Krankenkassen sparen auf Kosten von Hörgeschädigten

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Symbol für ein Ohr
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Bild: domain public

Mainz (kobinet) Mit einer schlechteren Versorgung müssen die rund 400.000 Träger von Hörhilfen in Rheinland-Pfalz rechnen - trotz des kürzlich erhöhten Festbetrags für Hörgeräte. Nach Informationen des VdK Rheinland-Pfalz ist dies darin begründet, dass die Bundesinnung der Hörgeräteakustiker mit der AOK und rund 100 weiteren Betriebskrankenkassen einen Vertrag abgeschlossen hat, der entgegen der Hilfsmittelrichtlinien keine Nachsorge durch einen Hals-Nasen-Ohrenarzt (HNO) vorsieht. Damit entfalle die unabhängige Kontrolle durch einen Facharzt, der nach dem Einsatz eines Hörgeräts Druckgeschwüre oder Tumore am Hörnerv rechtzeitig erkennen und behandeln kann.

Somit liege die Versorgung alleine bei den Hörgeräteakustikern. Diese zeigten sich nach Ansicht des VdK Rheinland-Pfalz dadurch erkenntlich, dass sie nicht den vollen Festbetrag von 785 Euro (vorher 421 Euro) für Hörhilfen bei der AOK und einigen Betriebskrankenkassen abrechnen. Laut der Vergütungsvereinbarung verzichten die Hörgeräteakustiker auf 85 Euro pro Patient, wenn sie der AOK die Hörhilfe in Rechnung stellen.

"Der Vertrag verstößt gegen die geltende Hilfsmittelrichtlinie des 'Gemeinsamen Bundesauschusses', die eine Nachsorge durch einen Facharzt vorschreibt", nimmt VdK-Landesverbandsvorsitzender Willi Jäger die Verantwortlichen in die Pflicht. "Hier geht es den Krankenkassen und Hörgeräteakustikern offensichtlich in erster Linie um Geld und eine Monopolstellung und nicht um die optimale Versorgung von Hörgeschädigten."

Da in Rheinland-Pfalz jede/r zehnte Bürger/in auf eine Hörhilfe angewiesen ist, ruft der VdK die Betroffenen auf, sich über die Intransparenz bei der Nachsorge beim Versichertenrat der Krankenkassen zu beschweren. Hörgeschädigte können sich vor der Beantragung eines Hörgeräts an eine der 28 VdK-Beratungsstellen (www.vdk.de/rheinland-pfalz) in Rheinland-Pfalz wenden.

Lesermeinungen zu “Krankenkassen sparen auf Kosten von Hörgeschädigten” (3)

Von behindertenrecht

Zitat
Somit liege die Versorgung allein bei den Hörgeräteakustikern.
Zitat Ende

Das ist vergleichbar mit den Lesebrillenangeboten in Supermärkten etc.. , die ohne Augenarztuntersuchung erworben und getragen werden können, womit aber Schäden an den Augen nicht ausgeschlossen werden können .

Von VdK RLP

Sehr geehrter Herr Hüls,

wir können Ihre Kritik an der Pressemitteilung nicht nachvollziehen. In der aktuellen Hilfsmittelrichtlinie, Paragraf 30, veröffentlicht am 10. April 2012 steht eindeutig, dass die Nachsorge von HNO-Fachärzten vorgenommen werden MUSS; Somit ist der Inhalt unserer Pressemitteilung korrekt. Des Weiteren wird auf die von Ihnen genannte Wiederversorgung an keiner Stelle der Pressemitteilung Bezug genommen.

Außerdem sprechen wir nicht ausschließlich von der AOK, sondern auch von 100 Betriebskrankenkassen. Somit wird deutlich, dass nicht nur die AOK einen Vertrag auf Kosten der Hörgeschädigten abgeschlossen hat. Wir haben die AOK nur namentlich genannt, da sie eine der größten Krankenkassen in Deutschland ist und uns der Vertrag zwischen AOK und Hörgerätakustikern vorliegt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Redaktion des Sozialverbands VdK Rheinland-Pfalz

Von ottmar

Folgende Anmerkungen, zum auf der Basis der Presseinformation des VdK Rheinland-Pfalz erschienen Artikel gingen bei der Redaktion ein.

Sehr geehrter Herr Miles-Paul,

Ihr Bericht "Krankenkassen sparen auf Kosten von Hörgeschädigten" vom 27.Januar 2014 enthält zwei wichtige Fehler:

In den aktuellen Hilfsmittelrichtlinien ist die Nachsorge des HNO-Arztes bei Wiederversorgungen nicht mehr vorgesehen.
Eine entsprechende Formulierung musste der Gemeinsame Bundesausschuss auf Weisung des Bundesgesundheitsministeriums aus den Richtlinien entfernen. Das war also kein Kuhhandel der Akustikerinnung mit der AOK.

Es wird desweiteren der Eindruck erweckt, die AOK zahle Vertragspreise unter dem Festbetrag von 785, die VdEK aber nicht. Das ist falsch. Der VdEK zahlt auch nur 743 Euro pro Gerät, für jedes Zweigerät sogar nur 590 Euro. Da 89% aller abgerechneten Geräte Zweitgeräte sind (wegen des hohen Anteils der beidohrigen Versorgungen) zahlt die VdEK im Durchschnitt nur 606,83 Euro pro Gerät.

Wenn wir nichts weiter von Ihnen hören, werden wir unsere Leser auf die bedauerlichen Fehler in Ihrer Berichterstattung hinweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Rainer Hüls
Redaktionen OTOLOGY und AUDIO INFOS
20255 Hamburg