Teilhabebericht zu spät und unzureichend

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Die Grafik illustriert den Teilhabebericht
Die Grafik illustriert den Teilhabebericht
Bild: BMAS

Berlin (kobinet) Der in dieser Woche von der Bundesregierung verabschiedete Teilhabebericht war lange zuvor angekündigt worden. Er kam zu spät, da die Abgeordneten des Bundestages schon in der parlamentarischen Sommerpause waren. Vor der Bundestagswahl am 22. September wird der Bericht nicht mehr diskutiert. Von Betroffenen kam auch in diesem Nachrichtendienst Kritik an einer unzureichenden Bestandsaufnahme der Situation behinderter Menschen. 

Sozialminister Alexander Schweitzer in Rheinland-Pfalz und der Landesbehindertenbeauftragte Matthias Rösch brachten es auf den Punkt: „Endlich finden die Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen im Bericht des Bundes umfassende Berücksichtigung, allerdings müssen wir feststellen, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung tatsächlich nichts unternommen hat, um die Lebenswirklichkeit für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Der Bericht kommt so kurz vor der Bundestagswahl, dass er nicht mehr ernsthaft mit den Verantwortlichen diskutiert werden kann. Damit umgeht die Bundesregierung die Auseinandersetzung mit einer der Schwachstellen ihrer Politik".

Im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention seien eine Vielzahl von Ankündigungen und Gesetzesevaluationen aufgeführt, konkrete Maßnahmen durch die Regierungskoalition in Berlin bleiben jedoch aus. Ein Beispiel sei die Beseitigung von Barrieren im Bestand, die mit der geplanten fünften EU-Antidiskriminierungsrichtlinie europaweit umgesetzt werden könnte. „Hier tritt die schwarz-gelbe Bundesregierung gewaltig auf die Bremse, die Richtlinie konnte immer noch nicht in Kraft treten. Millionen von Menschen mit Behinderungen in Europa warten somit weiter darauf, dass sie ihren Alltag ohne Barrieren und Diskriminierung erleben können", betont der Landesbeauftragte.

Weitere wichtige Vorhaben wie die Reform der Eingliederungshilfe wurden auf die nächste Legislaturperiode verschoben, obwohl hier dringender Handlungsbedarf besteht. „Unter Federführung von Rheinland-Pfalz haben die Länder konkrete Vorschläge gemacht, wie die Eingliederungshilfe mit dem Ziel von Inklusion und Selbstbestimmung weiter entwickelt werden soll. Diese Reform muss dringend angepackt werden, damit aus den ‚Sonderwelten' von Menschen mit Behinderungen in Werkstätten und Wohnheimen ein Leben mitten in der Gesellschaft und Arbeitsplätze in regulären Betrieben werden", sagt Sozialminister Schweitzer.

Lesermeinungen zu “Teilhabebericht zu spät und unzureichend” (4)

Von harle

Auch der überwiegende Teil aller Bundestags- und Landtagsabgeordnete (MdB & MdL) und Bundesratsmitglieder haben neben der Bundesregierung als Gesetzgeber haushaltspolitisch alljährlich gesetzgeberisch dafür die eigentliche Verantwortung, wie der gegenwärtige Stand der Umsetzung des Gesetzes UN-Menschenrechtskonvention über die Rechte für Menschen mit Behinderungen ist. Denn all jene MdBs im Bundestag und MdLs in den Landesparlamenten und die Damen und Herren in den 16 Landesregierungen entscheiden alljährlich letztlich immer mit, was jährlich bei den Einnahmen und Ausgaben im Bundeshaushalt / in den Länderhaushalten steht und für behindertenpolitische Belange alljährlich an Maßnahmen von der Bundesregierung / von den Landesregierungen / von den Kommunen investiert und dafür an Geld ausgegeben werden darf. Sie alle sind - gegenüber den Wählerinnen und Wähler / den Bürgerinnen und Bürger UND gegenüber 20,3 Millionen „Menschen mit Beeinträchtigungen (schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen / Behinderungen), das sind 25% aller Einwohnerinnen und Einwohner der Bundesrepublik Deutschland“ - für ihr entsprechendes Nichthandeln nach dem Grundgesetz, Schaden vom Deutschen Volk (ab)wenden, dafür mit verantwortlich.

Und wer sich den „Neuer Teilhabebericht der Bundesregierung vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Bundesministerin Ursula v. d. Leihen) durchliest ( Internet-Link: http://www.bmas.de/DE/Themen/Teilhabe-behinderter-Menschen/Meldungen/teilhabebericht-2013.html ) versteht dann, warum diese Bundesregierung eine Meineidschwörerin vor und für 20,3 Millionen Menschen mit schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen (Behinderungen) in Deutschland ein Skandal an sich ist.

Von Uwe Heineker

Meine ausdrückliche Hochachtung an Frau Maubach und Frau Rosenberger, die mit ihren Beiträgen die Erinnerung an jenen Personenkreis schwerstmehrfacher Menschen mit Behinderungen wachhalten, die gerne "vergessen" werden, in Berichten oder ob den ganzen Diskussionen um die Inklusion erst gar nicht auftauchen.

Diese Haltung und Vorgehensweise kann man mit folgenden Worten aus Ergebnissen von Einstellungsforschungen treffend skizzieren und zusammenfassen:

"Geh weg, damit ich nicht leide!"

Es bleibt - leider - noch viel bewusstseinsbildene Arbeit zu leisten, bis auch besagter endlich Personenkreis volle Inklusion erfährt ...

Frau Maubach und Frau Rosenberger, ich ermutige Sie weiterhin den Finger in die offene Wunde zu legen!

Von Inge Rosenberger

Um es kurz und verständlich auszudrücken: behinderte Menschen werden weiterhin penibel in Schubladen einsortiert.
Für schwerstbehinderte Menschen, deren Fähigkeiten nicht wirtschaftlich verwertbar sind, ist die Schublade "in allen Bereichen ohne Selbstbestimmung" vorgegeben.
Wer kann diese Verweigerung der Selbstbestimmung für die "Unbrauchbaren" fachlich, rechtlich und ethisch überhaupt verantworten?

Von Gisela Maubach

" . . . damit aus den ‚Sonderwelten' von Menschen mit Behinderungen in Werkstätten . . . Arbeitsplätze in regulären Betrieben werden", sagt Sozialminister Schweitzer."

Auch wenn ich mich zum unzähligsten Mal wiederhole:

Es mangelt nicht nur an Arbeitsplätzen in "regulären" Betrieben, sondern hauptsächlich erstmal am Recht auf Selbstbestimmung!!! Es gibt nämlich auch Behinderungen, die das Arbeiten auf einem "richtigen" Arbeitsplatz unmöglich machen. Und auch diese Menschen müssen das Recht bekommen, mit denjenigen Geldern, die zur Zeit als "Eingliederungshilfe" an die Werkstätten gezahlt werden, eine selbstbestimmte Tagesstruktur zu gestalten, die die Bezeichnung "Eingliederung" dann auch wirklich verdient!

Das momentane Argument der Qualitätssicherung, das für die Werkstatt-Pflicht gerne in Anspruch genommen wird, wird schon deshalb ad absurdum geführt, weil in Riesen-Gruppen Schwerstbehinderter in einem Raum überhaupt keine qualitätsgesicherte Eingliederung möglich ist!

Der Teilhabebericht lässt bisher keine Hoffnung erkennen, dass man auch diese Menschen beim Begriff Inklusion berücksichtigen will, aber eine halbe Inklusion ist eine volle Mogelpackung!!!