Teilhabe darf kein Lippenbekenntnis sein
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: Rolf Barthel
Berlin (kobinet) Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, den Auftrag der neuen Bundesregierung bekräftigt, die Teilhabe behinderter Menschen in allen Lebensbereichen weiter voranzubringen. Dazu hätten sich die Verhandlungspartner CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag bekannt. Die Teilhabe behinderter Menschen dürfe dabei aber kein Lippenbekenntnis bleiben.
"Es stimmt optimistisch, dass die Belange behinderter Menschen in diesem Koalitionsvertrag in allen zentralen Politikbereichen berücksichtigt werden. Nun muss der Leitsatz 'nichts über uns ohne uns' in die Tat umgesetzt werden", erklärte Hubert Hüppe. Insbesondere das Vorhaben, Menschen mit Behinderungen, die sehr eingeschränkt sind und Assistenz im täglichen Leben brauchen, aus dem bisherigen "Fürsorgesystem" herauszuführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln, begrüßte Hubert Hüppe. "Wenn wir mehr Teilhabe verwirklichen wollen, müssen die Menschen mit Behinderungen im Mittelpunkt stehen. Dass sich die Leistungen künftig am persönlichen Bedarf orientieren und personenzentriert bereitgestellt werden sollen, ist ermutigend und weist in die richtige Richtung. Es wäre enttäuschend, wenn damit nur die Kosten für die Eingliederungshilfe von den Ländern auf den Bund übertragen würden", so Hubert Hüppe. Die Koalition bekenne sich klar zur UN-Behindertenrechtskonvention und der Nationale Aktionsplan zu ihrer Umsetzung sei weiter die Leitlinie der Politik.

Von behindertenrecht
Meine behinderte Tochter wurde gerade kurzerhand Geschäftsunfähigkeit bescheinigt, anhand der stationären Gutachten . Dabei wurde aber außer acht gelassen, daß meine Tochter mit vertrauter persönlicher Kommunikatioinsstütze immer gut und glaubhaft, nichtambivalent an Kalender und Uhr origentiert, Rechts - und Handlungsfähig war und trotz langjähriger Psychopharmakaeinnahme auch weiterhin ist(reagiert teilweise resistent und paradox auf die Arzneimittel ) , wenn ihr vertraute persönliche Kommunikationsstütze zur Verfügung steht, was aber bei stationärer Versorgung NICHT finanziert und NICHT zur Verfügung gestellt wird .
Ich habe daher umgehend mitgeteilt, daß nach der Bescheinigung von Geschäftsunfähigkeit unbedingt beachtet werden muss, daß alle Schriftstücke die meine Tochter in der stationären Versorgung unterschrieben hat, nicht gültig sind und vertraute persönliche Kommunikationsstütze unerlässich ist, um Rechts - und Handlungsfähigkeit ( sprich Geschäftsfähigkeit) zu garantieren . Denn das ist der Sinn und Zweck der UN-BRK, daß es KEINE Geschäftsunfähigkeit mehr gibt und daher die individuellen Hilfen bereitgestellt werden müssen .
Gott sei Dank , kommt es auf den Sinn und Zweck der UN-BRK an , damit erspaart man sich weitere Erklärungen , insbesondere im Betreuungsrecht .
Von behindertenrecht
Kampf gegen Lippenbekenntnisse und für den Leitsatz "nichts über uns ohne uns" ist zwar langwierig, aber gut zu wissen das es diesen Kampf weiterhin gibt, um endlich Gehör zu finden.
Von harle
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, begrüßt die erzielte Einigung auf einen Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD: „Aus der Sicht von Menschen mit Behinderungen ist das ein gutes Ergebnis. So viele wichtige Punkte für Menschen mit Behinderung waren in den Koalitionsverträgen, die ich als Bundestagsabgeordneter bisher erlebt habe, noch nie enthalten“.
Frage 1 an den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Herrn Hubert Hüppe (MdB/CDU):
Welche ‚Geheimabsprachen‘ – sprich: Welche Absprachen wurden im Koalitionsvertrag von CDU/CSU-SPD außerdem in Sachen Behindertenpolitik ‚geheim‘ getroffen und der Öffentlichkeit damit nicht mitgeteilt – sprich verschwiegen?
Frage 2 an den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Herrn Hubert Hüppe (MdB/CDU):
Gibt es so etwas wie einen Rechenschaftsbericht vom Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Herrn Hubert Hüppe, welcher der Öffentlichkeit erklärt, was Herr Hubert Hüppe während seiner vierjährigen Amtszeit als Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen alles so geleistet und erreicht hat und belegt, welche Gesetze zur UN-Behindertenrechtskonvention und zum Nationalen Aktionsplan zu seiner Umsetzung er mit seiner Hilfe in seiner Amtszeit konkret mit voran gebracht hat?