Petition an Bundeskanzlerin Angela Merkel

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Erstunterzeichner der Petition
Erstunterzeichner der Petition
Bild: Change.org

Berlin (kobinet) Bekannte Menschen aus der Behindertenszene haben sich heute an Bundeskanzlerin Angela Merkel mit der Bitte gewandt, in ihrer kommenden Neujahrsansprache auch die Leistungsbereitschaft und -fähigkeit von Menschen mit Behinderungen in Deutschland zu würdigen. Die Petition der fünf Erstunterzeichner auf Change.org hat in den ersten Stunden bereits viele Unterstützerinnen und Unterstützer gefunden. Nachfolgend dokumentiert kobinet den Aufruf an die Bundeskanzlerin:

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Merkel,

in den vergangenen Jahren haben Sie zu Recht immer wieder auf Leistungsbereitschaft und Solidarität in unserem Land hingewiesen. Sie haben sich dafür bei Arbeitgebern und -nehmern in Ihren Neujahrsansprachen bedankt.

Wir bitten Sie: Setzen Sie ein Zeichen. Würdigen Sie diesmal auch die Leistungsbereitschaft und -fähigkeit von Menschen mit Behinderungen in Deutschland in Ihrer kommenden Neujahrsansprache am 31.12.2013.

Menschen mit Behinderung tragen ebenso zu einem wirtschaftlichen Aufschwung und erhöhten Steuereinnahmen bei wie die vielen Millionen anderer Arbeitnehmer. Das Jahr 2013 neigt sich dem Ende entgegen und mit diesem auch das von Ihrer Regierung ausgerufene Jahr der Inklusion.

Zeigen Sie zum Jahresschluss den vielen tausend Arbeitnehmern mit Behinderung und solchen, die es werden wollen, dass es sich lohnt zu kämpfen und werfen Sie ein Blick zurück auf das vergangene Jahr. Ermuntern Sie Unternehmen, dass es richtig und sinnvoll ist, Menschen mit Behinderungen als Arbeitskräfte einzustellen und dass Sie politisch in den nächsten Jahren noch vieles in diesem Bereich bewegen wollen.

Seit Jahren bemühen sich Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände darum, das Bild von Behinderten in der Öffentlichkeit zu verändern. Noch immer werden gehandicapte Menschen von einem Großteil der Bevölkerung nicht als arbeitsfähig und bereichernd angesehen, sondern im Besten Falle von Mitleid begleitet. Vielfach wird übersehen, dass Menschen mit Behinderungen ebenso leistungsfähig und mindestens ebenso leistungswillig sind, wie jeder andere Bürger auch.

Die Realität im Jahr 2013 gestaltete sich anders, als dies noch vor wenigen Jahren der Fall gewesen ist. Heute sind eine Vielzahl von Menschen mit Behinderungen in geregelten Arbeitsverhältnissen beschäftigt oder gar selbst als Arbeitgeber tätig, beispielsweise dann, wenn sie für ihre Assistenz Hilfskräfte selber anstellen. Trotzdem machen sich der generelle wirtschaftliche Aufschwung und der Aufschwung am Arbeitsmarkt bei den Menschen mit Behinderungen nicht bemerkbar. Sie werden im Berufsleben noch immer stark behindert oder gar ausgegrenzt. Schulabgänger oder ausgebildete Fachkräfte mit Behinderungen haben es deshalb schwer auf dem Arbeitsmarkt. Vorurteile, fehlendes Wissen über Hilfen und Ängste bestimmen viel zu oft den Ausgang einer Bewerbung. Zeitgleich werden behinderten Menschen Perspektiven genommen und Rechte nicht anerkannt, beispielsweise wenn es um die finanzielle Gleichstellung bei Vermögen und Einkommen geht oder der Bezahlung von Menschen in Behindertenwerkstätten. Sie werden so systematisch in die Armut geführt, aus der sie sich selber nicht befreien können. Das wollen wir nicht.

Vielen Dank für die Beachtung.
Mit Hochachtung

Erstunterzeichner:

Anastasia Umrik
Samuel Koch 
Raul Krauthausen
Constantin Grosch
Julia Probst

Lesermeinungen zu “Petition an Bundeskanzlerin Angela Merkel” (20)

Von Gisela Maubach

Wie die Redaktion in den Weihnachtswünschen schon festgestellt hat, geht es bei dieser "Petition" ja um die Neujahrsansprache der Bundeskanzlerin.
Von denjenigen, die diese "Petition" formuliert haben, ist bisher nicht die geringste Rückmeldung gekommen, aus der eine Bereitschaft zu ersehen wäre, leistungsUNfähige Menschen einzubeziehen.
Daher erübrigt es sich wohl, hierzu jetzt noch über Formulierungsmöglichkeiten zu diskutieren.

Ich habe zwischenzeitlich über das Kontaktformular der Bundeskanzlerin auf die in der UN-Konvention erklärte Vielfalt hingewiesen, wonach alle (!) Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft teilhaben sollten.

