Startsignal für Inklusion in Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Bild: mittendrin e.V.
Düsseldorf (kobinet) Nach der Verabschiedung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes im Landtag von Nordrhein-Westfalen raten die Elternvereine allen Familien, die für ihr behindertes Kind Inklusion wollen, das Kind direkt an der Regel-Grundschule anzumelden. Durch die Anmeldung an der Grundschule ist für die Schulämter eindeutig dokumentiert, dass Gemeinsamer Unterricht gewünscht ist und das Amt nun einen geeigneten Platz ausstatten muss. Falls es Probleme gibt, können betroffene Familien bei den Elternvereinen Rat und Unterstützung bekommen.
Die Eltern behinderter Kinder im bevölkerungsreichsten deutschen Bundesland kritisieren indessen, dass das Gesetz nicht den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht. „Es fehlt ein eindeutiger individueller Rechtsanspruch auf inklusive Bildung, es fehlen allgemein verbindliche Qualitätsstandards, es fehlt die Zielperspektive auf ein tatsächlich inklusives Bildungssystem, in dem gemeinsames Lernen selbstverständlich ist", sagt Eva-Maria Thoms vom Elternverein mittendrin.
Dennoch sind die Sprecher der Elternvereine froh und erleichtert, dass das politische Gerangel um den Einstieg in die inklusive Bildung endlich ein Ende hat. „Immerhin setzt der Landtag heute ein unmissverständliches Startsignal", sagt Christa Rößler, Vorsitzende von Gemeinsam leben – Gemeinsam lernen Aachen e.V. „Viele Kommunen haben zum Teil händeringend auf eine gesetzliche Grundlage gewartet und können nun endlich beginnen, planmäßig inklusive Strukturen aufzubauen".
Jetzt kommt es darauf an, dass das neue Gesetz auch überall in Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird. Es ist nun vor allem Sache der Bezirksregierungen und ihrer Schulaufsichten dafür zu sorgen, dass im ganzen Land ein pädagogisch hochwertiges Angebot des Gemeinsamen Lernens aufgebaut werden kann. „Hier muss vorsorgend und planvoll gehandelt und ein flächendeckendes Netz von Vorreiterschulen eingerichtet werden", sagt Ingrid Gerber, Sprecherin von Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen Bonn e.V . „Es kann nicht sein, dass es nur in wenigen Regionen des Landes ein Angebot qualitativ hochwertigen gemeinsamen Lernens gibt, während Schüler mit Behinderung in anderen Bezirken allenfalls unter abenteuerlichen Umständen und auf den letzten Drücker in völlig unvorbereitete Schulen mit bereits übervollen Klassen gepresst werden."
Hilfreich finden die Eltern, dass Landesregierung und Kommunale Spitzenverbände ihren unsäglich geführten Streit um die Verteilung von Kosten beigelegt haben und zu einer Einigung gekommen sind. „Es ist sicherlich vernünftiger, erst einmal – wie jetzt vereinbart – die tatsächliche Entwicklung zusätzlicher Kosten für die Inklusion zu prüfen, anstatt sich gegenseitig mit spekulativen Gutachten unter Druck zu setzen", sagt Bernd Kochanek vom Inklusionsfachverband Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen NRW.
Die Elternvereine erinnern die Landesregierung daran, dass sie das 9. Schulrechtsänderungsgesetz ausdrücklich als einen ersten Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bildungsbereich angekündigt hat. Weitere Schritte müssen nun folgen. Dazu gehört eine Anpassung der einschlägigen Verordnungen, eine gute Ausstattung der Schulen, ein gutes Fortbildungsangebot für Lehrer. Und dazu gehört – noch in dieser Legislaturperiode – eine weitere Schulgesetznovelle, in der dann endlich der in der Konvention vorgeschriebene individuelle Rechtsanspruch jedes Kindes und Jugendlichen auf inklusive Bildung festgeschrieben wird.
Für diesen weiteren Prozess mahnen die Elternvereine an, dass auf allen Ebenen die Betroffenen und ihre Verbände in die Prozesse einbezogen werden, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention explizit verlangt. Ingrid Gerber von Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen Bonn e.V.: „Die inklusionsorientierten Elternvereine können ihre über 30-jährige Erfahrung mit Gemeinsamem Unterricht in die nun beginnende Aufbauarbeit einbringen. Und Sie sind die Einzigen, die Eltern unabhängig und auf Augenhöhe in Sachen Inklusion beraten."

Von Dagmar B
Ich ergänze mochmal:
Die Prüfung des Landesrechnungshofes NRW,interessant
insbesondere
der Teil mit den(nicht nachvollziehbaren)sonderpädagogischen Gutachten
(und wie dabei unglaublich Geld verbraten wird und Sonderpädagogenstellen gebunden werden)
http://www.lrh.nrw.de/LRHNRW_documents/Unterrichtung/LRH_NRW_P99_Pruefung_Schulbetrieb_Foerderschulen.pdf
und
Der !!!!!erste!!!!! Bildungsbericht bezüglich Menschen mit Behinderungen:
http://www.bildungsbericht.de/zeigen.html?seite=11133
gleichermaßen mit dem Bericht über nicht nachvollziehbare Praktiken zur Erstellung von
sonderpädagogische Gutachten.
Von Gisela Maubach
Und damit es nicht in Vergessenheit gerät:
Nach Ende der Schulzeit sind in NRW diejenigen von Inklusion ausgeschlossen, die aufgrund des Ausmaßes ihrer geistigen Behinderung nicht arbeitsfähig sind.
