Budget für Arbeit baut berufliche Brücken

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

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Bild: omp

Bonn (kobinet) Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt statt in einer Werkstatt für behinderte Menschen, das ist das Ziel des Budgets für Arbeit. Michael Wahl schildert im Inklusionsblog der Aktion Mensch die Rahmenbedigungen und die Bedeutung des Budgets für Arbeit.

"Das Budget für Arbeit ist eine Form der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölf (SGB XII) und wird auch im gerade frisch unterzeichneten Koalitionsvertrag von Union und SPD explizit erwähnt, um Menschen mit Behinderungen mehr Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Besonders bei der geplanten Formulierung eines Bundesteilhabegesetzes soll es eine wichtige Rolle spielen. Für Menschen mit Behinderungen ist es oftmals schwieriger, Arbeit zu finden. Vom allgemeinen Aufschwung am Arbeitsmarkt der letzten zwei Jahre haben gehandicapte Menschen leider so gut wie gar nicht profitiert. Auch sind Menschen mit Behinderung, wenn sie einmal in die Arbeitslosigkeit geraten, in dieser Falle länger gefangen als Menschen ohne Einschränkungen", schreibt Michael Wahl.

Link zum Beitrag im Inklusionsblog

Lesermeinungen zu “Budget für Arbeit baut berufliche Brücken” (23)

Von Dagmar B

Zitat:

Die Begriffe Inklusion und Teilhabe werden bei Menschen, deren Leistungen wirtschaftlich nicht verwertbar sind, derzeit doch nur benutzt, um Ausgrenzung und Diskriminierung zu verschleiern.


Meiner Ansicht nach ist die Diskriminierung dem Begriff wirtschaftlich verwertbare Arbeitsleistung immanent,weil der Begriff vorzugsweise nur im Zusammenhang mit den Werkstaetten fuer Behinderte vorkommt.
Eine tatsaechliche Definition gibt es soweit ich weiß nicht. ,und die Zuordnung steht und faellt mit den Gegebenheiten der Werkstaetten.
Die zukuenftigen Leistungen fuer die behinderten Menschen sollen ja aber einen inklusiven Charakter haben,das ist jedoch nicht der Fall,wenn grundlegend die exclusiven Einrichtungen Modell sein sollen.
Es geht ja nunmal darum,die zentralistischen Strukturen abzuschaffen.
Besonders wenn Selbstbestimmtheit fuer einen hinformulierten Personenkreis ausgeschlossen wird.

Meiner Ansicht nach sollten die Werkstaetten fuer Behinderte umgehend Ihren Mildtaetigkeitsanspruch verlieren,denn von Mildtaetigkeit ist diese Verwurstung von Menschen,bedauerlicherweise ja Klieneten und Betreuer gleichermaßen,weit entfernt.

Von Gisela Maubach

@ Dagmar B:

Natürlich wird das NRW-System bundesweit von allen Werkstätten hochgelobt, denn für schwerstbehinderte Menschen der „Fallgruppe C“ werden die mit Abstand höchsten Eingliederungshilfe-Beträge an die Werkstätten gezahlt. Allein für den Personalmehrbedarf werden für Menschen in dieser „Fallgruppe“ rund 50 Euro pro Kalendertag gezahlt – also auch sonn- und feiertags und während der sieben (!) Urlaubswochen, die jeder behinderte „Arbeitnehmer“ der WfbM zu nehmen hat.
Und wenn außerdem hochgelobt wird, dass die Verbände dieser Menschen in die Planungen für ein Bundesteilhabegesetz einbezogen werden sollen, dann kann man sich ungefähr vorstellen, dass Lebenshilfe, Caritas usw. dieses System weiterhin fortsetzen möchten – und zwar unter dem Deckmantel der Qualitätssicherung, obwohl man kein Spezialist sein muss, um zu erkennen, dass in riesengroßen Schwerstbehinderten-Gruppen gar keine Qualitätssicherung möglich ist, weil außer satt – sauber – trocken kaum mehr machbar ist.
Und warum die Sozialhilfeträger dieses System hochloben, kann man hier nachlesen:

http://www.bagwfbm.de/article/345

Dort heißt es wörtlich:
„Zu den bestehenden Kostensätzen fällt in der Werkstatt für den Kostenträger anteilig der Beitrag zur Sozialversicherung bis zur Höhe von 20% des Mindestberechnungsentgeltes an sowie das Arbeitsförderungsgeld. Diese geringen Mehrkosten führen langfristig zu einer Einsparung in vielfacher Höhe für den Kostenträger. Nach zwanzigjähriger Zugehörigkeit zur Rentenversicherung entsteht ein Anspruch auf Rentenbezug, der zur Kostenentlastung bei Wohnheimunterbringung bzw. bei der Hilfe zum Lebensunterhalt eingesetzt wird. Auch die Risiken im Gesundheitswesen werden durch die Krankenversicherung und durch die berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung gedeckt. Selbst der Bezug von Arbeitsentgelt in geringer Höhe führt zu Einsparungen in der Sozialhilfegewährung.“

