Filmförderungsanstalt fördert nur noch barrierefreie Filme

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Filmprojektor
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Bild: Brigitte Faber

Berlin (kobinet) Mit öffentlichen Geldern geförderte Filme ohne Audiodeskription gehören in Deutschland der Vergangenheit an, zumindest wenn der Antrag auf Förderung nach dem 1. Mai 2013 gestellt wird. Denn seit diesem Zeitpunkt gelten bei der Filmförderungsanstalt (FFA), die die Herstellung von Kinofilmen aller Genres unterstützt und damit in staatlichem Auftrag den deutschen Film stärkt, neue Richtlinien. Auf diesen Erfolg hat der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) in seinem Newsletter DBSV-direkt hingewiesen.

Demnach können nach Informationen von DBSV-direkt nur noch barrierefreie Filme gefördert werden, die mit Audiodeskription für blinde und sehbehinderte Menschen sowie mit Untertitelung für hörgeschädigte Menschen ausgestattet sind. War Barrierefreiheit bisher eines von vielen Förderkriterien, die nicht alle zu erfüllen waren, ist sie nun zu einem Ausschlusskriterium geworden.

Mit der Richtlinienänderung der FFA hat der DBSV einen wichtigen politischen Erfolg errungen. "Unser langjähriges Engagement für mehr Hörfilme zahlt sich endlich aus", freut sich DBSV-Präsidentin Renate Reymann. Angestoßen von Claudia Roth, Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen und Jurymitglied des Deutschen Hörfilmpreises, hatte sich der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages einstimmig dafür ausgesprochen, das barrierefreie Filmangebot umfassend auszuweiten. Bei der Verleihung des Deutschen Hörfilmpreises 2012 zeigte auch Kulturstaatsminister Bernd Neumann Flagge und regte bei der Filmförderungsanstalt eine Richtlinienänderung gemäß UN-Behindertenrechtskonvention an. Diese konnte nun im Vorgriff auf die Novelle des Filmfördergesetzes in Kraft treten.

"Bei aller Freude über die aktuellen Entwicklungen bleiben Wünsche offen", erklärte Renate Reymann und nennt die Ausstattung alter Filmbestände mit Audiodeskription und Untertiteln sowie den barrierefreien Zugang zu Kinos. Die Politik scheint sich ihrer Verantwortung bewusst zu sein. Jedenfalls erklärte Angelika Krüger-Leißner (SPD), stellvertretende Vorsitzende des Kulturausschusses, bei der Verleihung des diesjährigen Deutschen Hörfilmpreises, sich im Zuge der Digitalisierung für diese Themen einsetzen zu wollen.

Hintergrund:

Der Deutsche Filmförderfonds (DFF), der in den Zuständigkeitsbereich des Kulturstaatsministers fällt, war der Filmförderungsanstalt zuvorgekommen. Bereits seit dem 1. Januar 2013 werden Fördermittel aus dem Fonds nur noch unter der Bedingung vergeben, dass die Filme mit barrierefreien Fassungen für seh- und hörbehinderte Menschen hergestellt werden.