Die Vielfalt wird durch Gleichmacherei ad absurdum geführt, denn indem man nicht-arbeitsfähige Menschen für werkstattfähig erklärt, verschiebt man die Schwerstbehinderten-Gruppen lediglich aus den Gebäuden der Tagesförderstätten unter die Dächer der WfbM. Dort sind sie aber genauso ausgegrenzt und unter sich - also ohne Kontakt nach "draußen".

Und welchen Sinn ein "Lohn" für jemanden hat, der noch nicht mal ansatzweise irgendeine verwertbare Tätigkeit verrichten kann, erschließt sich mir bis heute nicht.
Leider hat noch niemand ausgerechnet, wie hoch hier die Verschwendung durch die völlig überflüssigen Bürokratiekosten ist.
Während der LVR an die Werkstatt laut Übersicht der Vergütungssätze insgesamt etwa 2.200 Euro pro Monat für meinen Sohn zahlt, lautet der Überweisungsbetrag aus der Lohnbuchhaltung 87,99 Euro, und diesen zweistelligen Betrag muss ich dem Grundsicherungsamt meines Sohnes mitteilen, wo dann auf höchst komplizierte Weise ein Freibetrag ausgerechnet wird.
Der Wahnsinn wird noch gesteigert, wenn Sonderzahlungen geleistet werden - wie in den vergangenen Jahren diverse Male geschehen.
Wenn eine Sonderzahlung in Höhe von 20 Euro von der "Lohn"buchhaltung gezahlt wird, muss ich das dem Grundsicherungsamt meines Sohnes belegen (man hat ja sonst nichts zu tun), und dort wird es dann in vollem Umfang wieder abgezogen! Dieser Abzug erfolgt aber nicht in einer Summe, sondern die 20 Euro werden durch 12 Monate geteilt und anteilig jeden Monat abgezogen, so dass sich jeweils 10- bis 15-seitige neue Bescheide ergeben!!!

Und dieser Bürokratie-Wahnsinn soll beibehalten werden, während die Arbeits- und Sozialminister der Länder zukünftig 184 Euro Kindergeld streichen wollen!!!

Trotzdem Frohe Weihnachten für ALLE und auf ein hoffentlich gemeinsames Wirken in 2014!

Gisela Maubach

Von Inge Rosenberger

Herzlichen Dank an Arnd Hellinger für diesen Vorschlag und Dagmar B. für den Zusatz.
Viele behinderte Menschen in NRW, wie auch der Sohn von Gisela Maubach, sind in einer WfbM und bekommen Lohn, obwohl die Fähigkeiten bzw. Leistungen wirtschaftlich nicht verwertbar sind.
Eine entsprechende Formulierung lässt sich hier sicher noch finden.

Von Dagmar B

Aus dem Entwurf zum Bundesleistungsgesetz:
c.
Gleichberechtigter Zugang zur Arbeitswelt für Menschen mi
t hohem
Unterstützungsbedarf
Trotz des in der UN
-
Behindertenrechtskonvention
garantierten Anspruchs auf
gleichberechtigten Zugang zur Arbeitswelt bleibt Menschen mit hohem
Unterstützungsbedarf in der Regel nicht nur der Zugang zum allgemeinen
Arbeitsmark
t, sondern wegen der Unterscheidung zwischen „werkstattfähig“ und
„nicht werkstattfähig“ (§ 136 Abs. 2 S. 1 SGB IX) auch der Zugang zur WfbM
verwehrt. Dadurch erhalten sie in der Regel keinen Lohn und erwerben keine
sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche
(z. B. Rentenansprüche). Zur Gewähr
-
leistung eines gleichberechtigten Zugangs zur Teilhabe am Arbeitsleben muss
daher die Unterscheidung zwischen „werkstattfähig“ und „nicht werkstattfähig“ in
§ 136 Abs. 2 S. 1 SGB IX aufgehoben werden

Hallo Herr Hellinger

Eigentlich finde ich die Aufhebung des diskriminierenden Begriffs" nicht werkstattfähig " = arbeitsunfähig gut.
Den Begriff jetzt zu zementieren finde ich persöhnlich nicht sinnvoll.

Bei:

Zeitgleich werden behinderten Menschen Perspektiven genommen und Rechte nicht anerkannt, beispielsweise wenn es um die finanzielle Gleichstellung bei Vermögen und Einkommen geht oder der Bezahlung von Menschen in Behindertenwerkstätten

Könnte man ergänzen,das Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf ganz von der selbstbestimmten Teilhabe am Arbeitsleben ausgeschlossen werden.

Das würde dann meiner Ansicht die " arbeitsunfähigen Menschen" in den Begriff der Leistungsfähigkeit miteinbeziehen,und so auch ein Überdenken des Begriffs der Leistungsfähigkeit ermöglichen.
Ich würde dann immer noch die Erwähnung der bürokratischen Hürden vermissen und das Schlechtstellen von pflegenden Angehörigen durch Kindergeldabzweigung und beim Pflegegeld-Also endlich Sachleistung auch für die Angehörigen.

