Resolutionen des Landesbehindertenbeirates

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Gerd Weimer
Gerd Weimer
Bild: Büro des Behindertenbeauftragten

Stuttgart (kobinet) Unter Vorsitz des Landesbehindertenbeauftragten, Gerd Weimer, befasste sich der baden-württembergische Landesbehindertenbeirat in Stuttgart mit den Plä­nen der Landesregierung zur Novellierung des Staatsvertrags über den Südwest­rund­funk aus dem Jahr 1997 und mit den Vorschlägen der Empfehlung der Experten­kommission zur Weiterentwicklung der Lehrerbil­dung in Baden-Württemberg und fasste hierzu entsprechende Resolutionen.

"Für das Gremium steht außer Frage, dass der SWR vom Gesetzgeber verpflichtet werden muss, seine Angebote künftig auch für gehörlose, schwerhörige, blinde und sehbehinderte Men­schen in vollem Umfang gleichberechtigt zugänglich zu machen", brachte Gerd Weimer die Beratungen auf den Punkt. Mit Blick auf Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention (Bildung) betonte der Landesbehindertenbeirat zudem die Be­deutung des Erhalts der Sonderpädagogik als eigenständigen Studiengang, um allen Kindern und Jugendlichen auch in Zukunft in gleicher Weise ihr Recht auf Bil­dung zukommen lassen zu können. "Kinder mit Behinderung benöti­gen dabei – un­abhängig vom Lernort – die Unter­stützung durch gut aus­gebildete Sonderpädagogin­nen und Sonderpädagogen", war sich das Gremium einig. Der Landesbehinderten­beirat fasste zu den beiden Themen folgende Resolutionen:

Entschließung zur Novellierung des SWR-Staatsvertrags

Der Landes-Behindertenbeirat fordert die Landesregierung von Baden-Württem­berg auf, bei der Novellierung des Rundfunkstaatsvertrags insbesondere folgende Punkte zu be­rücksich­tigen:

1. Ergänzung der Programmgrundsätze

Der SWR wird im Rahmen seiner technischen, finanziellen, wirtschaftlichen und ver­wal­tungsorganisatorischen Möglichkeiten darauf hinwirken, die Benachteiligung von Men­schen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern. Er wird die gleichbe­rechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung gewährleisten. Zur Erreichung die­ses Ziels ar­beitet der SWR eng mit den Organisationen und Verbänden der Men­schen mit Behinde­rungen zusammen. Der SWR bietet über sein bereits bestehendes Engagement hinaus vermehrt barrierefreie Angebote (insbesondere Untertitel, Ein­satz von Gebärdensprach­dolmetschern, Audiodeskription, leichte Sprache) an.

2. Zusammensetzung des Rundfunkrates

Bei der Zusammensetzung des Rundfunkrates muss es den Organisationen der Men­schen mit Behinderungen künftig möglich sein, mindestens zwei Mitglieder entsenden zu dürfen. Bei rund einer Million schwerbehinderter Menschen allein in Baden-Würt­tem­berg - mit stei­gen­der Tendenz – ist dieser gesellschaftlich relevanten Gruppe eine ent­spre­chende Re­präsentanz im Rundfunkrat einzuräumen.

3. Geschlechterproporz im Gleichklang mit Inklusion

Das Ziel eines angemessenen Geschlechterproporzes in den Gremien des SWR darf nicht zu Lasten der Inklusion von Menschen mit Behinderungen gehen. Solange die ba­den-württembergischen Organisationen der Menschen mit Behinderungen wie bis­her nur ein Mitglied in den Rundfunkrat entsenden können, muss eine Ausnahme vom zwingenden Geschlechterproporz (kein zwingender Wechsel) möglich sein. Bei dem enormen Nachhol­bedarf des SWR auf dem Weg hin zu umfassend barrierefreien Sen­dungen und Medienangeboten kann auf die Expertise der be­troffene Menschen mit Be­hinderungen nicht ver­zichten werden. Unsere Gesellschaft kann es sich nicht leisten, dieses Potenzial als nach­rangig zu be­trachten. Durch die wiederholte Entsen­dung einer Frau in den Rundfunkrat ha­ben die Ver­bände der Menschen mit Behinde­rungen bislang ihre besondere Verantwortung auch für die Belange von Frauen und Mädchen unter Beweis gestellt.

Entschließung zu den Expertenvorschlägen für die Lehrerbildung

Der Landes-Behindertenbeirat Baden-Württemberg begrüßt die Emp­fehlung der Ex­pertenkommission zur Weiterentwicklung der Lehrerbil­dung in Baden-Württemberg, in alle Lehramtsstudiengänge eine Grund­bildung zu Fragen der Inklusion verbindlich aufzunehmen.

Der Landes-Behindertenbeirat Baden-Württemberg fordert außerdem den Erhalt und die bedarfsgerechte Weiterentwicklung eines eigenständigen Studiengangs „Lehramt Sonderpädagogik".

„Als Sprachrohr der Menschen mit Behinderungen werde ich mich gegenüber der für Medienpolitik zuständigen Ministerin im Staatsministerium bzw. den Verantwortlichen im Kultus- und Wissenschaftsministerium für die Berücksichtigung dieser Vorschläge einsetzen", betonte Gerd Weimer.

Lesermeinungen zu “Resolutionen des Landesbehindertenbeirates” (4)

Von behindertenrecht

Nachdem bereits allgemein bekannt ist, daß man mit Babys nicht in Babysprache soll, so sollte auch allgemein bekannt gemacht werden, daß man mit behinderten Menschen nicht in "Behindertensprache" sprechen soll, wenn man Inklusion voran bringen will bzw. muss, weil dies der Autrag aus der UN-BRK ist .
Solange behinderte Menschen unter sich bleiben und nicht gemeinsam gebildet werden und inklusiv teilhaben, bestehen unüberwindbare Barrieren, gerade durch Sonderpädagogik .

Von ringelblume

die vorherige Lesermeinung stammt vom Britta Schade -
Mitarbeiterin des ZsL Stuttgart,

Von ringelblume

die vorherige Lesermeinung stammt vom Britta Schade -
Mitarbeiterin des ZsL Stuttgart,

Von ringelblume

nun - ob das die allgemeine Meinung von Menschen mit Behinderung ist -
Ich kann dem nicht zustimmen - und möchte gerne die Frage stellen, was bedeutet es, einen eigenständigen Studiengang der Sonderpädagogik zu erhalten.
Sicher ist es notwendig spezielle Kenntnisse für die Vielfalt der Menschen zu haben - für die Vielfalt der Menschen mit Behinderung - nur möchte ich dies nicht als "Sonderpädagogik" verstanden wissen - sondern als Pädagogik der Vielfalt.
Ich sehe so sehr die Gefahr, dass weiterhin auch die Sonderschulen erhalten bleiben. Ich denke jede Lehrerin und jeder Lehrer muss für die Vielfalt des menschlichen Seins vorbereitet sein - für die speziellen Unterstützungsbedarfe.
Ich sehe da noch Diskussionsbedarf - und sehe mich als Frau mit Behinderung nicht vertreten!