Arbeitsstätten barrierefrei gestalten
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: MSAGD
Mainz (kobinet) Der rheinland-pfälzische Landesbehindertenbeauftragte Matthias Rösch unterstützt die Forderung der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) die Barrierefreiheit in der Arbeitsstättenverordnung zu verankern. Ein barrierefreier Umbau im Nachhinein sei immer teurer und aufwändiger, als von Beginn an barrierefrei zu bauen, erklärte Matthias Rösch im Gespräch mit den kobinet-nachrichten.
Die ISL hatte von der Bundesregierung gefordert, Barrierefreiheit in der Arbeitsstättenverordnung grundsätzlich vorzuschreiben. (Siehe kobinet-nachrichten vom 21.5.2013). "Die Rehaträger könnten durch eine gesetzliche Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung von Arbeitsstätten Kosten für die nachträgliche Anpassung von Arbeitsstätten sparen, die sie wirkungsvoller in die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben einsetzen könnten, zum Beispiel für die individuelle Anpassung von Arbeitsplätzen oder für Arbeitsassistenz. Damit würde die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen weiter effektiv bekämpft", erklärte Matthias Rösch.
Der Landesbehindertenbeauftragte weist darauf hin, dass die rheinland-pfälzische Landesregierung bereits im Juni 2010 eine Bundesratsinitiative zur Berücksichtigung der Barrierefreiheit in der Novellierung der Arbeitsstättenverordnung eingebracht hat. "Dieser Lösungsansatz war jedoch auf Bundesebene nicht mehrheitsfähig. Mein Anliegen ist es, auch in der Landesbauordnung die Barrierefreiheit von Arbeitsstätten zu regeln. Das wird derzeit geprüft. Allerdings finde ich eine einheitliche Regelung auf Bundesebene besser, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben wirkungsvoll umzusetzen", erklärte Matthias Rösch im Gespräch mit den kobinet-nachrichten.

Von Wolf D. Lefevre
Sehr geehrter Herr Rösch,
eine entsprechende Ergänzung z.B. im § 51 LBauO Rheinland-Pfalz ist längst erforderlich. Ein entsprechender Gesprächskontakt mit dem Ministerium der Finanzen RLP, z.B. unmittelbar mit Herrn Wieseler, sollte da eigentlich kein Problem sein. Nach meinen Erfahrungen sind insbesondere mittelständische Unternehmer hierbei weitgehend zugänglich.
Probleme stellt aber auch die Rettung von Kindern, älteren und behinderten Menschen aus Obergeschossen im Notfall dar, die auch in den aufgelisteten Objekten baulich nicht ausreichend sichergestellt wird. Insbesondere Gebäude nach § 4 LWTG (Altenheime etc) haben hier z.T. ganz erhebliche Defizite, die dringend mangels Personal baulich wirksam beseitigt werden sollten.
Bitte unterstützen Sie unsere Bemühungen und Bedürfnisse aktiv, mit uns und für uns alle, auch für die noch nicht Betroffenen. Danke und freundliche Grüße