Weniger Ausgaben für den LWV Hessen
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: LWV
Kassel (kobinet) Aufgrund einer Gesetzesänderung wird der Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen in diesem Jahr voraussichtlich 43,4 Millionen Euro weniger ausgeben, als zunächst veranschlagt. Das hat der Landesdirektor des LWV Uwe Brückmann mitgeteilt. "Ich begrüße, dass das Land die Erstattung des Bundes im Bereich der Grundsicherung nun vollständig an den LWV weiterleiten wird und die Kreise und kreisfreien Städte damit entlastet werden können“, betonte Uwe Brückmann. "Damit wird eine wesentliche Forderung des LWV erfüllt."
Behinderte Menschen, die stationär in einer Wohneinrichtung leben, erhalten vom LWV Hessen neben Leistungen der Eingliederungshilfe auch Grundsicherung. Diese Ausgaben werden vom Bund erstattet und über das Land Hessen an den LWV ausgezahlt. Bislang erhielt der LWV aber nur rund 35 Prozent der tatsächlichen Kosten, in diesem Jahr werden es aufgrund einer Änderung im Hessischen Ausführungsgesetz zum Zwölften Buch Sozialgesetzgebung (HAG/SGB XII) erstmals 100 Prozent sein. Durch diese Gesetzesänderung, die zum 1.1.2014 in Kraft getreten ist, erhält der LWV im laufenden Jahr voraussichtlich insgesamt 64,8 Millionen Euro für die aktuell zu erwartenden Grundsicherungsleistungen. Damit verringert sich die Höhe der Umlage für die einzelnen Kreise und kreisfreien Städte.

Von Sven Drebes
Der Bund kommt für die Grundsicherung auf, egal ob der Mensch in der eigenen Wohnung oder einer Einrichtung wohnt. Bei "stationärer Unterbringung" wird die Grundsicherung aber vom Träger der Eingliederungshilfe zusammen mit der Eingliederungshilfe an die Einrichtung gezahlt, der Bewohner kriegt dann das "Taschengeld". Wenn man in der eigenen Wohnung lebt, gibt es zwei getrennte Zahlungen, die je nach Bundesland vom selben oder von zwei verschieden Amt ausgezahlt werden. Der Bund erstattet dann in beiden Fällen die Grundsicherung.
Von behindertenrecht
Zitat
Behinderte Menschen die stationär in einer Wohneirichtung leben, erhalten vom LWV Hessen neben Eingliederungshilfe auch Grundsicherung . Die Ausgaben werden vom Bund erstattet und über das Land Hessen an den NWV ausgezahlt .
Zitat Ende
Erhalten nicht auch behinderte Menschen die ambulant leben, Eingliederungshilfe und Grundsicherung ?
Wenn diese ambulanten Hilfen nicht auch vom Bund erstattet werden, dann muss sich nicht wundern, wenn stationäre Hilfen zunehmen, die ja dann zur finanzellen Entlastung der Länder führen !
Kommt der Bund nur für stationäre Hilfen auf UND sind ambulante Hilfe Ländersache ???