Inklusion scheitert an Beratung
Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Bild: CSU
München (kobinet) Bayerns neue Sozialministerin Emilia Müller will sich um den Fall Sandra kümmern, der seit geraumer Zeit die Augsburger Allgemeine Zeitung beschäftigt. In einer gemeinsamen Pressemitteilung machten der Bayerische Elternverband und die Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben - gemeinsam lernen darauf aufmerksam, dass hier Inklusion an unzureichender Beratung gescheitert ist und das Mädchen ihre Familie verloren hat.
Das lernbehinderte Mädchen war vor rund eineinhalb Jahren aus seiner Pflegefamilie genommen worden, weil es angeblich nur in einem Heim die richtige Förderung würde erhalten können. Das Mädchen verlor damit nicht nur seine Familie, sondern auch seine seelische und gesundheitliche Stabilität. "Der Fall ist bezeichnend für die unzureichende Qualität der Beratung in Sachen Inklusion", sagt Henrike Paede vom Bayerischen Elternverband.
Seit August 2011 können dank einer Änderung des Schulrechts behinderte Kinder in Bayern wahlweise eine Förderschule oder eine allgemeine Schule besuchen. Immer noch aber werden zu wenige Eltern behinderter Kinder umfassend über dieses Recht und die möglichen Hilfen aufgeklärt. Für Sandra und viele andere Kinder bedeutet dies, dass sie willkürlich vom Leben in ihrer Familie, von schulischer und von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen werden. Sie werden diskriminiert, indem ihnen Menschenrechte vorenthalten werden, die in der UN-Kinderrechtskonvention und in der UN-Behindertenrechtskonvention explizit aufgelistet sind.
Verbände wie der Bayerische Elternverband und die Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben - gemeinsam lernen fordern daher seit 2011 eine umfassende Aufklärung über die Rechte und Ansprüche behinderter Schüler. Das erfordert unanhängige Beratungsstellen, von denen es erst drei Modellprojekte in Bayern gibt. Bis das Angebot flächendeckend ist, werden noch viele Kinder wie Sandra in Heimen und Förderschulen stranden.
Kinder mit schweren Behinderungen werden dabei besonders benachteiligt. Ihre Heimunterbringung wird zwar problemlos finanziert, die Unterstützung für ihre Teilhabe außerhalb der Schule ist dagegen kaum durchsetzbar. Weil ihre Familien dies aber aus eigener Kraft selten leisten können, kommen sie besonders häufig in Heime. Martina Buchschuster, Vorsitzende von Gemeinsam leben - gemeinsam lernen: "Es ist ein Skandal, dass dies vier Jahre nach Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention in Deutschland immer noch geltendes Recht ist!"

Von Hubertus Thomasius
Im Auftrag von Dr. Reinald Eichholz habe ich diese Lesermeinung eingetragen:
Es könnte wie die ‚Einmischung in innere Angelegenheiten‘ erscheinen, wenn ein ehemaliger Kinderbeauftragter (aus NRW) sich zu einem Vorgang südlich des Mains äußert. Inzwischen aber sind die Kinderrechte zu einem grenzüberschreitenden Thema geworden und die Tatsache, dass sich die National Coalition Deutschland als bundesweites Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention etabliert hat, unterstreicht die Notwendigkeit, gesamtgesellschaftlich auf Kinderrechtsverletzungen zu reagieren.
Auch wenn aus der Entfernung nicht alle Einzelheiten des ‚Falles‘ zu überblicken sein mögen, zeigt die Situation von Sandra einen grundsätzlichen Missstand auf: Obwohl die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen seit über 20 Jahren geltendes Recht ist und die Behindertenrechtskonvention die hier verbrieften Rechte für Kinder mit Behinderungen noch einmal ausdrücklich hervorhebt, weigert sich die Praxis vielerorts, die sich daraus ergebenden Konsequenzen zu ziehen. Dazu gehört in allererster Linie, dass das Wohl des einzelnen Kindes Vorrang vor allen anderen Erwägungen hat. Und für das, was das im Einzelnen bedeutet, ist vor allem maßgebend, was das Kind selbst äußert. Was man im ‚Fall Sandra‘ liest, weckt erhebliche Zweifel, ob die Verwaltung, sich an diese Vorgaben hält.
Es ist zu hoffen, dass sich die bayerische Landesregierung dafür einsetzt, dass die von der Bundesrepublik eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen in der Verwaltung umfassend bekanntgemacht und beachtet werden, und nicht – wie dies bei der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz der Fall ist – allgemein beteuert wird, dass Kinder Träger aller Grund- und Menschenrechte sind, man sich aber weigert, dies ausdrücklich zu sagen und die Praxis darauf zu verpflichten. Rechte, die nicht im allgemeinen Bewusstsein verankert werden, laufen leer!
Dr. Reinald Eichholz, ehem. Kinderbeauftragter der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, Mitglied der Koordinierungsgruppe der National Coalition Deutschland - Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V.
