Über eine halbe Million Wahlhelfer
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: omp
Bonn (kobinet) Heute in fünf Wochen werden Millionen von Menschen in die Wahllokale strömen, um die Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu wählen. Dabei ist nur wenigen bekannt, welch ein Aufwand mit dieser und anderen Wahlen verbunden ist und dass bei der Bundestagswahl über eine halbe Million ehrenamtliche HelferInnen in den Wahllokalen aktiv sind. Im Blog zum Freiwilligen Engagement der Aktion Mensch hat Henrik Flor den Blick auf diese ehrenamtliche Hilfe gerichtet.
"Rund eine halbe Millionen Menschen werden am 22. September auf den Beinen sein, um die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag zu ermöglichen: als ehrenamtliche Wahlvorstände, Schriftführer oder Beisitzer. Sie sorgen dafür, dass die Wahllokale pünktlich um 8.00 Uhr öffnen, jeder Wahlberechtigte seine Stimme abgeben kann und hinterher ordnungsgemäß ausgezählt wird. Die Wahlämter stellen sich bei jeder Wahl aufs Neue der Herausforderung, genügend Freiwillige für diese Aufgabe zu finden. In Bayern steht im September ein regelrechter Wahlmarathon ins Haus. Erst finden am 15. September die Wahlen zum Landtag und den Bezirkstagen statt, zusätzlich wird über mehrere Volksentscheide abgestimmt. Eine Woche später ist dann die Bundestagswahl", schreibt Henrik Flor.
Wer sich für die Bundestagswahl als Wahlhelfer engagieren möchte, spricht am besten sein örtliches Wahlamt an und fragt, ob noch Freiwillige gesucht werden. Wer zum ersten Mal mitmacht, erhält in der Regel eine kostenlose Schulung, empfiehlt Henrik Flor.

Von handicarbru
Es ist zu begrüßen, dass sichb möglichst viele Menschen mit Behinderungen als Wahlhelfer bewerben. Als Anreiz wirkt die als Erfrischungsgeld bezeichnete Aufwandsentschädigung, die in der Regel 40 Euro beträgt und steuer- sowie sozialabgabenfrei ist. Und ganz wichtig für Menschen mit Behinderungen ist, dass dieser zusätzliche Verdienst auch anrechnugsfrei im Sinne der Grundsicherung von SGB II / SGB XII ist. Es gibt ja leider so wenige offene Möglichkeiten eines anrechnungsfreien Zuverdienstes...
Mit einer Teilnahme bzw. Bewerbung von betroffenen Menschen wird auch der Druck auf die Kommunen zunehmen, wirklich barrierefreie Wahllokale in JEDEM Wahlbezirk bzw. Wohngegend einzurichten! Bedingt durch die Verschwiegenheits- und Neutralitätsverpflichtungen durch die Bannmeilen- und Wahlgesetze ist es jedoch bedauerlicherweise nicht möglich, aktiv und parteipolitisch neutral auf die Bürgerinnen und Bürger zuzugehen und die Belange von Menschen mit Behinderungen (z. B. insbesondere Abschaffung der Einkommens- und Vermögensgrenzen in der Eingeliederungshilfe) aktiv zu promoten... Es bleibt jedoch die Hoffnung, dass bereits durch die physische Anwesenheit von Betroffenen manche(r) Wähler(in) zum Nachdenken angeregt werden möge...