Von Arnd Hellinger


Die von Frau Maubach et al. vorgebrachte Kritik an dieser Petiti9n ist leider berechtigt. Es besteht (nicht nur!) hier nämlich tatsächlich die Gefahr, dass Menschen mit unterschiedlicher Behinderung sich gegenseitig ausgrenzen - oder sollte ich lieber schreiben, dass sie sich ihre Pfründe streitig machen...?
-
Das Problem ließe sich aber ganz einfach durch Ergänzung der Eingabe um einen Passus des von Frau Maubach skizzierten Inhalts - "arbeitsunfähige MmB und deren betreuende Angehörige dürfen hierbei jedoch nicht zusätzllich schlechter gestellt werden" - im Interesse Aller lösen.

Was halten die AutorInnen von diesem Vorschlag???

Von iourogbele

Mit Schrecken lese ich eben, dass das Kindergeld für "unsere" Kinder gestrichen werden soll.

Ich habe 3 Jahre um das Kindergeld kämpfen müssen, da die Stadt einen Abzweigungsantrag gestellt hatte. Mir blieb nur der Weg zum kostenpflichtigen Finanzgericht, wohl wissend, dass hier Kosten auf mich zukommen.
Nach 3 Jahren nun endlich ein positives Ende, ich habe vor Gericht meinen gerechtfertigten Anspruch auf das Kindergeld für meine behinderte, erwachsene Tochter durchsetzen können.

Und nun sollen 3 Jahre Kampf und Stress umsonst gewesen sein.

Gibt es auch eine Petition gegen die Streichung vom Kindergeld, oder eine Demo an der man sich beteiligen könnte?

Von Hermine

Hallo,

was heißt das? Nur wer Leistung bringt ist für die Gesellschaft WERTvoll und erwähnensWERT? Inklusion bedeutet nicht zu selektieren.
Jeden Tag werde wir ausgegrenzt, Grundrechte werden einfach ignoriert. UN-Konvention? Hat die mal jemand gelesen? Dafür hat man keine Zeit, möchte man nicht, kostet Geld, stört!

Und dann lese ich hier so eine Petition, sehe die große Anzahl der Unterschriften und bin entsetzt! Es gruselt mich diese "Rückentwicklung" zu Ende zu denken.

Doch immer noch hoffnungsvolle Grüße

Von Dagmar B

Hallo Harle


Ich würde jedenfalls meinen Hintern nicht über jedes Stöckchen schwingen,das man mir hinhält.
Ich würde eine unsinnige Petition von Behinderten genausowenig unterschreiben,wie ich aufgrund Herrn Schäubles Behinderung seine Politik verteidigen würde,wenn sie schlecht ist.
Meinen Allerwertesten habe ich allerdings in dieser Petition bemüht.
http://www.citizengo.org/de/967-keine-kinder-euthanasie
Bedauerlicherweise haben da noch nichtmal 500 Leute unterschrieben.
Mögen doch die ehrenwerten behinderten Leistungsträger mit Ihrer Gefolgschaft mit für das Leben behindertet Kinder kämpfen und die Petition unterschreiben.
Als dann,Hintern hoch!

Von harle

Hier ein akutes weiteres Beispiel zur Info.

Über 83.000 unterstützen Inge Hannemann: Hartz-IV-Sanktionen abschaffen.

"Das ist der richtige Kommentar zum Koalitionsvertrag von Union und SPD", kommentiert die Vorsitzende der Partei DIE LINKE, Katja Kipping, das Ergebnis von mehr als 83.000 Unterstützerinnen und Unterstützern, die die Petition von Inge Hannemann zur Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen und der Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe mitgezeichnet haben.

Die Petition von Inge Hannemann ist bereits jetzt ein großer Erfolg und muss in einer öffentlichen Anhörung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags diskutiert werden. Online haben über 54.500 die Petition mitgezeichnet. Weitere 16.008 Unterschriften hat Inge Hannemann heute dem Petitionsausschuss übergeben.

Dazu kommen noch 12.700 Unterstützungen der Petition von Andreas Niehaus zur Abschaffung des Sanktionsparagrafen 31 bei Hartz IV, die vom Sekretariat des Petitionsausschusses des Bundestages, seiner Bitte entsprechend, Inge Hannemanns Petition zugerechnet werden.

Die Aktivistinnen und Aktivisten der Erwerbslosen-, Frauen- und Grundeinkommensbewegung, der Wohlfahrtsverbände und der Gewerkschaften, darunter viele Mitglieder der LINKEN und der BAG Grundeinkommen DIE LINKE, haben denjenigen die rote Karte gezeigt, die meinen, mit Sanktionen und Leistungseinschränkungen Grundrechte mit Füßen treten zu können.

Das Grundrecht auf eine gesicherte Existenz und gesellschaftliche Teilhabe ist unantastbar. DIE LINKE fordert die sofortige Abschaffung der Sanktionen und Leistungseinschränkungen. Wir streiten darüber hinaus für die Abschaffung der diskriminierenden und stigmatisierenden Bedürftigkeitsprüfung, weil sie massenhaft Menschen aus dem ihnen grundrechtlich zustehenden Transferleistungsbezug ausgrenzt.

