Gegendarstellung von Maria Michalk

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Maria Michalk
Maria Michalk
Bild: Rolf Barthel

Berlin (kobinet) Die Bundestagsabgeordnete Maria Michalk hat heute kobinet um eine Gegendarstellung zu der in diesem Online-Nachrichtendienst gestern veröffentlichten Meldung "Merkzeichen für Taubblindheit abgelehnt" gebeten. Mit den Stimmen der Regierungskoalition war im zuständigen Bundestagsausschuss ein Antrag der Sozialdemokraten zu dieser Thematik abgelehnt worden.

Hier nun die Reaktion auf die kobinet-Nachricht, die ursprünglich als Leserbrief veröffentlicht werden sollte: In der öffentlichen Darstellung wird der Eindruck erweckt, als würde die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag der Einführung eines Merkzeichens „Taubblindheit“  kritisch gegenüber stehen. Dies ist falsch. Richtig ist, dass wir in Abstimmung mit der Bundesregierung bereits in 2012 die Initiative ergriffen und die Einführung eines Merkzeichens „Tbl“ festgelegt haben. Das lässt sich daran erkennen, dass die Bundesregierung bereits einen Referentenentwurf für die notwendige Änderung der Verordnung erarbeitet hat. Dieser wird aktuell mit den Verbänden der betroffenen Menschen und den Ländern beraten. Wir stehen dafür, das Merkzeichen „Tbl“ so schnell wie möglich einzusetzen. Im zweiten Schritt gilt es, die Kriterien für die damit verbundenen Nachteilsausgleiche festzulegen. Insofern sind wir uns mit den betroffenen Verbänden einig. Maria Michalk MdB

Lesermeinungen zu “Gegendarstellung von Maria Michalk” (3)

Von Christian Rathmann

Hoffen wir, dass die Lösung in Kürze kommen wird. Sonst ist es sehr schwer nachvollziehbar, warum taubblinde Menschen länger warten sollten. Sie haben den Anspruch, in der Gesellschaft inklusiv leben zu können. Daher muss die Finanzierungsfrage zum baldmöglichsten Zeitpunkt geklärt werden.

Gruß,
CR

Von Uwe Heineker

Mir kommt die ganze Sache sehr dubios vor. Anscheinend weiß hier mal wieder die eine Hand nicht, was die andere macht ...

Von Karin Kestner

Muss ich das jetzt verstehen?

Das Merkzeichen TBL darf kommen, aber der Antrag, der einige Kosten für Lebensverbesserung enthält, war zu teuer oder wie soll ich das verstehen?

Karin Kestner