Fünf verlorene Jahre sind genug

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

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Bild: UN

Wien (kobinet) Angesichts der gravierenden Mängel in der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Österreich, die durch die Handlungsempfehlungen der UN zur Umsetzung der Konvention in Österreich deutlich geworden sind, fordert der Österreichische Gehörlosenbund einen klaren Paradigmenwechsel. 

"Bund und Länder müssen die Empfehlungen des UNO-Komitees zügig umsetzen. Wir fordern von der nächsten Bundesregierung einen mutigen und detaillierten Inklusionsfahrplan. Fünf verlorene Jahre sind genug", sagte Helene Jarmer, Präsidentin des Österreichischen Gehörlosenbunds (ÖGLB).

Der UNO-Ausschuss, der über die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen wacht, hat in seinen gestern veröffentlichten Abschlussempfehlungen an die Regierung unter anderem auf Versäumnisse in der heimischen Bildungspolitik hingewiesen. Die Konvention der UNO schreibt die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen fest. "Schönreden hilft da nichts: Was wir derzeit in der Bildung haben, ist Integration auf der einen Seite und Exklusion auf der anderen Seite. Von Inklusion sind wir meilenweit entfernt", stellte Helene Jarmer fest. Für gehörlose Menschen ist inklusive Bildung nur gewährleistet, wenn in Österreichischer Gebärdensprache unterrichtet wird.

"Wir haben es jetzt schwarz auf weiß. Wenn Kindern Unterricht in Gebärdensprache vorenthalten wird, verletzt das ihre grundlegenden Menschenrechte", sagte die ÖGLB-Präsidentin. "Die Bundesregierung wird in den Empfehlungen unter anderem aufgefordert, sicherzustellen, dass genügend Lehrkräfte mit Kenntnissen in Österreichischer Gebärdensprache qualifiziert ausgebildet werden."

Der ÖGLB dringt seit vielen Jahren auf zweisprachigen Unterricht in Österreichischer Gebärdensprache und Deutsch für gehörlose und schwerhörige Kinder und Jugendliche, weil nur so gleiche Bildungs- und Berufschancen gewährleistet sind. Das UNO-Komitee hat die geringe Anzahl von gehörlosen und schwerhörigen UniversitätsabsolventInnen mit Besorgnis zur Kenntnis genommen.

Österreich wurde heuer erstmals seit der Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention 2008 von dem UNO-Komitee überprüft. Rückenwind durch die UNO gab es auch für zahlreiche andere Forderungen des ÖGLB. Dass Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt leben können, ist ein wichtiges Konventionsprinzip. "Dazu gehört, dass TV-Inhalte, aber auch Freizeitangebote durch DolmetscherInnen auch für gehörlose und schwerhörige Menschen zugänglich sind", so Helene Jarmer. Das UNO-Komitee habe auf Empfehlungen und Kritikpunkte der Zivilgesellschaft eingehend Bezug genommen, zeigte sich Helene Jarmer erfreut. "Wir werden die Bundesregierung und die Länder bei jeder Gelegenheit an ihre internationalen Verpflichtungen erinnern."