Besonders heuchlerisch ist aber, dass man diese Kostensparmaßnahme auch noch schönredet, indem man die Eingliederungshilfe für schwerstbehinderte Menschen „Teilhabe am Arbeitsleben“ nennt, obwohl gar nicht beabsichtigt ist, für diese Menschen irgendetwas an ihrem Gruppenaufenthalt zu ändern, denn auch das ergibt sich aus dem weiteren Text aus diesem Zitat:

„Förderstätten, die bei der Werkstatt angegliedert und organisatorisch eingebunden sind, wie dies bei den meisten teilstationären Werkstätten/Förderstätten der Fall ist, können weiter geführt werden wie bisher. Die schwerstbehinderten Menschen verbleiben in ihrer gewohnten Umgebung unter den bisherigen Bedingungen.“

Leider hat immer noch niemand die Frage beantwortet, wer die wirklichen Interessen dieser Menschen bei der Entwicklung des Teilhabegesetzes vertritt!

Und leider hat auch noch niemand dazu Stellung genommen, warum die Forderung des Bundesrates nach „Loslösung der Leistungen der Eingliederungshilfe vom System der Sozialhilfe“ ausschließlich für diejenigen gelten soll, die dies mit einem dreistelligen Pauschalbetrag schaffen.

Und warum sollte auch die Selbstbestimmung nur für diejenigen Menschen gelten, die dies mit diesem Pauschalbetrag schaffen, während für andere das Teilhabegeld auf die bisherige einrichtungsgebundene Eingliederungshilfe angerechnet werden soll?
Warum sollten ganz normale Menschenrechte nur für Menschen mit Behinderungen gelten, die sich selbst vertreten können?

Recht auf Sparen für erwachsene schwerstbehinderte Menschen, die auf die Regelbedarfsstufe 3 herabgesetzt wurden? Wenn eine Oma diesem Mensch etwas vererben will, um ihm eine bessere Lebensqualität zu ermöglichen, interessiert sich kein Mensch für dessen Pflicht zum Vermögenseinsatz!

Und wer hat sich außer betroffenen Eltern bis heute zur geplanten Kindergeld-Streichung geäußert? Niemand!!!

Die Ignoranz, mit der diese Menschen von jeglichen Diskussionen ausgeschlossen werden, ist mittlerweile kaum noch zu ertragen.
Dass wir Eltern für die enorme Leistung, die wir tagtäglich unter Verzicht auf eigene Lebensqualität erbringen, keinerlei Anerkennung erhalten, sind wir mittlerweile gewohnt, aber dass unsere erwachsenen (nicht mitteilungsfähigen) Kinder grundsätzlich nicht gemeint sein können, wenn von den Menschenrechten der Menschen mit Behinderung geredet wird - von Selbstbestimmung durch Teilhabegeld oder Recht auf Sparen etc.-, dann hat das weder etwas mit der UN-Konvention zu tun noch mit dem Gleichheitsgrundsatz unserer Verfassung.

Daher ist es umso nötiger, den Finger auch weiterhin in diese Wunde zu legen!

Von Inge Rosenberger

Die Begriffe Inklusion und Teilhabe werden bei Menschen, deren Leistungen wirtschaftlich nicht verwertbar sind, derzeit doch nur benutzt, um Ausgrenzung und Diskriminierung zu verschleiern.
Statt diesen Etikettenschwindel weiter zu betreiben, sollten die Forderungen der Angehörigen von Menschen mit schwersten Behinderungen von den politischen und juristischen Entscheidungsträgern endlich in alle Tätigkeiten rund um das Bundesleistungsgesetz mit einbezogen werden!

