ABC der Selbstbestimmung

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Petra Stephan
Petra Stephan
Bild: ISL e.V.

Berlin (kobinet) Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat erstmals ein "ABC des selbstbestimmten Lebens" erarbeitet. Dabei handelt es sich um eine Erklärung von wichtigen Begriffen, in schwerer Sprache auch "Glossar" genannt, die wichtig für behinderte Menschen sind. "Dieses ABC ist deshalb erforderlich, da gerade mit der UN-Behindertenrechtskonvention zunehmend fortschrittliche Etiketten auf alte Inhalte geklebt werden", beschreibt ISL-Vorstandsmitglied Petra Stephan das Glossar. "Natürlich fanden wir es auch für uns selber wichtig, unserem gerade beschlossenen behindertenpolitischen Programm klare Definitionen an die Seite zu stellen."

So werde im neuen "Hamburger Programm" der ISL umfassend die Bedeutung der "Persönlichen Assistenz" ausgeführt, stellt Stephan fest. Doch die dazu erforderlichen sechs Kompetenzen, etwa die Raumkompetenz oder die Finanzkompetenz, seien noch wenig bekannt. Auch würden "Peer Support" und "Peer Counseling" in der Regel verwechselt oder der Begriff der "Selbstbestimmung" verwandt, wo Fremdbestimmung existiert.

"Unser ABC ist keine abgeschlossene Begriffszusammenstellung", sagt Petra Stephan, "wir werden es im Laufe der nächste Zeit weiter aktualisieren. Das gilt etwa für ´Selbstvertretung` im Unterschied zu ´Selbsthilfe` und zu ´Partizipation` im Unterschied zu ´Teilhabe`."

Das "Hamburger Programm" vom April 2013 und das "ABC des Selbstbestimmten Lebens" sind beide auf den Internetseiten der ISL nachzulesen.

Lesermeinungen zu “ABC der Selbstbestimmung” (1)

Von Rolli Förderer

Es ist an der Zeit, dass die ehrenwerte Arbeit der Definition von Begriffen auch marken- und patentrechtlich geschützt wird, damit so gegen den Begriffsdiebstahl durch die Tradionalisten in der Wohlfahrtsindustrie bzw. der sog. Behindertenhilfe der "gemeinnützigen" Anbieter vorgegangen werden kann. Die Gemeinnützigkeit in Ehren - aber das selbstvertrene Wirtschaften von Menschen mit Behinderungen benötigt nun einmal eine gewisse Kapitalausstattung! Dazu könnte ein Patent- und Lizenzverfahren beitragen - stärkt es doch die wirtschaftliche Basis der Neue Begriffe Schaffenden! Die großen Konzerne schmeißen doch auch nur mit rechtlichen Lizenz- und Unterlassungsaktionen gegen unbequeme weil innovative Konkurrenten zurück! Es steht jedoch zu vermuten, dass ein derartiger Ansatz als Ergänzung zu der bisherigen Policy der Selbstvertretungszene noch nicht einmal angeträumt worden ist...