Teilhabe ist gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Maik Nothnagel
Maik Nothnagel
Bild: Die Linke

Berlin (kobinet) Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung und der gleichzeitig zu verfolgende Ausbau einer inklusiven Infrastruktur sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung erwarten, dass der Bund sich künftig maßgeblich an den Kosten der Eingliederungshilfe beteiligt. Dieses Fazit zog der Bundestagskandidat der Linken Maik Nothnagel aus der gestrigen Beratung über ein neues Bundesleistungsgesetz. Nothnagel war von den Verbänden zu dem Fachgespräch eingeladen worden. Ziel einer Reform der Eingliederungshilfe muss sein, die Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderung zu verbessern.

Alle im Bundestag vertretenen Parteien haben sich in der Diskussion für eine Reform des Bundesleistungsgesetzes ausgesprochen. Gleichzeitig wurde von ihnen bedauert, dass es nicht gelungen ist, dies in der laufenden Legislatur zu bewerkstelligen.

Der Vorsitzenden der Linksfraktion, Gregor Gysi, brachte die Reform des Bundesgleichstellungsgesetzes es auf den Punkt – sie muss im Zusammenhang mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention stehen und von Anfang an mit den Betroffenen erarbeitet werden, so Nothnagel.

Als weitere Kriterien betonte Gysi die einkommens- und vermögensunabhängige Leistungsgewährung, damit Menschen mit Behinderungen nicht mehr in Armut leben müssen, die Gewährung von bedarfsgerechten und wohnortnahen Leistungen und die unabhängige Beratung für die Betroffenen.

Er machte weiterhin deutlich, dass es bei der Inklusion nicht nur um Fragen der Bildung, sondern um alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens geht, insbesondere auch um die Arbeitswelt.

Gysi wies darauf hin, dass bei der Diskussion um die Eingliederungshilfe vor allem der Kostendruck genommen und die Leistungen zum Ausgleich der Behinderung erbracht werden müssen. In diesem Zusammenhang nahm er konkret Bezug auf den Entwurf eines Gesetzes zur sozialen Teilhabe des Forums behinderter Juristinnen und Juristen.

Persönlich merkte Nothnagel an, dass die Fraktion der Linken im Deutschen Bundestag bereits in dieser Legislatur einen entsprechenden Antrag eingebracht hat, der jedoch von allen anderen Fraktionen abgelehnt wurde.