Von behindertenrecht
Zitat
" Wer in seiner Berater-Funktion der Kommune Kosten erspart, schaufelt seiner eigenen Karriere natürlich auch keine Steine in den Weg . Und wer dann bei solchen Interessenkonfliken die Verlierer sind, spüren wir ununterbrochen . "
Zitat Ende
Solange der Auftrag einer jeden Beratung, nicht das Recht auf Inklusion ist, wird sich an dieser Situation auch nichts ändern . Und diesen konkreten Gesetzes-Auftrag müsste, in erster Linie der Kostenträger umsetzen .
Von Fam.spiegl
Kaum eine Regelschule kennt Schüler mit Behinderungen, deshalb kann es dort auch keine einleuchtende und fundierte Beratung geben.
" Gute" Beratung geben Förderschulen. Sie werden alle Eltern, die wenig Informationen haben, von ihrem Konzept überzeugen können. Notwendige und umfassende Beratung werden nur unabhängige Stellen leisten.
Von info netzwerkfrauen
Der Fall berührt uns Netzwerkfrauen (Netzwerk von und für Frauen und Mädchen mit Behinderung in Bayern) sehr.
Sowohl aufgrund persönlicher Erfahrungen als auch basierend auf unsere Erfahrungen in der Beratung stellen wir immer wieder fest, dass gerade bei Frauen und Mädchen mit Behinderung in Bezug auf Schule, Ausbildung und Beruf meist nach Schema F vorgegangen wird:
Sonderbeschulung, Sonderausbildung in Berufsbildungswerken, Arbeitsplätze in Werkstätten für Menschen mit Behinderung etc.
Die Folgen für die Betroffenen sind weitreichend. Ist dieser Sonderweg einmal eingeschlagen, sind die Weichen für die Betroffenen meist gestellt: Sie wachsen nicht inklusiv in einer Parallelwelt auf und haben somit nicht die Möglichkeit, ausreichende Kompetenzen für die gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft zu entwickeln; ein Wechsel auf den ersten Arbeitsmarkt ist so gut wie nicht möglich. Abgesehen von der „Sondersozialisierung“ der Betroffenen geht der Gesellschaft durch diesen Sonderweg ein enormes Potential an fähigen Arbeitskräften verloren.
Durch einseitige Beratung seitens der Kostenträger wird ein solcher Sonderweg geebnet. Die Kompetenzen der Betroffenen werden in der Beratung so gut wie nicht berücksichtigt.
Diese Sonderwege machen sowohl die Betroffenen als auch die Gesellschaft zu Verlierern: dies ist weder befriedigend für die Menschen mit Behinderung noch zielfördernd für die öffentliche Gemeinschaft.
Um solche unsäglichen Sonderwege aufzulösen, zeigt die seit 2009 in Deutschland geltende UN-Konvention zur Stärkung von Menschen mit Behinderung den richtigen Weg. Man muss sie nur umsetzen!
Dunja Robin, Esther Hoffmann und Uta Strittmatter (Büro der Netzwerkfrauen-Bayern)
Von Kirsten S
Hallo,
mir war weder bewusst, dass Kinder mit schweren Behinderungen häufig in Heime untergebracht werden, noch dass die Finanzierung der Kostenträger problemlos läuft.
Auf welchen Grundlagen beruht dieses Wissen, bzw. die Aussage?
Von Gisela Maubach
Abgesehen davon, dass man von den Kostenträgern in aller Regel ohnehin nur diejenige Beratung bekommt, die für ihn selbst am günstigsten ist, kann man auch dort keine engagierte Beratung erwarten, wo die Beratungsstelle darum bemüht ist, gute Beziehungen zum Kostenträger zu pflegen.
Im vergangenen Jahr hatte ich einen Berater der Lebenshilfe eines Nachbarkreises gefragt, ob man nichts dagegen unternehmen sollte, dass in seinem Zuständigkeitsbereich Werkstatt-Neulinge für ihren Lebensunterhalt in's SGB II verschoben werden. Der KoKoBe-Mitarbeiter erklärte, dass er froh sei, dass überhaupt eine klare Regelung seitens der Verwaltung existiert, denn bisher wurde ständig hin- und hergeschoben. Ob man die Betroffenen nun zum Jobcenter oder zum Sozialamt schickt, sei ihm egal.
Ihm war zwar durchaus bewusst, dass die meisten Betroffenen vom Jobcenter keine Leistungen erhalten (weil beim ALG II die Bedarfsgemeinschaft gilt, so dass erstmal die Eltern einspringen müssen), aber den KoKoBe-Berater interessierte das nicht, sofern eine einheitliche Linie der Ämter verfolgt wird.
Wer in seiner Berater-Funktion der Kommune Kosten erspart, schaufelt seiner eigenen Karriere natürlich auch keine Steine in den Weg. Und wer dann bei solchen Interessenkonflikten die Verlierer sind, spüren wir ununterbrochen . . .
Von Karin Kestner
Das ist noch nicht mal ein Einzelfall!
Beratung findet so statt, dass es für den Staat möglichst billig wird! Umfassende Beratung, damit Eltern für ihre Kinder oder Pflegekinder das Bestmögliche tun können, gibt es in Bayern nicht, aber auch nicht im restlichen Deutschland.
Man könnte sagen, "ich gebe auf, es ist sinnlos, es ändert sich nichts", doch die Kinder sind es wert, dass wir weiter für sie kämpfen.
Karin Kestner