Wenn eine Behinderung arm macht
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
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Bremen (kobinet) Vor drei Wochen hat das Forum behinderter Juristinnen und Juristen in Bremen den Entwurf für ein Gesetz zur Sozialen Teilhabe vorgestellt. Gestern hat das Magazin von Radio Bremen tv buten un binnen in einem 5minütigen Fernsehbeitrag sehr anschaulich die Benachteiligungen behinderter Menschen durch die Anrechnung von Einkommen und Vermögen und damit die Notwendigkeit für gesetzliche Änderungen deutlich gemacht.
"Wenn eine Behinderung arm macht", lautet der Titel des Beitrags von Christian Kurz von Radio Bremen tv, der wie folgt auf der Internetseite des Fernsehmagazins angekündigt wird: "Verdienen Menschen mit Behinderung Geld, müssen sie für einen Teil ihrer Pflege selbst aufkommen. Das finden viele ungerecht, denn warum sollen sie finanzielle Einbußen hinnehmen, nur weil sie behindert sind? Immerhin zahlen sie mit ihren Steuern ins Solidarsystem ein."

Von behindertenrecht
Die derzeitige Situation für Schonvermögen, ist ebenfalls ein Skandal . Denn als Schonvermögen gilt nur, eine gewisse Summe, die ein Mensch besitzt BEVOR er "bedürftig" wird und Sozialleistungen beantragt . Wenn ein Mensch "bedürftig" ist, gilt jede zusätzliche Einnahme als Einkommen, womit er sich selbst versorgen muss und daher von den Sozialleistungen abgezogen wird .
Behinderte Menschen die seit Beginn ihres Lebens "bedürftig" sind, kommen daher NIE zu Vermögen, d.h. auch wenn sie etwas erben . Ich weiß von einer sogenannten "geistig"behinderten jungen Frau, die eine Erbsumme nach dem Tod ihres Vaters erhalten hat und betteln musste, daß sie sich davon wenigstens ein Fahrrad kaufen darf . Alles andere ging an den Sozialhilfeträger und sie ist, trotz Werkstattarbeit weiter "bedürftig" .
Nach der derzeitigen Regelung des Schonvermögen, dürfen arme Menschen NIE Vermögen haben und bleiben damit immer "bedürfig" - es sei denn man erbt eine Million,sodaß die "Gefahr" erneut "bedürftig" zu werden, nicht mehr besteht .
Daher ist es wichtig, daß Assistenzleistungen aus der Sozialhilfe heraus genommen werden, damit diese nicht von eventuellen Vermögen bezahlt werden müssen .
Denn Inklusion ist Lebensrecht und Exklusion daher auch nicht zum Wohle !
Von Wolf D. Lefevre
Hinweis auf eine laufende Petition zum Thema...
Laufende Petition bei change.org Stand: 23.05.2013
22:10 Uhr Unterzeichnet 7.914 Unterstützer
Zitat:
Recht auf Sparen und gleiches Einkommen auch für Menschen mit Behinderungen #2600
Petition von Constantin Grosch Hameln, Deutschland
Verbreiten Sie diese Kampagne!
Machen Sie aus Ihrer eigenen Unterschrift hunderte Unterschriften, indem Sie jetzt Ihre Freunde bitten, die Kampagne zu unterzeichnen.
http://www.change.org/de/Petitionen/recht-auf-sparen-und-gleiches-einkommen-auch-fuer-menschen-mit-behinderungen
Empfänger:
Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin für Arbeit und Soziales
Mitglieder des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Bundestag, Vorsitzende: Sabine Zimmermann (Die Linke)
37 Mitglieder und Stellvertreter des Ausschusses für Arbeit und Soziales
Maria Michalk (CDU), Beauftragte im Bundestag für Menschen mit Behinderungen
Hubert Hüppe (CDU), Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Deutschland dürfen Menschen mit Behinderungen dank der Sozialgesetzgebung keine Ersparnisse aufbauen. Darüber hinaus werden ihnen bis zu 40 % ihres ehrlich verdienten Einkommens nur aus dem Grund vorenthalten, weil sie behindert sind.
Das Bild des (sozial-)hilfebedürftigen Behinderten ist überholt und in Zeiten der Bemühungen zu einer inklusiven Arbeitswelt nicht passend.
Erlauben Sie auch Menschen mit Behinderungen ein Recht auf faire Entlohnung und auf Vermögen.
Eine Hilfestellung, wie dies gesetzlich geregelt werden kann, hat das Forum behinderter Juristinnen und Juristen mit einem Gesetzesentwurf [1] bereits gegeben. Nun liegt es an Ihnen, fünf Jahre nach Inkrafttreten der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, diese auch endlich umzusetzen und damit geltendem deutschen Recht nachzukommen.
[1] http://www.forsea.de/projekte/Teilhabesicherunggesetz/2013-05-03_GST_Bremen.pdf
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
Lesermeinung:
Die Ersparnisgrenze als Behindertenbeitrag zum Allgemeinwohl… (?)
natürlich ist der größte Teil der Staaten, Länder und Städte auf unserem Planeten „Erde“ überschuldet und die Bevölkerung der Wirtschaftsnationen zunehmend überaltert…..aber das darf doch kein tatsächlich akzeptabler Grund dafür sein eine wenigstens a-soziale Sozialgesetzgebung gegen Grundrechte unseres Grundgesetzes, gegen ratifizierte UN-Konventionen weiter unmodifiziert aufrechtzuerhalten und weiter zum Nachteil der Hilflosesten zu vollziehen und auch noch Recht zu Sprechen… (?!)
Haben wir unsere Verantwortung für unsere Sozialkompetenz mit der Wirtschafts- und Finanzpolitik in den letzten zwanzig Jahren vollständig an die Wand gefahren.
Es ist Wahljahr 2013, aber wen können wir mit innerer Überzeugung und im guten Glauben an persönliche Ehrlichkeit und an positive Veränderung und Rückbesinnung noch wählen. Die Verantwortungsträger haben es sicher nicht leicht den Mächten von Lobby und Großwahn zu widerstehen, aber der Wähler hat es noch viel schwerer seine Stimme bei der Wahl im richtigen Kästchen überzeugt und verantwortlich anzukreuzen.
Bitte Frau Dr. Ursula von der Leyen, bitte Herr Hubert Hüppe und alle anderen Angesprochenen, helfen Sie den Menschen, die sich trotz großer eigener Bemühungen nicht selbst helfen und ausreichend selbst bestimmen können.
Menschen brauchen Menschlichkeit und Würde.
Dankeschön, wenn Sie unsere Lebenswirklichkeit, Nöte und Wünsche persönlich zur Kenntnis nehmen und sich bemühen eine soziale Politik zu verwirklichen, die auch baldmöglichst positiv bei den Betroffenen ankommt.
Mit freundlichen Grüßen
Wolf D. Lefèvre
[email protected]
Von G. Niedermeier
Dieser Link führt zum angesprochenen Beitrag:
http://www.radiobremen.de/fernsehen/buten_un_binnen/video47510-popup.html