Petition für Recht auf gleiches Einkommen und Vermögen

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

100 Euro Schein
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Hameln (kobinet) Über 1.000 Menschen haben bisher die Petition von Constantin Grosch aus Hameln für "ein Recht auf gleiches Einkommen und Vermögen auch für Menschen mit Behinderungen" unterstützt.

"Wie viel Geld darf ich verdienen?" Diese Frage werden sich wohl die wenigsten Menschen bisher in ihrem Leben gestellt haben. Warum auch?", schreibt Constantin Grosch in der Begründung für die Petition. "Für Menschen mit Behinderungen ist das anders. Wer trotz Behinderung erfolgreich einer Arbeitstätigkeit nachgeht und gar beruflich Karriere machen möchte hat in Deutschland dazu eigentlich keinen Grund. Die Anstrengungen, die eine höher qualifizierte Berufsausbildung und Erwerbsarbeit mit sich bringen, zahlen sich selbst dann nicht aus, wenn der Karriereerfolg tatsächlich Wirklichkeit wird", so Constantin Grosch.

Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung auf intensive Unterstützung durch persönliche Assistenz angewiesen sind, werden nach Ansicht des Petenten arm gehalten. Da die Inanspruchnahme einer Persönlichen Assistenz, ohne die die meisten Menschen mit Behinderung nicht (über-)leben könnten, unter die Sozialhilfe fällt, gelten für diese auch die entsprechenden Regelungen (mit kleinen Ausnahmen). So wird ab einem Einkommen eines Schwerstpflegebedürftigen von 1.400 Euro von jedem Euro bis zu 40 Prozent abgezogen. Und dies nachdem bereits die Abgaben und Steuern abgezogen wurden. Mit steigendem Einkommen erhöht sich so auch der Verlust des Einkommens. Bei einem Einkommen von 2.000 Euro sind dies bereits monatlich 240 Euro, also 12 Prozent des eigentlichen Netto-Einkommens. Bei 3.000 Euro Einkommen sind es schon 640 Euro, also 21 Prozent. Bei 4.000 Euro Einkommen sind es 1.040 Eur, also 26 Prozent, beschreibt Constantin Gosch die gegenwärtige Rechtslage.

Neben dieser extra Abgabe von bis zu 40 Prozent darf darüber hinaus das private Geld-Vermögen nicht den Betrag von 2.600 Euro überschreiten. Jeder darüber liegende Euro muss abgeführt werden. Diese beiden Bestimmungen gelten auch für Ehepartner von Menschen mit Behinderungen. "Sollte ein Mensch mit Behinderungen trotz seiner Situation in der Arbeitswelt Fuß fassen, kann sich dieser aber kein Vermögen schaffen. Um überhaupt etwas von seiner ehrlichen Erwerbsarbeit zu haben, bleibt ihm eigentlich nur eine Möglichkeit: Sämtliches Geld, welches er nach dem Abzug von bis zu 40 Prozent seines Einkommens noch zur Verfügung hat, sofort auszugeben. Andernfalls wird es spätestens bei der Vermögensbildung abgezogen", schreibt Constantin Gosch in seiner Petition. Das heißt, dass die Bildung von Rücklagen für Reparaturen, Ausfälle und Notfälle nicht erlaubt ist, das Ansparen von Geld für einen Autokauf ist unmöglich oder das Annehmen einer Erbschaft macht nicht viel Sinn.

Link zur Petition