Von Dagmar B

In der Tat habe ich etwas aktuelles aus Hannover gefunden.:
http://www.lag-wfbm-niedersachsen.de/Aktuelles/Grundlagen-uArbeitspapierLAGWfbMTaF-StttenStand02022014.pdf
Da wird das NRW System hochgelobt.
Die "Solidaritaet" mit den schwerstbehinderten Menschen steht auch drinn:
Da auch dieser Personenkreis einen Anspruch auf den Grundlohn nach § 138 Abs. 2
SGB IX hat, häufig aber nur im geringen Maße zum Arbeitsergebnis beiträgt, müssen alle
Werkstattbeschäftigten als Solidargemeinschaft dies mittragen. Die anfängliche Kritik
aus den Reihen der Beschäftigten und der Angehören hinsichtlich der Auswirkungen auf
das gesamte Lohnsystem wich der Erfahrung über die Arbeitsbereitschaft und -freude
dieses Personenkreises und den sozialen Gewinn für die Gemeinschaft der Werkstattbeschäftigten.........

Es ist doch schon erstaunlich,wie hier Appel und Ei ,die nachher von der Grundsicherung abgezogen werden,dramatisch zur angeblichen Selbstbestimmung beitragen sollen.

Was mir insgesamt aufgefallen ist,ist das die sprachlichen Konstrukte,zb. "arbeitsfaehig identisch mit werkstatttauglich" den behinderten Menschen ausschließlich in seiner Verwertbarkeit innerhalb einer Behindertenwerkstatt definieren..
Eigenschaften außerhalb dieses zentralistischen Einheitsbreis werden erst garnicht thematisiert,der behinderte Mensch wird quasi rundum einverleibt und existiert nur in den vorgebenen Strukturen.
Es ist tatsaechlich dringend notwendig,das Menschen ein Daseinsrecht ausserhalb dieser(zentralistischen) Strukturen bekommen.
Zum Budget fuer Arbeit in Nidersachen gibt es eine kleine Anfrage,die realistischen Zahlen sind:

Aktuell sind in Niedersachsen im Rahmen der Eingliederungshilfe 650 Persönliche Budgets bewil-ligt worden, von denen 312 auf Frauen und 338 auf Männer entfallen (Anlage). Darüber hinaus sind in Niedersachsen inzwischen 40 Budgets für Arbeit erbracht worden.

Bei 40 Budgets fuer Arbeit von Vorbild zu sprechen,ist wirklich nicht nachvollziehbar.

Von Gisela Maubach

@ Dagmar B

Die Regelung, wonach auch arbeitsunfähige Menschen mit Behinderungen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, existiert nur in NRW.
In den anderen Bundesländern werden Menschen, die als nicht werkstattfähig eingestuft werden, in sogenannten Tagesförderstätten betreut.
Es gibt sogar Bestrebungen, wonach das NRW-System auch in den anderen Bundesländern übernommen werden soll, denn bei Werkstatt-Zugehörigkeit werden auch Rentenversicherungsbeiträge geleistet, die nach 20-jähriger Zugehörigkeit zur Werkstatt zu einem Rentenbezug führen, der später zu enormer Kostenentlastung bei Wohnheimunterbringung (oder entsprechender Sozialhilfeleistung) führt.

Laut LVR ist „die WfbM frei in der Personaleinsatzplanung“, und wenn in einer einzelnen WfbM z.B. fünf Gruppen mit jeweils 12 bis 13 schwerstbehinderten Menschen bestehen, dann muss man kein Experte sein, um zu erkennen, dass hierbei keine individuellen Bedürfnisse berücksichtigt werden können.
Außerdem sind die Beträge, die vom LVR an die WfbM gezahlt werden, in aller Regel gar nicht bekannt, denn in den Bescheiden wird den Eltern/Betreuern lediglich mitgeteilt, dass Eingliederungshilfe für die Werkstatt bewilligt wird – aber nicht wie viel.
Es wird sogar suggeriert, dass diejenigen, die in der WfbM tatsächlich arbeiten, für die Arbeitsunfähigen mitarbeiten. In einem Werkstatt-Magazin des vergangenen Jahres erklärte der Vorsitzende des Aufsichtsrats hierzu:
„Ich meine, wir brauchen auch zukünftig Einrichtungen – unter welchem Namen auch immer -, in denen vor allem Menschen mit schweren Behinderungen eine Aufgabe haben. Das funktioniert bei uns im Heilpädagogischen Arbeitsbereich hervorragend, und ich finde es enorm wichtig, dass die ganze Belegschaft solidarisch für sie Geld mit erwirtschaftet.“

Es ist zwingend erforderlich, dass ein zukünftiges Bundesteilhabegesetz auch für arbeitsunfähige Menschen mit Behinderung das Selbstbestimmungsrecht vorsieht. Das diese Menschen momentan bei allen Diskussionen "vergessen" werden, führt die UN-Konvention ad absurdum.