Von harle

@Inge Rosenberger, @Gisela Maulbach, @Uwe Heineker

Ach ja! Menschen heute finden immer eine Ausrede, um selbst ihren Allerwertesten, warum auch immer, in Solidarität mit den Demonstrierenden NICHT zur Demo hinbewegen (oder mittels einem „Klick“ mit den Fingern nicht eine Petition mit seinen Namen unterschreiben) zu müssen, um den Herrschenden zu zeigen: So nicht mit uns!

Richtig! 1920 und 1948 war das sich politisch zu engagieren, waren die Transportbedingungen zur Demo, dass damit verbundene Risiko, anderer Meinung zu sein, bestimmt nicht so bequem wie heute - zu Fuß, Fahrrad, Pferdewagen, Traktor, Straßenbahn, Busse, Auto wie auch immer.

Und bei 24 Millionen Menschen mit irgendwelchen Behinderungen (welche auch immer und oder auch ohne Behinderungen in Solidarität), von denen ganz bestimmt nicht alle wie die drei @BedenkenträgerInnen oben solche Ausreden und Entschuldigungen für sich haben und sich aufbürden, um etwas NICHT zu tun, muss es doch auch heute mal wieder möglich sein, zusammen gegen das Leid - wie unten und oder oben jeden Tag hier im „kobinet“ beschrieben – und gegen die permanent betriebene ungerechte Behindertenpolitik der Politiker und Behörden heute, das sich dagegen Wehren, mittels einer großen Demonstration zu organisieren. Warum soll das nicht wieder möglich sein?

Und Menschen mit Behinderungen fahren und gehen doch jedes Jahr nach Berlin, um dort zu demonstrieren. Nur sind es leider viel zu wenige, welche sich in Solidarität dem im Miteinander anschließen, die Bundeskanzlerin und ihre Bundesregierung, die regierenden Parteien das Wenige leider nicht zur Kenntnis nehmen.

Nun, Ihre mir gegenüber sich äußernden Be- und Empfindlichkeiten mag ich hier nicht kommentieren. Jedenfalls können Sie mir nicht weiß machen, nicht mal nur einen Tag auch mit schwerstbehinderten erwachsenen Kindern auf einer Demo spazieren gehen zu können. Richtig, es kommt darauf an! Es gibt solche und solche Behinderungen.

Aber es finden sich bei den besagten 24 Millionen Menschen ja immer Ausreden, etwas NICHT zu tun.

Nix für ungut, Ihr Frauen!

Von Inge Rosenberger

@harle
Ihre Äußerungen sind abwertend und verletzend und zeigen, dass Sie vermutlich wenig oder gar keinen Einblick in den Alltag von Familien mit schwerstbehinderten erwachsenen Kindern haben.
Viele Eltern sind durch jahr(zehnt)elange Pflege und Betreuung ausgebrannt. Viele Eltern haben neben ihrer Berufstätigkeit und ihren schwerstbehinderten Töchtern und Söhnen noch alte Eltern, um die sich kümmern.
Statt Unterstützung gibt es ständig neue bürokratische Hürden, und es gibt eine permanente Unterstellung von Leistungserschleichung und Bereicherung.

Die Befürchtung, dass die schwerst- und mehrfach behinderten Menschen, deren Fähigkeiten nicht wirtschaftlich verwertbar sind, beim geplanten Bundesleistungsgesetz schlecht(er) wegkommen, ist immer deutlicher zu sehen.

Auch ich frage hier: Wo bleibt der Aufschrei? Und wo bleibt die Unterstützung von Seiten der Interessenverbände und von den leistungsfähigen Menschen mit Behinderung?

Von Gisela Maubach

@ harle:
„Ja! Auch Behinderte sollten für die Durchsetzung ihrer Menschenrechte ihren Allerwertesten bewegen“.

Es ist schon ziemlich dreist, wenn man „Ihr Frauen hier unten hier“ auf diese Weise anspricht und damit suggeriert, dass sie bisher wohl ihren Hintern noch nicht genügend bewegt hätten.

Die „Frauen hier unten hier“ sind erwerbstätig, während ihre erwachsenen behinderten Kinder in einer Einrichtung (in Schwerstbehinderten-Gruppen) betreut und gepflegt werden, und nach dem Öffnen der Tore von WfbM bzw. Tagesförderstätte ermöglichen die „Frauen hier unten hier“ dann nach ihrem eigenen „Feierabend“ ihren erwachsenen Kindern für den Rest des Tages noch ein Mindestmaß an Inklusion – auch wenn das nicht immer ganz einfach ist, weil Epilepsie, ausgeprägte autistische Verhaltensweisen, lautes Schreien oder übel riechende Windeln auch ein Höchstmaß an Belastbarkeit erfordern.
Und wer ausgerechnet den „Frauen hier unten hier“ dann auch noch den guten Rat gibt, ihren Allerwertesten zu bewegen, weil ja jeder 3. Mann und jede 3. Frau „irgendwie“ behindert ist, hat immer noch nicht verstanden, dass „ganz einfach machen“ gerade für diese Menschen eben doch nicht so „einfach“ ist.

