Menschen ausgeschlossen bleiben, die zu behindert sind, um sich selbst vertreten zu können, wird der Begriff Inklusion unmittelbar ad absurdum geführt!

Von Pollis

Würde mich freuen wenn wir von der Werkstatt mit machen können lade uns mal ein den Werkstattrat danke