Investition von 16 Millionen Euro für Behinderteneinrichtungen

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

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Bild: omp

Stuttgart (kobinet) Behinderteneinrichtungen in Baden-Württemberg haben im vergangenen Jahr rund 16,3 Millionen Euro für Investitionen aus Haushausmitteln des Landes und Ausgleichsabgabemitteln erhalten. Das teilte die baden-württembergische Sozialministerin Katrin Altpeter mit. Die Förderung dieser Aussonderung stieß vonseiten des Stuttgarter Zentrums für selbstbestimmtes Leben auf scharfe Kritik.

Mit dem Geld wurden nach Informationen der baden-württembergischen Sozialministerin 32 Wohn- und Werkstattprojekte in 27 Einrichtungen in den Stadt- und Landkreisen Stuttgart, Böblingen, Ludwigsburg, Rems-Murr-Kreis, Heidenheim, Karlsruhe, Rastatt, Mannheim, Ravensburg, Main-Tauber-Kreis, Rhein-Neckar-Kreis, Reutlingen, Bodenseekreis, Heilbronn, Hohenlohekreis, Ostalbkreis und Tuttlingen gefördert. "Von den Maßnahmen profitieren über 1.300 Menschen mit Behinderung, die in den unterstützten Einrichtungen wohnen bzw. wohnen werden oder arbeiten", heißt es in der Presseinformation.

Weiter heißt es dort: "Ziel der Förderung ist es, die Inklusion von Menschen mit Behinderung voranzubringen und ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern. In unserer Gesellschaft muss es selbstverständlich sein, dass Menschen mit Behinderungen ihre Rechte und Wahlmöglichkeiten in gleicher Weise wahrnehmen können und dürfen, wie es für nicht behinderte Menschen selbstverständlich ist. Das gilt für die Arbeit ebenso wie für die Frage, wie und wo jemand arbeiten will. Deshalb fördern wir alternative Wohn- und Beschäftigungsangebote, um ihnen die Wahl zwischen verschiedenen Angeboten zu ermöglichen", so die Ministerin.

Ministerin Altpeter zufolge wurden für die geförderten Projekte  rund 8,2 Millionen Euro aus Landesmitteln und rund 8,1 Millionen Euro aus Ausgleichsabgabemitteln eingesetzt. Ausgleichsabgabemittel kommen von Betrieben, die mehr als 20 Arbeitsstellen anbieten, aber nicht die gesetzlich vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen (fünf Prozent der Belegschaft) beschäftigen. Die Ministerin wies darauf hin, dass die Mehrzahl der Projekte bereits nach der 2013 neu beschlossenen Förderrichtlinie ausgewählt wurde. Diese legt einen Schwerpunkt auf die Förderung von dezentralen, gemeinnahen und innovativen Wohn- und Beschäftigungsangeboten, um dem Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung besser entsprechen zu können. Rund 8 Millionen Euro der Gesamtsumme wurden aufgrund einer Übergangsregelung noch für 10 bereits 2012 bewilligte Projekte ausgegeben.

Angesichts der Liste der geförderten Einrichtungen, in der hauptsächlich Neu-, Umbau- oder Erweiterungsbauten für und von Werkstätten für behinderte Menschen und für Wohnheime enthalten sind, zeigte sich Britta Schade vom Stuttgarter Zentrum selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen entsetzt über diesen Einsatz der Landesmittel. "Ein echtes Wunsch- und Wahlrecht bedeutet für mich, dass es auch echte Alternativen zu Heimen und Werkstätten für behinderte Menschen gibt. Es bedeutet, dass es Beratungsstellen gibt, die Menschen mit Behinderung unabhängig beraten, dass es barrierefreien Wohnraum geben muss, dass Ausbildungsplätze und Arbeitsplätze auf dem normalen Arbeitsmarkt da sein müssen. Eine weitere Vorraussetzung ist dazu auch, die Abschaffung des Sonderschulwesens, denn nach wie vor ist die Förderschule meist eine Einbahnstraße. Erst wenn die Behindertenrechtskonvention wirklich im Sinne von uns Menschen mit Behinderung umgesetzt sein wird, kann hier in Baden-Württemberg von einem echten Wunsch - und Wahlrecht gesprochen werden. Bei der derzeitigen Politik ist die Verwendung der Begriffe Wunsch- und Wahlrecht und Inklusion für mich ein Missbrauch der UN-Behindertenrechtskonvention", erklärte Britta Schade gegenüber den kobinet-nachrichten. 