Besonders bedenklich ist die Tatsache, dass die Pläne weiterer Benachteiligungen durch die „Frauen hier unten hier“ bekannt gemacht werden – und nicht etwa durch diejenigen Verbände, von denen man eigentlich eine Interessenvertretung erwarten würde.
Dass die Arbeits- und SozialministerInnen der Länder das Kindergeld für erwachsene behinderte Kinder streichen wollen, findet man hier auf Seite 98:

http://www.reha-recht.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Infothek/Aus_der_Politik/BMAS/2013/Protokoll_90__ASMK_extern_-_final_barrierefrei.pdf

Und scheinheilig ist hier insbesondere der Zusammenhang, den man in den Zeilen 639 – 641 lesen kann:

Zitat: „In der Folge soll durch die Gewährung des Teilhabegeldes, das dem selbstbestimmten Leben des Menschen mit Behinderung dient, der Anspruch der Eltern des erwachsenen behinderten Kindes auf Kindergeld entfallen“!!!

Wohlwissend, dass für schwerstbehinderte Menschen, die auf eine betreuende Tagesstruktur angewiesen sind, das Teilhabegeld zur Senkung der Sondereinrichtungskosten gedacht ist (und von Selbstbestimmung weiterhin keine Rede sein kann), will man deren Eltern auch noch das Kindergeld streichen!!!

Ist es schon vergessen, dass im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat vereinbart wurde, die Regelbedarfsstufe 3 mit dem Ziel (!) zu überprüfen, Menschen mit Behinderung ab dem 25. Lebensjahr den vollen Regelsatz zu ermöglichen?
Wer hat eigentlich daran geglaubt, dass dieses Ziel ernsthaft verfolgt wird? Mittlerweile ist es kein politisches Thema mehr, dass das Existenzminimum von schwerstbehinderten Menschen dauerhaft 20 Prozent niedriger ist als das von nichtbehinderten Menschen in vergleichbarer Situation.
Aber es grenzt schon an Skrupellosigkeit, wenn nach dieser Kürzung ausgerechnet für diesen Personenkreis nun auch noch still und heimlich das Kindergeld gestrichen werden soll.

Es ist bekannt, dass Eltern erwachsener behinderter Kinder durch die Betreuung und Pflege deutlich geringere Erwerbseinkommen erzielen, aber trotz geringerem Einkommen wird ihnen immer mehr Belastung zugemutet. Offensichtlich hofft man, dass hier (eben wegen der zunehmenden Belastung) immer weniger Widerstand möglich ist.

Aber wo bleibt der Aufschrei? Welcher (Interessen-!)-Verband hat sich bisher zur geplanten Kindergeld-Streichung geäußert?
Diese Pläne sind ein Schlag in’s Gesicht derjenigen Eltern, die sich durch alle Instanzen durchgekämpft haben, um ihre behinderungsbedingten Mehrkosten zu belegen und damit ein Abzweigen des Kindergeldes zu verhindern. Müssen all diese Eltern wieder von vorne anfangen, um erneut bis zur höchstrichterlichen Feststellung der Benachteiligung jahrelang zu kämpfen?

In diesem Sinne:

„Setzen Sie ein Zeichen! Würdigen Sie diesmal neben der Leistungsbereitschaft und -fähigkeit von Menschen mit Behinderungen in Deutschland auch die Leistungsbereitschaft und –fähigkeit von pflegenden und betreuenden Angehörigen schwerstbehinderter Menschen, indem auch hier Selbstbestimmung einzuräumen ist und die minimalen Existenzleistungen nicht noch weiter gekürzt werden dürfen.“

Von Uwe Heineker

harle schreibt u.a.

"Ja! Auch Behinderte sollten für die Durchsetzung ihrer Menschenrechte ihren Allerwertesten bewegen möchten und vielmehr demonstrieren gehen wollen [...] Zeigen wir Menschen mit Behinderungen der Bundeskanzlerin, ihrer Bundesregierung, den Ministerpräsidenten und den Gesetze machenden Politikern in den Parlamenten Bundestag und Bundesländer in großer Zahl in Solidarität doch mal gemeinsam wie Millionen behinderte Menschen ihre Spießrutenbesen gegen die Politik schwingen"

Sein Vergleich mit früheren großen Demos mit mehreren Millionen Teilnehmern hinkt, zumal sie damals unter völlig anderen Themen standen bzw. besetzt waren.

Die bislang größte Demo von Menschen mit Behinderung in Deutschland mit 5000 Teilnehmern fand 1980 vor dem Frankfurter Landgericht statt, die sich gegen ein Urteil richtete, wo Menschen mit Behinderung als Reisemängel bezeichnet und der Klägerin eine Entschädigung zugesprochen wurde.

Diese Zahl wurde seitdem nicht mehr getoppt.

Der Leserbriefschreiber verkennt zudem vor allem, dass viele Menschen mit Behinderungen nicht die Mobilität haben, um massenhaft an Demos teilnehmen zu können (fehlende Barrierefreiheit bei Umwelt und öffentliche Verkehrsmittel seien hier Stichwörter).

