Wie wird in Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention überwacht?
Veröffentlicht am von Martin Ladstätter
Bild: BIZEPS
Wien (kobinet) Was nützt ein Menschenrechtsvertrag wie die UN-Behindertenrechtskonvention ohne Kontrolle? In Österreich ist dafür der "Unabhängige Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" zuständig.
Der Ausschuss erlangte schnell einen hohen Stellenwert in der öffentlichen Wahrnehmung - nicht zuletzt wegen den öffentlichen Sitzungen an denen schon mehr als 1.000 Personen teilgenommen haben.
Broschüre erklärt die Arbeitsweise
Eine heute von BIZEPS veröffentlichte Broschüre gibt einen Einblick in die Arbeitsweise und die Ergebnisse des Ausschusses. Beschrieben werden wird die Entwicklung von Stellungnahmen, die Abhaltung von öffentlichen Sitzungen sowie das Resümee der ersten Funktionsperiode (2008-2013).
Weiters werden kurz und verständlich viele jener Fragen beantwortet, die häufig im Zusammenhang mit dem Ausschuss - aber auch zur Konvention - gestellt werden. Abgerundet wird das Werk von einer Vielzahl von Fotos der öffentlichen Sitzungen und ein Interview mit Marianne Schulze, Vorsitzende des Ausschusses.
Die Broschüre kann online bei BIZEPS bestellt werden.
