Zusatzbeiträge belasten Versicherte

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Zehn Euro Schein
Zehn Euro Schein
Bild: omp

Bonn (kobinet) Den BeitragszahlerInnen in Deutschland drohen in den kommenden Jahren erhebliche Mehrkosten. Mit ihrem Vorstoß, den Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) die Erhebung fakultativer Zusatzbeiträge zu ermöglichen, treibt die große Koalition aus CDU, SPD und CSU nach Ansicht des BDH Bundesverband Rehabilitation die Kostenspirale in der Gesundheitspolitik auf Kosten der Versicherten unnötig an. ExpertInnen rechnen mit Zusatzbeiträgen, die durchaus bei 1,5 Prozent liegen könnten und eine zusätzliche, einkommensbezogene Belastung von 17 bis zu 40 Euro im Monat nach sich ziehen.

Die Vorsitzende des Sozialverbandes BDH, Ilse Müller, warnt davor, die Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung ausschließlich Beitragszahlern aufzubürden. "Deutschland benötigt vor dem Hintergrund seiner besonderen Demografie einen nachhaltigeren Kurs in der Gesundheitspolitik, der nur gesamtgesellschaftlich geschultert werden kann. Gegenwärtig fahren wir auf Sicht und betreiben eine Medizin nach Kassenlage, was aus unserer Sicht nicht akzeptabel ist. Mit Kürzungen der Bundeszuschüsse verlagert sich die Sparpolitik des Bundes auf die Ebene der Gesundheitsversorgung und blendet so die wachsenden finanziellen und qualitativen Herausforderung der medizinischen Versorgung der alternden Bevölkerung aus", erklärte Ilse Müller.

Der Bonner Sozialverband plädiert für ein verstärktes Engagement des Bundes zur Förderung von Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation, wie sie in den verbandseigenen Kliniken weiterentwickelt wird. "Wir müssen verstärkt auf Präventionsangebote setzen und das frühzeitige Ausscheiden der Menschen aus dem Erwerbsleben, wo immer es möglich ist, verhindern. Für uns gilt das bewährte Prinzip: Reha vor Rente. Nur so lässt sich das jährliche Defizit in den Kassen dauerhaft reduzieren", so Ilse Müller. In einem ersten Schritt empfiehlt der BDH die Streichung des Reha-Deckels, der einer ernst gemeinten Verankerung medizinischer Rehabilitation im Wege steht. Allerdings fehlt den Krankenkassen der finanzielle Anreiz zur Finanzierung von Reha-Maßnahmen, weshalb die Verantwortung vielfach an die Pflegeversicherung weitergereicht wird. Dem Schnittstellenproblem könne mit einem finanziellen Ausgleich zwischen Pflege- und Krankenversicherung begegnet werden, der die Aufwendungen der Kassen für Rehabilitationsleistungen kompensiert. Nach Angaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegt das jährliche Defizit der Kassen bei vier Milliarden Euro. Sie benötigen einen erheblich breiteren Spielraum, um das Thema der Rehabilitation gesellschaftlich verankern zu können.

Lesermeinungen zu “Zusatzbeiträge belasten Versicherte” (1)

Von behindertenrecht

Wenn man sich die Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung genau anschaut, dann stellt man unter anderen fest, daß neuropsychologische Therapie nur noch in den "Fällen" finanziert wird, in denen die neurologische Grunderkrankung ( u.a. Demenz, Alzheimer u.a. Defekte am ZNS) nicht älter als fünf Jahre ist . Und auch der Kampf um die Anerkennung der Taubblindheit, scheint in die "zweite Runde" zu gehen .
Da fragt man sich, für was brauchen die Krankenkassen mehr Geld ?