Von harle

O ja, Ihr Frauen hier unten hier: Das Licht findet sein Farbfülle erst im Widerstand der Wolken. Will sagen: Genug geschrieben. Lasst uns Petitionen und Demos dort hin, in die Hauptstädte der 16 Bundesländer organisieren, ganz einfach machen.

In Deutschland (81,5 Millionen Einwohnern) gelten über 7 Millionen Menschen als schwerbehindert. Und rund 17 Millionen Menschen - also jede vierte Frau und jeder vierte Mann - im Alter von über 18 Jahren leben mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder chronischen Krankheiten, die sie im täglichen Leben einschränken - sprich: 24 Millionen Menschen in Deutschland leben ihren Alltag mit irgendwelchen Behinderungen, also jede dritte Frau als Wahlberechtigte, jeder dritte Mann als Wahlberechtigter mit irgendwelchen Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder chronischen Krankheiten, die sie im täglichen Leben einschränken, wiederfinden.
( http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Meldungen/2013-07-31-teilhabebericht.pdf?__blob=publicationFile )

In ganz Deutschland zur DEMO ab 42,- Euro für FÜNF Personen - hin und zurück für 8,40 Euro pro Person - in die Landeshauptstädte günstig mit Nahverkehrszügen und -bussen reisen mit einem solidarischen Schönen-Wochenende-Ticket nach Berlin und, und, und...!

Ja! Auch Behinderte sollten für die Durchsetzung ihrer Menschenrechte ihren Allerwertesten bewegen möchten und vielmehr demonstrieren gehen wollen, als sich nur medial ihre behinderte Welt im „kobinet“ hier und in den Medien gegenüber jenen asozialen Politikern und Verwaltungsfürsten in den jeweiligen HartzIV- und Sozialhilfe-Amtsstuben frustriert loszuschreiben.

Zeigen wir Menschen mit Behinderungen der Bundeskanzlerin, ihrer Bundesregierung, den Ministerpräsidenten und den Gesetze machenden Politikern in den Parlamenten Bundestag und Bundesländer in großer Zahl in Solidarität doch mal gemeinsam wie Millionen behinderte Menschen ihre Spießrutenbesen gegen die Politik schwingen, z.B. wie die Deutschen in 1948 den Volksaufstand mit bis zu 9,25 Millionen Teilnehmenden auf deutschen Straßen und Wegen am 12. November 1948 im Zuge der Wirtschafts- und Währungsreform vom 20. Juni 1948 gegen die Wirtschaftspolitik von Konrad Adenauer (CDU) und Ludwig Erhard (CDU) streikten und demonstrierten mit dem Ergebnis, dass in das Grundgesetz schnell noch danach hineingeschrieben wurde: die BRD ist nicht nur ein „demokratischer“, sondern auch ein „sozialer“ Bundesstaat (Art. 20 (1) GG). Oder wie in 1920 beim Kapp-Putsch in der Weimarer Republik, als 12,5 Millionen Menschen in Deutschland demonstriert und generalgestreikt haben.

Ach ja, was für tolle Bilder und Schlagzeilen wären dies nicht nur für die Barrieren in den Köpfen unserer heutigen Politiker…

Der Weg durch die Bürokratie-Instanzen oder eine organisierte Lähmung durch eine „sanfte Revolution“…, nun ja, ob auch das Änderung beim Denken und Tun in jenen Mandatsträger-Politikerköpfen bringt, bleibt fraglich.

Und ein Politischer Generalstreik ist nicht ausdrücklich im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verboten.

Von Dagmar B

flix92 hat geschrieben:
Zitat:
Unser Anliegen ist, dass 1. der Öffentlichkeit bewusst wird, dass es nicht DEN stereotypischen Behinderten gibt, sondern es u.A. auch behinderte Menschen gibt, die ganz normal arbeitsfähig sind, wie alle anderen auch

Hallo flix92

In der Tat haben wir da eine völlig unterschiedliche Wahrnehmung.
Grade hier bei Kobinet sind vorzugsweise die aktuellen Nachrichten in Richtung Teilhabe ausschließlich auf die leistungsfähige Klientel zugeschnitten,es geht vorwiegend um Arbeit,manchmal auch um Bildung.
Wenn es also eine stereotype Beschäftigung der Öffentlichkeit mit Behinderten gibt,dann findet die ganz genau bei der Teilhabe am Arbeitsleben statt.
Das liegt sicherlich daran,das die arbeitsfähige Klientel die kostengünstigste ist.
Ein Budget für Arbeit zur späteren Übernahme in einen Betrieb unterscheidet sich finanziell maßgeblich von einem Budget,das ein späteres reguläres Arbeitsverhältnis ausschließt.
Sie springen mit Ihrem Leistungsdenken allenfalls auf den diskriminirenden Politikerkarren auf und führen das Petitionsrecht,wie bereits erwähnt,ad absurdum.
Für die "leistungsfähige " Klientel ist berets bestens gesorgt,jedenfalls ,was deren Präsenz in der Öffentlichkeit angeht.
Es dreht sich ausschließlich stereotyp um Leistung.
Alles andere wird schlichtweg ignoriert.