Von Dagmar B

Behindertenrecht hat geschrieben:

Denn was für Brücken hat denn bisher das PB nach SGB VIII gebaut ?


Naja,die Möglichkeiten des PB sind ja offensichtlich dadurch eingeschränkt,das spezielle Hürden existieren,die dringend abgebaut werden müssen.
Das zeigt sich z.b. bei Frau Maubach,wenn ein arbeitsunfähiger Mensch plötzlich als arbeitsfähig eingestuft wird,und die nicht vorhandene Arbeitsfähigkeit dazu führt,das er zwingend eine "Arbeit" haben muß,um ein PB bewilligt zu bekommen.
Das ist schon sehr seltsam.
Offensichtlich steht und fällt das mit der jeweiligen Region,in der Menschen mit Behinderung leben,und mit den jeweiligen ideologischen Überzeugungen,die dann dort vertreten werden.
Für mich hat das wenig mit der Eingliederungshilfe zu tun,als viel mehr damit,das Begrifflichkeiten so gedreht werden,das am Ende IMMER diejenigen gewinnen,die den Markt nicht abtreten wollen.
@Frau Maubach
Mich hat das wirklich erschüttert,was Sie beschreiben,vor allem,das niemand auf Ihrem Landkreis in Erwägung zieht,die Zustände in der vorherigen Gruppe ihres Sohnes zu sanktioniern oder zu korigieren.
Denn für die Qualität und Angemessenheit der Maßnahmen bleiben die Landkreise ja zuständig.
Es ist sehr bedenklich,das da dann nur so ein Geschwurbel über Zwänge stattfindet,um Betroffene an solche unwürdigen Zustände zu binden.
Da wird das natürlich nix mit der Inklusion.

Von behindertenrecht

Das Budget für Arbeit ist eine Form der Eingliederungshilfe nach SG XII und soll berufliche Brücken bauen, weshalb es bei der geplanten Formulierung des Bundesteilhabegesetz eine wichtige Rolle spielt !?

Das SGB XII enthält die Vorschriften der Sozialhilfe in Deutschland, wurde am 27.12.2003 mit Wirkung zum 1.1.2005 eingeführt und löste das Bundesozialhilfegesetz ( BSHG) ab . Zur gleichen Zeit wurde für Arbeitssuchende, mit SGB II , Harzt IV eingeführt, eine neue der Sozialhilfe ähnlichen Sozialleistung geschaffen .

Das einzigste Gesetz das bisher vermögensunabhängig eingeführt wurde und aus der Sozialhilfe getrennt wurde, war das Pflegegesetz der Krankenkassen 1992, wofür ein monatlicher Pflichtbeitrag eingeführt wurde UND wo derzeit bekanntlich Überschuss besteht, weil die meisten Pflegeheime letzendlich doch über die Eingliederungshilfe ( SGB) finanziert werden .

Es ist von grundsätzlicher Bedeutung, daß Budgetleistungen für inklusive Teilhabe, keine Form der Eingliederungshilfe nach SGB XII bleiben . Denn was für Brücken hat denn bisher das PB nach SGB VIII gebaut ?

Die Verschwendungsuhr hat noch nicht aufgehört zu ticken und die Schwerstbehinderten haben noch keine Garantie auf Inklusion, wenn sie nicht für sich selbst sprechen können .

Von Inge Rosenberger

Die alten und neuen Probleme unserer (arbeits-)leistungsunfähigen Töchter und Söhne müssten doch - besonders durch das Engagement von Frau Maubach - inzwischen bis in die oberste Etage der Entscheidungsträger vorgedrungen sein.
Es sollte auch bekannt sein, dass einige Eltern seit langer Zeit versuchen, ihren erwachsenen Kindern, die nicht für sich selbst sprechen können, eine Zukunft außerhalb der üblichen leistungshomogenen Einrichtungen (v. a. Wohnen und Beschäftigung) zu ermöglichen.
Ich wünsche mir, dass unsere Diskussionen um Recht(?), Gesetzesauslegung und geplante Gesetze endlich auch von den Entscheidungsträgern wahrgenommen werden, und ich wünsche mir Resonanz auf unsere Fragen und unsere Kritik!
Ich wünsche, dass wir als Eltern endlich in die Gestaltung und Umsetzung der "Inklusion" unserer Töchter und Söhne einbezogen werden.
Auch für unsere Töchter und Söhne gilt der Grundsatz "nichts über uns ohne uns"!

