Aktion für Ausbildungsplätze

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Guntram Schneider
Guntram Schneider
Bild: Ralph Sondermann

Düsseldorf (kobinet) Mehr als 700 Unternehmen in Nordrhein-Westfalen unterstützen die „Aktion 100“ und haben bislang insgesamt 783 Jugendlichen mit Behinderungen eine betriebliche Ausbildung angeboten. Auch im Jahr 2014 will das Arbeits- und Sozialministerium die Inklusion mit der „Aktion 100“ weiter vorantreiben. Dafür werden im kommenden Jahr 2,3 Millionen Euro aus Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung gestellt. „Damit wollen wir die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt unterstützen“, sagte Arbeits- und Sozialminister Guntram Schneider gestern Düsseldorf. „Arbeit ist nicht nur Broterwerb, sie bedeutet Anerkennung und gesellschaftliche Teilhabe. Deshalb ist es gerade für Jugendliche mit Behinderungen so wichtig, dass der Start ins Erwerbsleben gelingt.“

Bislang sind 261 der behinderten Jugendlichen im Rahmen der „Aktion 100“ zu einer Abschlussprüfung angetreten – 246 von ihnen (94 Prozent) haben den Berufsabschluss erworben, teilweise mit exzellenten Ergebnissen. Zum Verbleib sechs Monate nach dem Abschluss liegen Daten von 216 Personen vor: 98 von ihnen (45 Prozent) sind in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, 24 (11 Prozent) in aufstockender Ausbildung und 19 Personen beispielsweise in Elternzeit oder Wehrdienst. 31 Prozent waren zu dem Zeitpunkt noch als arbeitsuchend gemeldet. Schneider bewertet die bisherigen Ergebnisse als Erfolg: „Es ist erfreulich, dass immer mehr Unternehmen erkennen: junge Menschen mit Handicap haben eine Chance verdient. Sie sind häufig sogar besonders motivierte und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“

Lesermeinungen zu “Aktion für Ausbildungsplätze” (1)

Von Gisela Maubach

Auch hier wird der Begriff Inklusion - wie immer - auf die Integration arbeitsfähiger Menschen mit Behinderung reduziert.

Und wenn Arbeit gesellschaftliche Teilhabe bedeutet, dann stellt sich im Umkehrschluss die Frage, ob denn diejenigen Menschen, die behinderungsbedingt keine Arbeitsleistung erbringen können, tatsächlich von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen bleiben sollen.

Das NRW-Arbeits- und Sozialministerium möge bitte erklären, welche gesellschaftliche Teilhabe für arbeitsUNfähige Menschen mit Behinderung zukünftig geplant ist. Die bisherige Tagesstruktur nennt sich zwar auf dem Papier "Teilhabe am Arbeitsleben", aber genau deshalb haben arbeitsUNfähige Menschen keine Chance, mit dieser Form der "Eingliederungshilfe" eine Betreuung außerhalb von großen Schwerstbehinderten-Gruppen zu ermöglichen. Raus kommt nämlich nur, wer tatsächlich arbeiten kann.

Wer unter dem Deckmantel der angeblichen Qualitätssicherung eine zweistellige Anzahl von geistig schwerst(!)behinderten Menschen in einem Raum betreuen lässt, ohne ihnen die Möglichkeit einzuräumen, diese "Eingliederungshilfe" außerhalb der WfbM zu nutzen, der ist von wirklicher Inklusion noch meilenweit entfernt.