Sie werden in großen Schwerstbehinderten-Gruppen unter sich in Werkstätten betreut, und weil die Finanzierung dieser Werkstatt-Unterbringung den hübschen Namen "Teilhabe am Arbeitsleben" hat, ist die Werkstatt der einzig mögliche "Arbeit"geber für arbeitsUNfähige Menschen.
Und da Teilhabe am Arbeitsleben immer vorrangig vor Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ist, sind Menschen mit geistiger Schwerstbehinderung während der Werktage in NRW per Gesetz (!) von Inklusion ausgeschlossen.
Wenn am kommenden Dienstag die Teilhabe am Arbeitsleben bei der AG Bundesteilhabegesetz auf der Tagesordnung steht, bleibt zu hoffen, dass dort erkannt wird, dass eine grundsätzliche Werkstatt"fähigkeit" gleichzeitig Werkstatt-Zwang bedeutet, wenn man für "richtige" Arbeit zu behindert ist.
Und die alternativlose Unterbringung in großen Schwerstbehinderten-Gruppen (wo eine individuelle Förderung gar nicht möglich ist) hat nun mal nichts mit Inklusion zu tun - auch wenn "Teilhabe am Arbeitsleben" noch so hübsch klingt . . .
Von Dagmar B
Hallo Mayflower
Nur um Ihren Kenntnisstand zu erweitern.
Die Umstrukturierung der Förderschulen in inklusive Schulen ,also die Öffnung für Regelschüler ist im Schulgesetz von NRW und auch im Schulgesetz von BaWü explizit erwähnt und vorgesehen.
Allein die Durchführung klappt noch weniger(fast garnicht),als die Integration der behinderten Schüler an die Regelschulen.
Da setzen Sie erwiesenermaßen definitiv aufs falsche Pferd.
Intressantes zu dem Thema Förderschulen und wie sie sich ihr Klientel durch nicht nachvollziehbare sonderpädagogische Gutachten selber stricken, gibt es im Übrigen im aktuellen Bildungsbericht .
Die Lektüre lohnt sich sehr,wenn man rausfinden will,wo Geld zweckentfremdet und rausgeschmissen wird.
So wie die Förderschulen im eignen Saft schmoren und sich selber in die Tasche wirtschaften(insbesondere NRW) braucht man nicht davon ausgehen,das die irgendwen freiwillig in ihr Süppchen gucken lassen.
Von Mayflower1968
Den nachfolgenden Leserbeitrag habe ich zum Bericht "Inklusion ist keine Utopie" geschrieben. Der passt aber genauso hier hin. Und falls es Kritiker gibt die sagen, was äußert sich ein Außenstehender dazu.
1. Habe ich selbst einen "speziellen Förderbedarf" genossen und 2. habe ich selbst eine "für Aussenstehende" kaum sichtbare Einschränkung
Lesermeinungen zu “Inklusion ist keine Utopie” (2)
Von Mayflower1968
Donnerstag, 9. Oktober 2014 13:36
Inkulsion ist eine Utopie, da Menschen mit unterschiedlichsten Fähigkeits- und Anforderungsprofilen in unserer Welt zu finden sind. Oder haben Sie schon einmal einen Querschnittsgelähmten Kranführer gesehen, der 50 Meter über Ihnen in einer Kanzel sitzt und seinen Kran steuert.
Noch viel schlimmer finde ich es das junge Menschen mit speziellen Bedürfnissen jetzt auf "Teufel komm raus" inkludiert werden sollen. Das hat im Jahr 1977 nicht funktioniert (UNO Jahr der Behinderten) und das wird es auch künftig nicht. Die Gesellschaftlichen Barrieren, nicht nur die physischen sondern auch die nicht sichtbaren in den Köpfen der Leute haben sich in den letzten 35 Jahren nicht verbessert, nein sie haben sich verschlechtert.
Wenn Kinder und Jugendliche mit speziellen Bedürfnissen, nach Grad der Einschränkung "aussortiert" werden, und keine Schulform ausser der Förderschule sie wirklich haben will, dann ist die Voraussetzung zur Inkulsion in weiter Ferne.
Widerstände bei Mitschülern, Lehreren, Schulleitung, Klassen- und Schulpflegschaft. Schulämtern und Schulräten zu überwinden ist schon für sich genommen ein fast aussichtsloser Kampf gegen "Windmühlen".
Letztendlich und damit schließe ich meinen Leserbrief ist diese ganze "Inkulsionsdisskussion" eine Disskussion um "wie spare ich bei den die sich eh nicht Wehren können" noch mehr Geld ein.
Mein Vorschlag auf der Reha-Care Messe 2014 am Stand der NRW Landesregierung lautet: Öffnet die Förderschulen für Schüler aller Schulformen die spezielle Förderung benötigen. Die Förderschulen sind dafür speziell entwickelt worden, um Schülern mit speziellen Bedürfnissen Förderbedarf den nötigen Raum zu geben den sie benötigen.
Statt Förderschüler in Regelschulen zwangs zu inkuldieren, sollten die Schüler die an Regelschulen besonderen Förderbedarf benötigen, in Förderschulen integriert werden. Erstens viele die Integration höchstwarscheinlich viel leichter und viel schneller, und 2. sind dort Pädagogen und Therapeuten schon vorhanden um sich speziell um "förderungswürdige" Schüler/innen zu kümmern. In kleineren Einheiten, intensiver, individueller und fallorientierter.