Vorbehaltloses Wahlrecht auf inklusiven Unterricht in Rheinland-Pfalz
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: MBWWK RLP
Mainz (kobinet) Die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Doris Ahnen hat heute in Mainz die zentralen Inhalte des Regierungsentwurfs für eine Änderung des Schulgesetzes vorgestellt. Damit sollen u.a. die bisherigen Einschränkungen für das Wahlrecht auf inklusiven Unterricht wegfallen.
"Herzstück der anstehenden Novelle des Schulgesetzes ist die Stärkung der Rechte der Eltern von Kindern mit Behinderungen, wenn es um die Entscheidung über den besten schulischen Förderort für ihre Kinder geht. Wir wollen ein vorbehaltloses Wahlrecht zwischen einem inklusiven Angebot in einer Schwerpunktschule und einem sich an der Art der Behinderung orientierenden Schulangebot in einer Förderschule verankern. Die bisherigen rechtlichen Einschränkungen dieser Wahl fallen damit weg", sagte die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Doris Ahnen heute bei der Vorstellung der zentralen Inhalte des Regierungsentwurfs für eine Änderung des Schulgesetzes.
Der Entwurf ist – nach der Zustimmung durch das Kabinett – jetzt in die Anhörung gegangen. Die schrittweise Schaffung eines inklusiven Schulangebots sei die aktuell größte bildungspolitische Herausforderung, betonte die Bildungsministerin und ergänzte: "Die Zielsetzungen der 2009 in Deutschland ratifizierten Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen betrachten wir als Landesregierung nicht nur als rechtliche, sondern auch als eine gesellschaftspolitische Verpflichtung. Wir wollen Menschen mit Behinderungen optimale Teilhabechancen eröffnen. Und dies gilt in besonderem Maße im Bildungsbereich." Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Bund, Länder und Gemeinden gleichermaßen, die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen zu verbessern.
Dieses Ziel erfordere gemeinsame Anstrengungen aller Beteiligten. So gelte es die weitere Entwicklung von Schwerpunktschulen sowie von Förder- und Beratungszentren in enger Abstimmung mit den Schulen und den Schulträgern voranzutreiben. Über Dienstbesprechungen mit Schulleiterinnen und Schulleitern, Informationsveranstaltungen für Lehrkräfte und für die Verantwortlichen bei den Schulträgern werde das Inklusionskonzept des Landes in den Regionen bekanntgemacht. Zudem werde an einem Lehrerbildungsgesetz gearbeitet, in dem die Stärkung der Kompetenzen für die Umsetzung eines inklusiven Unterrichts eine herausgehobene Rolle spiele. Ein breit gefächertes Informationsangebot für Eltern mit einer eigenen Homepage sei in der Entwicklung.
Durch den bereits vor mehr als zehn Jahren gestarteten, bedarfsgerechten Ausbau des Netzes von Schwerpunktschulen werde sichergestellt, dass inklusiver Unterricht in allen Regionen des Landes in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I angeboten werden könne, hielt Bildungsministerin Ahnen weiter fest. Aktuell gebe es landesweit 150 Schwerpunktschulen im Grundschulbereich und 112 weiterführende Schulen, die mit zusätzlich bereitgestellter förderpädagogischer Unterstützung Kinder mit und ohne Behinderung nach einem die ganze Schule umfassenden Konzept gemeinsam unterrichteten. Auf diese Weise sowie durch Einzelintegrationsmaßnahmen in anderen Regelschulen hätten im vergangenen Schuljahr rund 4.900 Kinder und Jugendliche inklusiv unterrichtet werden können. Das war rund ein Viertel aller Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
Zugleich seien rund 14.800 Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in den 138 Förderschulen landesweit unterrichtet worden, ergänzte Doris Ahnen. Das entspreche einer Quote von rund 3,8 Prozent aller Schülerinnen und Schüler im Land und sei der bundesweit zweitniedrigste Anteil. Das Angebot der Förderschulen im Land ist differenziert in neun Förderschwerpunkte: Lernen, Sprache, ganzheitliche Entwicklung, motorische Entwicklung, sozial-emotionale Entwicklung, Gehörlose, Schwerhörige sowie Blinde und Sehbehinderte.
"Für den weiteren Ausbau der Inklusion benötigen wir unbedingt das sehr ausgeprägte Fachwissen der Förderschullehrerinnen und Förderschullehrer sowie der speziell ausgebildeten pädagogischen Fachkräfte. Die Expertise und das Engagement dieser Fachleute kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden", sagte die Bildungsministerin weiter. Daher werde in der Novelle des Schulgesetzes auch noch deutlicher als bisher formuliert, dass die Förderschulen durch ihre sonderpädagogische Fachkompetenz inklusiven Unterricht unterstützen. "Das heißt: Neben der Rolle als gleichberechtigtes, alternatives schulisches Angebot für Kinder mit Behinderungen wird die unterstützende Funktion der Förderschulen für die Inklusion noch stärker herausgestellt. Ausgewählte Förderschulen – so sieht die Gesetzesnovelle weiter vor – sollen zu regionalen Förder- und Beratungszentren für die Inklusion ausgebaut werden können", erläuterte Doris Ahnen.
Um den bestehenden und noch zu bildenden Schwerpunktschulen den notwendigen sonderpädagogischen Sachverstand zur Verfügung zu stellen, sei in der Personalplanung bereits Vorsorge getroffen, so die Ministerin weiter: "Im vergangenen Schuljahr standen dafür bereits 640 Vollzeitstellenäquivalente zur Verfügung. In der Lehrerbedarfsplanung sind zudem bis 2016 weitere 200 Vollzeitstellen vorgesehen."
Inklusion sei ein dauerhafter Prozess und müsse immer für Innovationen offen sein, so die Ministerin weiter. Deshalb eröffne die Schulgesetznovelle im Rahmen einer Experimentierklausel Schulen und Schulträgern die Chance, innovative Konzepte zu entwickeln und – mit Zustimmung der Schulbehörde – umzusetzen, insbesondere wenn es um inklusive Angebote für die berufliche Bildung und für die Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf gehe.
