Resolutionen des Landesbehindertenbeirates
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: Büro des Behindertenbeauftragten
Stuttgart (kobinet) Unter Vorsitz des Landesbehindertenbeauftragten, Gerd Weimer, befasste sich der baden-württembergische Landesbehindertenbeirat in Stuttgart mit den Plänen der Landesregierung zur Novellierung des Staatsvertrags über den Südwestrundfunk aus dem Jahr 1997 und mit den Vorschlägen der Empfehlung der Expertenkommission zur Weiterentwicklung der Lehrerbildung in Baden-Württemberg und fasste hierzu entsprechende Resolutionen.
"Für das Gremium steht außer Frage, dass der SWR vom Gesetzgeber verpflichtet werden muss, seine Angebote künftig auch für gehörlose, schwerhörige, blinde und sehbehinderte Menschen in vollem Umfang gleichberechtigt zugänglich zu machen", brachte Gerd Weimer die Beratungen auf den Punkt. Mit Blick auf Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention (Bildung) betonte der Landesbehindertenbeirat zudem die Bedeutung des Erhalts der Sonderpädagogik als eigenständigen Studiengang, um allen Kindern und Jugendlichen auch in Zukunft in gleicher Weise ihr Recht auf Bildung zukommen lassen zu können. "Kinder mit Behinderung benötigen dabei – unabhängig vom Lernort – die Unterstützung durch gut ausgebildete Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen", war sich das Gremium einig. Der Landesbehindertenbeirat fasste zu den beiden Themen folgende Resolutionen:
Entschließung zur Novellierung des SWR-Staatsvertrags
Der Landes-Behindertenbeirat fordert die Landesregierung von Baden-Württemberg auf, bei der Novellierung des Rundfunkstaatsvertrags insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen:
1. Ergänzung der Programmgrundsätze
Der SWR wird im Rahmen seiner technischen, finanziellen, wirtschaftlichen und verwaltungsorganisatorischen Möglichkeiten darauf hinwirken, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern. Er wird die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung gewährleisten. Zur Erreichung dieses Ziels arbeitet der SWR eng mit den Organisationen und Verbänden der Menschen mit Behinderungen zusammen. Der SWR bietet über sein bereits bestehendes Engagement hinaus vermehrt barrierefreie Angebote (insbesondere Untertitel, Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern, Audiodeskription, leichte Sprache) an.
2. Zusammensetzung des Rundfunkrates
Bei der Zusammensetzung des Rundfunkrates muss es den Organisationen der Menschen mit Behinderungen künftig möglich sein, mindestens zwei Mitglieder entsenden zu dürfen. Bei rund einer Million schwerbehinderter Menschen allein in Baden-Württemberg - mit steigender Tendenz – ist dieser gesellschaftlich relevanten Gruppe eine entsprechende Repräsentanz im Rundfunkrat einzuräumen.
3. Geschlechterproporz im Gleichklang mit Inklusion
Das Ziel eines angemessenen Geschlechterproporzes in den Gremien des SWR darf nicht zu Lasten der Inklusion von Menschen mit Behinderungen gehen. Solange die baden-württembergischen Organisationen der Menschen mit Behinderungen wie bisher nur ein Mitglied in den Rundfunkrat entsenden können, muss eine Ausnahme vom zwingenden Geschlechterproporz (kein zwingender Wechsel) möglich sein. Bei dem enormen Nachholbedarf des SWR auf dem Weg hin zu umfassend barrierefreien Sendungen und Medienangeboten kann auf die Expertise der betroffene Menschen mit Behinderungen nicht verzichten werden. Unsere Gesellschaft kann es sich nicht leisten, dieses Potenzial als nachrangig zu betrachten. Durch die wiederholte Entsendung einer Frau in den Rundfunkrat haben die Verbände der Menschen mit Behinderungen bislang ihre besondere Verantwortung auch für die Belange von Frauen und Mädchen unter Beweis gestellt.
Entschließung zu den Expertenvorschlägen für die Lehrerbildung
Der Landes-Behindertenbeirat Baden-Württemberg begrüßt die Empfehlung der Expertenkommission zur Weiterentwicklung der Lehrerbildung in Baden-Württemberg, in alle Lehramtsstudiengänge eine Grundbildung zu Fragen der Inklusion verbindlich aufzunehmen.
Der Landes-Behindertenbeirat Baden-Württemberg fordert außerdem den Erhalt und die bedarfsgerechte Weiterentwicklung eines eigenständigen Studiengangs „Lehramt Sonderpädagogik".
„Als Sprachrohr der Menschen mit Behinderungen werde ich mich gegenüber der für Medienpolitik zuständigen Ministerin im Staatsministerium bzw. den Verantwortlichen im Kultus- und Wissenschaftsministerium für die Berücksichtigung dieser Vorschläge einsetzen", betonte Gerd Weimer.

Von behindertenrecht
Nachdem bereits allgemein bekannt ist, daß man mit Babys nicht in Babysprache soll, so sollte auch allgemein bekannt gemacht werden, daß man mit behinderten Menschen nicht in "Behindertensprache" sprechen soll, wenn man Inklusion voran bringen will bzw. muss, weil dies der Autrag aus der UN-BRK ist .
Solange behinderte Menschen unter sich bleiben und nicht gemeinsam gebildet werden und inklusiv teilhaben, bestehen unüberwindbare Barrieren, gerade durch Sonderpädagogik .
Von ringelblume
die vorherige Lesermeinung stammt vom Britta Schade -
Mitarbeiterin des ZsL Stuttgart,
Von ringelblume
die vorherige Lesermeinung stammt vom Britta Schade -
Mitarbeiterin des ZsL Stuttgart,
Von ringelblume
nun - ob das die allgemeine Meinung von Menschen mit Behinderung ist -
Ich kann dem nicht zustimmen - und möchte gerne die Frage stellen, was bedeutet es, einen eigenständigen Studiengang der Sonderpädagogik zu erhalten.
Sicher ist es notwendig spezielle Kenntnisse für die Vielfalt der Menschen zu haben - für die Vielfalt der Menschen mit Behinderung - nur möchte ich dies nicht als "Sonderpädagogik" verstanden wissen - sondern als Pädagogik der Vielfalt.
Ich sehe so sehr die Gefahr, dass weiterhin auch die Sonderschulen erhalten bleiben. Ich denke jede Lehrerin und jeder Lehrer muss für die Vielfalt des menschlichen Seins vorbereitet sein - für die speziellen Unterstützungsbedarfe.
Ich sehe da noch Diskussionsbedarf - und sehe mich als Frau mit Behinderung nicht vertreten!