Von Dagmar B

Frau Maubach hat geschrieben:
Genau das ist ja das Problem - dass die Maßnahme der vorgesehenen Leistung entsprechen muss. Wenn die vorgesehene Leistung Teilhabe am Arbeitsleben heißt, muss die Maßnahme auch etwas mit Arbeit zu tun haben - und außer in der WfbM existieren nun mal keine "Arbeits"angebote für arbeitsUNfähige Menschen

Hallo Frau Maubach
Meine Antwort bezog sich auf:
Zitat Susanne v.E.:
um eine angemessene, individuelle tagesstrukturierende Maßnahme zu initiieren....
Nicht darauf,ob es bereits Modelle gibt.
Das kann gut sein,das es da bei Ihnen nur die Werkstatt gibt.
Wichtig erscheint mir,darauf hinzuweisen,das die Gleichwertigkeit der Maßnahme sich aus dem individuellen Bedarf einerseits und aus der angemessenen Betreuung andererseits ergibt.
Der vorrangige Auftrag der Werkstaetten ist nicht Arbeit,sondern vorrangig Rehabilitation und Betreuung,das ergibt sich durch die Zustaendigkeit der Eingliederungshilfe.

Von Gisela Maubach

Zitat Dagmar B:
"Um das Geld zu erhalten muessen Sie eine Maßnahme vorhalten,die der vorgesehenen Leistung (Tagestruktur,Rehabilitation) entspricht."

Genau das ist ja das Problem - dass die Maßnahme der vorgesehenen Leistung entsprechen muss. Wenn die vorgesehene Leistung Teilhabe am Arbeitsleben heißt, muss die Maßnahme auch etwas mit Arbeit zu tun haben - und außer in der WfbM existieren nun mal keine "Arbeits"angebote für arbeitsUNfähige Menschen.

Die Info, dass die Eingliedergshilfe, die an die WfbM ausgezahlt wird, bei Arbeitsunfähigkeit nicht außerhalb einer WfbM genutzt werden darf, habe ich übrigens vom LVR-Abteilungsleiter, Fachbereich Sozialhilfe I - und zwar im Beisein von mindestens acht weiteren Personen.
In unserem Fall durfte lediglich der Wechsel in eine andere WfbM mit einer kleineren Gruppe vorgenommen werden.
Ich gehe mal davon aus, dass der zuständige Abteilungsleiter beim LVR keine falschen Angaben zu den grundsätzlichen Voraussetzungen macht.

Von Dagmar B

Susanne v.E. hat geschrieben:
Seit 6 Jahren ist unser Sohn, jetzt fast 27 Jahre, nicht mehr in einer Werkstätte. Die Voraussetzung, dass nachweislich kein Arbeitsverhältnis vorliegendarf, ist somit gegeben. Seit 6 Jahren versuchen wir eine Alternative tagesstrukturierende Maßnahme zu finden oder das Geld, das für unseren Sohn in einer Werkstätte gezahlt würde, zu erhalten, um eine angemessene, individuelle tagesstrukturierende Maßnahme zu initiieren.

Hallo Susanne
Um das Geld zu erhalten muessen Sie eine Maßnahme vorhalten,die der vorgesehenen Leistung (Tagestruktur,Rehabilitation) entspricht.
Dazu ist es erfordelich konzeptionell die Angemessenheit der Maßnahme dem Kostentraeger darzulegen.
Also Sinn und Zweck der Maßnahme,Inhalte und Ziele+nachvollziehbaren Kostenvoranschlag,der den Deckel nicht uebersteigen darf.
Damit koennen Sie dann die Maßnahme beantragen.
Die Qualitaetssicherung erfolgt dann alle 3 Monate durch den Kostentraeger ,der dann gleichfalls ermittelt,ob der Bedarf angemessen ist.
Nachweise darueber ,das die Maßnahme wie beantragt stattfindet,sind gleichfalls als Dokumentation oder Stundenzettel beim Kostentrager einzureichen.
Im Grundsatz erfolgt die Genehmigung einer !angemessenen! Maßnahme nach :
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__1.html
mit
https://www.berlin.de/hvp/persoenliches-budget/wortlaut.html

Von behindertenrecht

Ich bin der Meinung, daß es notwendig ist, durch eine Petition zu erreichen, daß Teilhabeleistungen in keinen Fall Einrichtungsgebunden "verrechnet" werden dürfen, weil das dem Grundsatz der Gleichbehandlung wiederspricht .