Von Inge Rosenberger

Danke an Gisela Maubach, dass sie immer wieder mit einer bewundernswerten und unvergleichlichen Hartnäckigkeit an die Rechte unserer behinderten Töchter und Söhne erinnert.
Ihren Aussagen, Wünschen und Forderungen schließe ich mich uneingeschränkt an!
Und ich wünsche mir, dass unsere wiederholten Appelle endlich gehört, zur Kenntnis genommen und auch umgesetzt werden.

Von Sven Drebes

Bloß nicht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Wer Frau Merkels Neujahrs- und Sonntagsreden kennt, weiß, dass darin ungefähr so viel drin ist, worauf man sie festnageln könnte, wie in einem Teller Grießbrei oder Tomatencremesuppe. Das beste Beispiel hierfür ist ihr Podcast zum 3. Dezember, der wahrscheinlich noch auf www.bundeskanzlerin.de zu finden ist. Die auf 3 Sätze eingedampfte Essenz dieser 3-Minuten-Predigt wäre unerträglich.
Schade, dass ihr mit derartig undurchdachten Aktionen dazu beitragt, das Petitionsrecht ad absurdum zu führen.
Mischt euch lieber (weiter) ernsthaft in die Politik ein!

Von Gisela Maubach

Sehr geehrte Frau oder Herr flix92,

dass "das eine das andere nicht ausschließen" soll, ist genau meine Forderung, denn wer die Inklusions-Tagesordnungen und -themen und (von Aktion Mensch geförderte) Projekte verfolgt, findet immer nur Themen im Zusammenhang mit Arbeit und ggfs noch mit Schule.
Obwohl ich wiederholt - auch bei der Veranstaltung im Oktober 2012 im Bundestag - darauf hingewiesen habe, dass für arbeitsunfähige Menschen, die auf eine betreuende Tagesstruktur angewiesen sind, entweder die WfbM oder die Tagesförderstätte alternativlos vorgeschrieben ist, ist bis heute keine einzige (!) Frage beantwortet worden, warum denn das geplante Teilhabegeld bei diesen Menschen lediglich zur Senkung der Sondereinrichtungskosten verwendet werden soll und keinerlei Selbstbestimmungsrecht geplant ist.

Aber diese Menschen müssen dabei sein . . . berücksichtigt werden . . . weil das eine das andere eben nicht ausschließen darf!

Wie gesagt - in diesem Zusammenhang wurde bisher NICHTS (!) gefordert, und diesbezügliche Fragen werden konsequent ignoriert.
Wenn man die Beiträge von DER Behindertenvertretung verfolgt, liest man regelmäßig nur noch über Arbeit und win-win, so dass man sich mittlerweile dafür schämen muss, wenn man Mutter eines Menschen ist, der für win-win ZU behindert ist.

Natürlich ist es "schlimm, wenn man der einen oder anderen "Gruppe" innerhalb der Behinderten das Recht zur Vortragung ihrer Forderungen verweigern würde", aber genau das passiert ja momentan, denn dabei stellt sich zwangsläufig die Frage, wie Menschen ihre Benachteiligungen vortragen können, wenn sie behinderungsbedingt dazu gar nicht in der Lage sind?
Verbände, die gleichzeitig Träger der Sondereinrichtungen sind, dürften wohl kaum ein Interesse daran haben, für Möglichkeiten außerhalb ihrer Einrichtungen zu kämpfen.
Und pflegende und betreuende Angehörige sind neben eigener Erwerbstätigkeit bereits bis an die Grenzen der Erschöpfung belastet, um sich auch noch organisieren zu können.

In diesem Sinne: Wirkliche Inklusion darf die Tagesstruktur von arbeitsunfähigen Menschen mit Behinderungen nicht vergessen - weil das eine das andere nicht ausschließen darf!

Von flix92

@Dagmar B:
Ich glaube Ihnen ist die Lage nicht ganz klar: Ja, es gibt diese Regelung, dass bestimmte Betriebe Menschen mit Behinderungen beschäftigen müssen. Aber wie Sie schon richtig schreiben, können diese sich zu einem Spottpreis von dieser gesellschaftlichen Verantwortung auch frei kaufen. Außerdem gibt es genug Tricks für Arbeitgeber, diese Regelungen zu umgehen, ohne tatsächlich (schwer-)behinderte Menschen einzustellen. Mal ganz davon zu schweigen, dass dies seltenst höher qualifizierte Tätigkeiten sind.
Unser Anliegen ist, dass 1. der Öffentlichkeit bewusst wird, dass es nicht DEN stereotypischen Behinderten gibt, sondern es u.A. auch behinderte Menschen gibt, die ganz normal arbeitsfähig sind, wie alle anderen auch. Gerade Unternehmen dürfen das mal hören! 2. eine Verpflichtung der neuen Regierung, sich den Problematiken auf dem jetzigen Arbeitsmarkt und Einkommens-/Vermögensgerechtigkeit anzunehmen. Wir wollen Aussagen von der Bundeskanzlerin, auf die man sich später, besonders Mitte nächsten Jahres bei den Verhandlungen zum Bundesteilhabegesetz, beziehen kann. 3. den Medien einen Aufhänger zu bieten, um über die aktuelle Situation von Menschen mit Behinderungen zu berichten.

