Air Berlin muss Bußgeld zahlen

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Foto vom Heck einer Maschine von Air Berlin
Foto vom Heck einer Maschine von Air Berlin
Bild: Air Berlin

Berlin (kobinet) Als Etappensieg für Fluggastrechte von behinderten Passagieren hat der Berliner Behindertenverband (BBV) heute einen Bußgeldbescheid gegen Air Berlin bezeichnet. Das Bußgeld gegen die zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft folgt einer Beschwerde von Vorstandsmitglied Marianne Kunert, die sie dieses Jahr beim zuständigen Luftfahrt-Bundesamt (LBA) eingereicht hatte. Der BBV begrüßt es, dass Air Berlin nun endlich Bordrollstühle auf all ihren Flügen anbieten will.

Frau Kunert wollte dieses Jahr eine Flugreise von Berlin nach Palma de Mallorca bei Air Berlin buchen. Ein Bordrollstuhl,  zum Erreichen der Bordtoilette für Frau Kunert unerlässlich, wurde ihr von der Fluggesellschaft nicht angeboten, selbst die Mitnahme eines eigenen Bordrollstuhls verweigert. Air Berlin begründete dies damit, dass die Fluggesellschaft nur auf Langstreckenflügen Bordrollstühle anbietet. Dies widerspricht allerdings der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 („Über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität"), die bereits 2006 in Kraft getreten ist. Der BBV begrüßt zudem die nach dem verhängten Bußgeld erfolgte Ankündigung von Air Berlin, endlich Bordrollstühle auf all ihren Flügen anzubieten und die EG-Verordnung umzusetzen.

„Die Verhängung des Bußgelds ist auch für Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer (CSU) unserer Auffassung nach eine Klatsche, dem das LBA unterstellt ist", meint BBV-Vorsitzender Dominik Peter. Der BBV war bereits mehrfach beim Bundesverkehrsministerium vorstellig geworden und hat auf die Einhaltung und Umsetzung der Verordnung gepocht. Bisher aber ohne Erfolg. „Man sah im Bundesverkehrsministerium keinen Handlungsbedarf und hat schlichtweg über Jahre die Rechte von behinderten Flugreisenden auf das Sträflichste ignoriert", so Dominik Peter.