Selbstvertretung im Koalitionsvertrag verankern

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Foto zeigt Dr. Sigrid Arnade
Foto zeigt Dr. Sigrid Arnade
Bild: Rolf Barthel

Berlin (kobinet) Das Partizipationsgebot der UN-Behindertenrechtskonvention soll im Koalitionsvertrag von Union und SPD berücksichtigt werden. In einem Schreiben an die Verhandlungsgruppe "Arbeit und Soziales" hat die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) diese Forderung mit einem Formulierungsvorschlag präzisiert. "Bei der Umsetzung der Konvention ist die Beteiligung der Betroffenen zentral", betonte heute ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade. "Aber bislang gibt es keine abgestimmten Standards der Beteiligung und die Selbstvertretungsverbände haben kaum Ressourcen, ihre Aufgaben nach Artikel 4, Absatz 3 angemessen zu erfüllen."

Die politische Interessenvertretung dieser Organisationen müsse deshalb umfassend gestärkt werden, so die ISL und unterbreitet nachstehenden Textvorschlag: "Das Partizipationsgebot der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wird umgesetzt, indem Standards der Beteiligung nach Artikel 4 Absatz 3 UN-BRK in einem abgestimmten Prozess entwickelt werden. Des Weiteren werden gemäß Artikel 29 Absatz b der UN-BRK der Aufbau und die Arbeit politischer Selbstvertretungsstrukturen von Menschen mit Behinderungen gefördert."

"Wir hoffen, dass unser Anliegen Gehör findet", sagt Arnade, "denn Rechte ohne Ressourcen sind ein grausamer Scherz! So hat es der Vater des Empowerment-Gedankens, Julian Rappaport, bereits vor vielen Jahren treffend ausgedrückt."

Lesermeinungen zu “Selbstvertretung im Koalitionsvertrag verankern” (1)

Von Inge Rosenberger

Sehr geehrte Frau Arnade,
auch Familienangehörige, die durch langjährige Erfahrung zu kompetenten Vertreter der Menschen, die sich durch Art und Schwere der Behinderung nicht selbst vertreten können, wurden, sollten im Text und bei der Erarbeitung der künftigen inklusiven Strukturen unmissverständlich einbezogen werden.