Weitere 720 Millionen verschleudert
Veröffentlicht am von Harald Reutershahn
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Berlin (kobinet) Der Bundesverband Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V. (ForseA) dokumentiert seit Dezember 2011, dass die Sozialämter für Einkommens- und Vermögensanrechnung bei Menschen mit Behinderung im ambulanten Bereich jährlich 12 Millionen Euro einnehmen. Für die staatliche Kontrolle darüber gebe der Staat jedoch im gleichen Zeitraum mindestens 500 Millionen Euro aus, berichtete heute ForseA.
Die Berechnung dieser Zahl hat ForseA dokumentiert. Seit Beginn der Laufzeit der Verschwendungsuhr wurden laut ForseA fast 720 Millionen Euro zum Fenster rausgeworfen. Während Verteidigungsminister Thomas de Maizière von der Öffentlichkeit bereits auf dem Schleudersitz gesehen werde, bleibe diese schlimmere, weil sich jährlich wiederholende Verschwendung von Steuermitteln im Hause der Sozialministerin von der Leyen nahezu unbeachtet, kritisiert ForseA. Dort kenne man die Vorwürfe. Man bezweifelt die Zahlen, hat auch eigene Berechnungen angestellt, die jedoch nicht veröffentlicht werden. Daher geht ForseA-Vorsitzender Gerhard Bartz davon aus, dass die selbst ermittelten Zahlen die Dramatik der Verschwendung gar noch steigern.
Diese Einkommens- und Vermögensanrechnung verstößt nach Meinung von Experten gegen geltendes Recht verstößt. Deutschland ist dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, umgangssprachlich Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen genannt, beigetreten. Seit 2009 ist dieses in Deutschland geltendes Recht. Bartz: "Die Weigerung der Bundesregierung, die veralteten Sozialgesetze auf einen aktuellen Stand zu bringen, bedeutet für viele Menschen mit Behinderung einen jahrelangen Rechtsstreit mit den Kostenträgern. Diesen werden sie zwar gewinnen, da die Rechtsprechung im Gegensatz zu Regierung und Verwaltung geltende Gesetze beachtet. Bis dahin verstreicht jedoch wertvolle Lebenszeit, in der den behinderten Menschen wesentliche Rechte verweigert werden."
Nach Ansicht von ForseA müsste einem eventuell entlassenen Thomas de Maizière zwingend Ursula von der Leyen folgen. Denn im Gegensatz zu de Maizière, der die Misere erkannt und die Reißleine gezogen habe, verweigere sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jedweder Diskussion.
Mehr Infos dazu:
Kampagne für ein Gesetz zur Sozialen Teilhabe

Von Edeltraud Ziegler
Wo ist unsere demokratische Haltung in unserem Land nur geblieben? Wir schauen scheinbar mit offenen Augen zu, wie unser mühevoll erwirtschaftetes Steuergeld durch unsere (unfähigen???) Politiker an allen Ecken und Enden sinnlos verschleudert wird. Was hat das mit christlich demokratisch zu tun, das die CDU im Schilde führt, wenn man soviel Kapital verschleudert, um so wenig einsparen zu können, dafür aber Menschen mit so wenig Widerstandskraft in die Ecke zu stellen und zu bestrafen? Ich kann mich mit dieser sogenannten "CDU" angesichts solchem infamen Desinteresse an unserer behinderten Minderheit nicht mehr identifizieren. Eigentlich bleibt einem dann nur die Alternative, Protestwähler zu werden. Schade, Frau Merkel, dass Sie nicht den Mut, die Kraft und das Interesse haben, hier einzuschreiten. Schade, Frau von der Leyen, dass Sie, die Sie sonst so entschlossen auftreten, in diesem Falle keinen "Biss" zeigen. Diese Angelegenheit ist Ihnen schlichtweg egal.
Edeltraud Ziegler
Von gerhard
Hallo Herr Papadopolos,
die Berechnung hat ForseA von Beginn an öffentlich gemacht:
Die bisherigen Aktivitäten unter
http://www.forsea.de/projekte/Teilhabesicherunggesetz/verschwendung.shtml
und die Berechnung der 500 Mio unter
http://www.forsea.de/projekte/Teilhabesicherunggesetz/ForseA-Faktenblatt_zur_Unwirtschaftlichkeit_der_Beduerftigkeitspruefung.pdf
Die Zahlen standen von Anfang an jedermann und -frau zur Verfügung. Offiziell hat sich niemand damit auseinandergesetzt. Daher kann nach 1 1/2 Jahren davon ausgegangen werden, dass sie stimmen. Denn es hätte sicherlich Freude gemacht, unsere Zahlen zu widerlegen. Da eigene Berechnungen vermutlich noch unangenehmere Ergebnisse erbrachten, blieben sie unter Verschluss. Ein Schuft, der Böses dabei denkt?
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Bartz
Von papacfish
Guten Morgen,
ganz grundsätzlich muss für Teilhabe ein Einkommens- und Vermögensvorbehalt weg. Andererseits würde ich doch ganz gerne mal wissen, wie die Berechnung für die entstehenden Kosten zustande kommen. Wenn wir mit diesem Argument Druck machen wollen, muss es auf jeden Fall belastbar sein. Ansonsten würde ich doch dafür plädieren, sich klar mit dem Argument, dass es sich dabei um einen menschenrechtlichen Anspruch handelt, zu positionieren. Wir wollen ja schließlich weg von finanziellen Argumenten. Es geht um unsere Rechte als Menschen unter anderem in der UN-BRK festgehalten.
Christian Papadopoulos