Hintergrund:

Seit Inkrafttreten der UN-Behindertenkonvention im Jahr 2009 liegt der Schwerpunkt der Behindertenhilfe auf Selbstbestimmung und Teilhabe. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie behinderte und nicht behinderte Menschen trotz unterschiedlicher Voraussetzungen und Fähigkeiten gemeinsam in den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg leben, lernen, wohnen, arbeiten und die Freizeit verbringen können. Aufgrund des in Baden-Württemberg im so genannten "Gültstein-Prozess" unter breiter Beteiligung von Betroffenen, Angehörigen, Trägern, kommunalen Landesverbänden und den Liga-Verbänden erarbeiteten "Impulspapier Inklusion" hat das Sozialministerium seine Verwaltungsvorschrift zu Investitionen in Behinderteneinrichtungen im Jahr 2013 novelliert. Verstärkt gefördert werden sollen demnach künftig innovative und inklusive Wohn- und Beschäftigungsformen sowie gemeindeorientierte, dezentrale Neubauprojekte.

Lesermeinungen zu “Investition von 16 Millionen Euro für Behinderteneinrichtungen” (2)

Von Gisela Maubach

"Das gilt für die Arbeit ebenso wie für die Frage, wie und wo jemand arbeiten will."

Schon wieder besteht die Welt nur aus wohnen und arbeiten, und schon wieder wird gar nicht erst thematisiert, welche Wahlmöglichkeit diejenigen Menschen mit Behinderung bei ihrer Tagesstruktur haben könnten, die erwerbsunfähig sind - und eben NICHT arbeiten können.

Während in allen populistischen Veröffentlichungen die Einrichtungsgebundenheit der "Eingliederungshilfe" für diesen Personenkreis regelmäßig verschwiegen wird, schreibt die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe in ihrem aktuellen Positionspapier:

"Unabhängig davon kann es als Tatsache angesehen werden, dass es in jeder Gesellschaft immer Menschen gibt und geben wird, die aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage sein werden, einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachzugehen.
Vor diesem Spannungsfeld lautet die Frage nicht, ob die WfbM zukünftig in einer inklusiven Angebotslandschaft überhaupt eine Rolle einnehmen wird, sondern um welche Rolle es sich handelt wird."

Und es wird immer deutlicher, welche Rolle dies sein soll, denn was könnte die Bund-Länder-AG "Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen" wohl mit folgender Feststellung meinen:

"Eine Verpflichtung der zuständigen Leistungsträger, auf alternative Leistungsangebote entsprechend bestehender Nachfrage hinzuwirken, sei nicht vorgesehen." ???

Die Rolle der WfbM in der zukünftigen "inklusiven Angebotslandschaft" soll also darin bestehen, ein alternativloses Sammelbecken für diejenigen zu werden, die für "richtige" Arbeit zu (!) behindert sind?

Geld genug scheint für die Einrichtungen und ihre Verwaltungsstrukturen mit einer völlig absurden Bürokratie ja ausreichend vorhanden zu sein, während die Menschen mit schwersten Behinderungen weiterhin in großen Gruppen unter sich betreut werden sollen . . .

Von EK

Mein Taschenrechner hat versagt bei dem Versuch, die 16 Mio EUR auf die 1300 Menschen umzulegen, die angeblich von den Investitionen profitieren. These: würde ein Bruchteil dieser Investitionen direkt den Betroffenen zu selbstbestimmter Verwendung für Lebensplanung/-führung zur Verfügung gestellt, wäre Inklusion billiger und effektiver.