Klage wegen behinderter Mitreisender abgewiesen

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

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München (kobinet) Manche Reisegenossen können ganz schön anstrengend sein. Dies bestätigt ein Bericht in der Online-Ausgabe der Zeitung DIE WELT über eine Klage an ein Reiseunternehmen, das sich nach Ansicht der Klägerin zuviel um eine behinderte Mitreisende gekümmert habe. Die Klage wurde jedoch abgewiesen.

Die Klägerin verlangte nach Informationen der WELT vom Reiseunternehmen 714 Euro. Sie bemängelte, dass die ansonsten gute Reiseleitung mit einer schwerstbehinderten, beinahe blinden Mitreisenden beschäftigt und dadurch weniger präsent gewesen sei. "Sie waren der Ansicht, dass das Reiseunternehmen die Verantwortung habe, nur solche Gäste auf einer Reise mitzunehmen, die die Strapazen entweder selbstständig oder mit Hilfe einer dauernden persönlichen Betreuungsperson meistern können, ohne den zeitlichen Ablauf einer solchen Studienreise an jedem Programmpunkt durch zeitaufwendige Betreuungsleistungen durch die Reiseleitung zu behindern und zu verzögern", heißt es in dem Artikel.

Die zuständige Richterin vom Amtsgericht München wies die Klage jedoch ab. "Soweit die Klägerin meine, ihr stünden Ansprüche zu, weil sich die Reiseleiterin um eine behinderte Mitreisende mehr kümmern musste, sei diese Meinung bereits im Ansatz verfehlt. Ein Mangel erfordere die Abweichung der erbrachten Leistung von der geschuldeten Leistung. Das Reiseunternehmen schulde aber keine nicht behinderten Mitreisenden", heißt es dazu in der WELT.

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Lesermeinungen zu “Klage wegen behinderter Mitreisender abgewiesen” (3)

Von Uwe Heineker

Das von Arndt Hellinger zitierte Urteil wurde bereits 1980 ausgesprochen und führte im gleichen Jahr in Frankfurt mit über 5000 (!) Teilnehmern zur bislang größten Demonstration der Behindertenbewegung in Deutschland.

Der Spiegel berichtete sehr ausführlich und kritisch:

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14318872.html

Von Arnd Hellinger

Wer von uns erinnert sich nicht, dass das Landgericht Frankfurt/Main noch 1981 in einem ähnlichen Fall genau entgegengesetzt urteilte und dem Kläger Schadenersatz zusprach...?

Wenigstens die Justiz in diesem Lande scheint also lernfähig zu sein.

Von behindertenrecht

"Das Reiseunternehmen schuldet aber keine nicht behinderten Mitreisenden . "

Das ist eine sehr gute Begründung . Früher hätte man bei solch einer Beschwerde gesagt " Entschuldigen Sie das ich geboren bin , daß kommt nicht wieder vor ."
Man lebt ja nur einmal -