Und Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass wir uns damit abfrühstücken lassen, dass jemand ein paar schöne Worte redet. Uns geht es darum politischen Druck aufzubauen, Festlegungen von Politikern zu erzwingen auf die man sich später beziehen kann und die Problematik in die Öffentlichkeit zu bringen. Was das mit "Unterwanderung" zu tun hat, erschließt sich mir nicht ansatzweise.

@Gisela Maubach:
Warum soll denn das eine das andere ausschließen? Nur weil gefordert wird, der Öffentlichkeit mal ein anderes Bild von Behinderten zu zeichnen, wird doch niemand ausgegrenzt. Es ist doch außer Frage, dass es viele behinderte Menschen gibt, die nicht arbeitsfähig (zumindest so, wie es der Großteil der Gesellschaft definiert) sind. Und natürlich gelten für diese auch die UN-Behindertenrechtskonvention und die gleichen Rechte, wie für alle anderen auch. Aber das wird doch auch von niemandem abgestritten. Genauso wie behinderte Menschen nur einen Teil der Gesellschaft ausmachen, machen auch arbeitsfähige Menschen mit Behinderung nur einen Teil der behinderten Menschen aus und trotzdem muss und kann es ihnen doch gestattet sein, Forderungen vorzubringen. Im Gegensatz zu Ihnen nehme ich die aktuelle Diskussion nämlich ganz im Gegenteil auf: Ich glaube, dass viel zu oft eben gerade die Menschen mit Behinderungen außen vorgelassen werden, die durchaus in der Lage sind, arbeitsfähig zu sein. Aber das ist ja nicht einmal schlimm. Es wäre nur dann schlimm, wenn man der einen oder anderen "Gruppe" innerhalb der Behinderten das Recht zur Vortragung ihrer Forderungen verweigern würde. Ich wünsche mir ein differenziertes Bild von behinderten Menschen in der Öffentlichkeit. Das bedeutet aber, dass die Öffentlichkeit auch die Unterschiedlichen Situationen von behinderten Menschen zu sehen bekommt. Und damit meine ich alle!

Von Dagmar B

Mir stehen nun auch langsam die Haare zu Berge,das die Behinderten Konvention dauerhaft einseitig in die Richtung Leistung und Arbeit weichgespült wird.
Es wird die Politiker freuen,denn "leistungsfähige" Behinderte müssen ja schon seit Jahr und Tag zu einem bestimmten Prozentsatz in den Betrieben integriert werden.
ES GIBT ALSO GAR KEINEN HANDLUNGSBEDARF!!!!
Die Betriebe können sich auch weiterhin freikaufen und alles bleibt wie es ist.
Es ist mir wirklich ein Rätsel,warum die Behindertenbewegung sich selber unterwandert und zum Scheitern verurteilt.

Die Bundeskanzlerin wird sich freuen,das Sie nun nur ein Paar leistungsfähige Behinderte belobhudeln muß und tiefgreifende Reformen ausbleiben können.
Mann ist das ärgerlich.

Von Gisela Maubach

"Noch immer werden gehandicapte Menschen von einem Großteil der Bevölkerung nicht als arbeitsfähig und bereichernd angesehen . . ."

. . . denn von denjenigen gehandicapten Menschen, die tatsächlich nicht arbeitsfähig sind, distanziert man sich zunehmend, weil man sich mit nicht leistungsfähigen Menschen ja nicht selbst identifizieren möchte.

Als Mutter eines schwerstbehinderten - absolut arbeitsunfähigen - jungen Mannes empfinde ich es skandalös, dass ausgerechnet diejenigen, die die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen für sich selbst am lautesten einfordern, die Hilflosesten, die sich nicht selbst äußern können, konsequent ausgrenzen und somit die in Artikel 3 festgeschriebene Vielfalt mit Füßen treten.

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Merkel,
die Achtung vor der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderungen ist Bestandteil der UN-Konvention, und das bedeutet, dass neben sehr leistungsfähigen Menschen mit Behinderungen auch solche existieren, die in keiner Weise leistungsfähig sind und sogar auf umfängliche Hilfe angewiesen sind.
Diese nicht-leistungsfähigen Menschen mit Behinderungen werden bis heute von jedem Inklusions- und Teilhabe-Thema ausgegrenzt, und sämtliche Fragen nach deren Teilhabemöglichkeiten bleiben bisher unbeantwortet.

Hiermit möchte ich wiederholt darauf aufmerksam machen, dass auch behinderte Menschen, die nicht (!) leistungsfähig sind, in der UN-Konvention festgelegte Rechte haben und dass niemals eine wirkliche Inklusion erreicht werden kann, wenn diese Menschen weiterhin von allen Behinderten-Themen ausgegrenzt werden.

Mit hoffnungsvollen Grüßen
Gisela Maubach