Leitbild zur Inklusion verabschiedet

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

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Bild: LWV Hessen

Kassel (kobinet) Der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen will durch seine Arbeit wesentlich dazu beitragen, dem Ziel der Inklusion, also der gleichberechtigten Teilhabe von behinderten Menschen im Alltag, näher zu kommen. Die Verbandsversammlung des LWV hat deshalb ein Leitbild Inklusion verabschiedet, an dem sich alle LWV-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihrer täglichen Arbeit orientieren sollen.

"Wir wollen als LWV maßgeblich dazu beitragen, dass Rahmenbedingungen geschaffen werden, die Ausgrenzung vermeiden, gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen und so zu einer inklusiven Gesellschaft beitragen. Das haben wir uns mit der Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention verstärkt vorgenommen und es in ein verbindliches Leitbild einmünden lassen", erläuterte LWV-Landesdirektor Uwe Brückmann. Das Leitbild Inklusion ist in den vergangenen Monaten von einer LWV-Arbeitsgruppe, der auch externe Fachleute angehörten, unter der Leitung des Ersten Beigeordneten Dr. Andreas Jürgens erarbeitet worden. Es wurde von den Fraktionen der LWV-Verbandsversammlung diskutiert.

In dem Leitbild ist beschrieben, was der LWV unter Inklusion versteht und welche Grundsätze für die Umsetzung gelten sollen. Zudem werden im Leitbild praktische Umsetzungsbeispiele genannt. So sollen etwa die Informations- und Kommunikationssysteme des LWV Hessen im Rahmen der technischen Möglichkeiten schrittweise barrierefrei gestaltet werden. Das heißt, dass die LWV-Internetseite zum Beispiel für blinde Menschen noch besser nutzbar ist und künftig auch Texte in "Leichter Sprache" zu finden sein werden.

"Als überörtlicher Sozialhilfeträger unterstützt der LWV in Hessen 2013 rund 54.000 Menschen mit Behinderung. Sie nutzen 66.235 maßgeschneiderte Leistungsangebote, zum Beispiel Plätze in Werkstätten, Tagesstätten, Wohnheimen oder im Betreuten Wohnen. Es können auch mehrere Angebote parallel in Anspruch genommen werden", heißt es in der Presseinformation des LWV Hessen. Der Verband wendet für die überörtliche Sozialhilfe in 2013 rund 1,35 Milliarden Euro auf, die überwiegend von den hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten über eine Umlage zur Verfügung gestellt werden. Der Landeswohlfahrtsverband Hessen ist ein Zusammenschluss der Landkreise und kreisfreien Städte, dem soziale Aufgaben übertragen wurden.

Link zum Leitbild Inklusion des LWV Hessen

Lesermeinungen zu “Leitbild zur Inklusion verabschiedet” (3)

Von behindertenrecht

Man kann alles parallel in Anspruch nehmen - Plätze in Werkstätten, Tagesstätten, Wohnheimen oder in Betreuten Wohnen...
ODER Berufsbetreuer !
( Die Finanzierung erfolgt durch Umlage, von der überörtlichen Sozialhilfe ! Stationär vor ambulant.)

Wie sagten die Italiener bei einer Fußballweltmeistschaft bereits ?
"Bevor wir so spielen wie die Deutschen, verlieren wir lieber."

Von Rollylady

Da überkommt mich doch glatt ein Lachkrampf - sorry aber dieses Papier ist eine Farce.
Noch am 5. 12 .2012 beschloss der LWV den Bau einer neuen Förderschule, Der Haushalt vom 13 März weist weiterhin 1,3 Milliarden € für stationär Betreutes Wohnen und WfB etc. aus , ehrt den größten Hessischen Inklusionsverweigerer Sozialminister Grütter mit der goldenen Ehrenplakette usw.
Bei solch einem Verhalten sehe ich Hessen als Lummerland eine Insel mit zwei Bergen um die sich alles dreht aber sich nichts bewegt

Von brk jetzt

Dann kann ja jetzt William Geier in die Freiheit entlassen werden. Bislang sah man sich ja durch ein Urteil des SG Wiesbaden geradezu gezwungen, ihn in einem Behinderten"heim" festzuhalten. In Wiesbaden hat ein Sozialrichter den § 13 SGB XII auf seine eigene Weise im Lichte der BRK interpretiert und damit den LWV an der Freilassung gehindert. Aber jetzt kommt Hoffnung auf.