Vielleicht ist das ja auch ein Grund dafür, daß bei stationären Hilfen kein Persönliches Budget/Assistenz gewäht wird .
WARUM sollte dann das neue Budget für Arbeit Einrichtungsgebunden "verrechnet" werden und dem Betroffenen nicht als persönliche Leistung gezahlt werden .
Denn mit diesen Geld könnte er individuell teilnehmen, wenn auch in einer Werkstatt, bekäme einen Arbeitsvertrag oder auch nicht und hätte jederzeit ein echtes Kündigungsrecht .

Somit hätten auch Projekte und Möglichkeiten ohne Einrichtungsgebundenheit/Anbindung an Werstatt etc. gleichberechtigte Chancen zu bestehen . Denn jeder Arbeitgeber der behinderte Menschen beschäftigt, bekommt staatliche Zuschüsse bzw. Vergünstigungen .

Ganze Betriebe bzw.Werkstätten zu finanzieren, kann doch nicht Sinn und Zweck des Budget für Arbeit sein .

Wie sollen denn Menschen in Förderstätten, die ja bekanntlich keinen Arbeitsvertrag haben und kein Einkommen erzielen, ihr Leben selbstbestimmt leben, wenn ihr Budget für Arbeit mit der Einrichtung "Verrechnet" wird und dieser angebunden ist ?

Von Susanne v.E

Hallo Dagmar B.

mit großer Freude und noch größerem Erstaunen lese ich in ihrem Brief, dass es möglich sein soll, "Werkstattleistungen" ohne Anbindung an eine Werkstätte zu ehalten.
Seit 6 Jahren ist unser Sohn, jetzt fast 27 Jahre, nicht mehr in einer Werkstätte. Die Voraussetzung, dass nachweislich kein Arbeitsverhältnis vorliegendarf, ist somit gegeben. Seit 6 Jahren versuchen wir eine Alternative tagesstrukturierende Maßnahme zu finden oder das Geld, das für unseren Sohn in einer Werkstätte gezahlt würde, zu erhalten, um eine angemessene, individuelle tagesstrukturierende Maßnahme zu initiieren.
Seit 6 Jahren laufen und fahren wir von einer Stelle zur nächsten mit immer der selben Auskunft: Es gibt keine Alternative, die Gelder sind werkstattgebunden.
(Gerne bin ich bereit die verschiedenen Informationsstellen zu benennen, allerdings nicht an diesem Ort.)
Jetzt sollen, wenn ich Sie richtig verstehe, alle diese Informationen falsch gewesen sein?
Wenn dem so ist, bitte ich Sie, die entsprechenden Rechtsgrundlagen, oder zumindest die verbindlichen Aussagen entsprechender Stellen zu nennen. Ich werde dann sofort!damit beginnen einen entsprechenden Antrag zu stellen um eine individuelle tagesstrukturierende Maßnahme zu finden oder ins Leben zu rufen. Ich bin davon überzeugt, dass sich andere Eltern von jungen erwachsenen schwerstbehinderten Menschen auch dafür interessieren werden.

Von Dagmar B

Sabine Wendt hat geschrieben:

Da das Budget für Arbeit nur für Arbeitnehmer gezahlt wird, die einen Arbeitsvertrag haben, gelten die Vorschriften für die Arbeitsassistenz nach § 107 SGB IX, und danach kann eine 1:1 Betreuung für den Arbeitsplatz finanziert werden, wie sie z.B. Blinde heute schon erhalten.

Hallo Frau Wendt
MIR ist das klar,darum verstehe ich ja auch nicht,warum das Budget fuer Arbeit,das wohl eher selten in der Zukunft Relevanz haben wird,dauerhaft so massiv und einseitig beworben wird.
Viel interessanter sind doch die Projekte und Moeglichkeiten ,wie in Zukunft die Werkstattleistung OHNE ANBINDUNG AN DEN ERSTEN ARBEITSMARKT UND OHNE ANBINDUNG AN EINE WERKSTATT ausgebaut wird,insbesondere bei den Unklarheiten der Verguetung und der Sozialversicherung,die bis heute bestehen.
Ausserdem saegt der Entwurf der behinderten Juristen die ganze Rehabilitation ab,und beansprucht vorrangig ein Budget fuer Arbeit,Rehabilitation taucht garnicht mehr auf.
Das geht ganz gewaltig an der Lebensrealitaet der Werksattleistungsnutzer vorbei,insbesondere dann,wenn nur diejenigen Menschen das hochbejubelte Teilhabegeld bekommen,die das Budget fuer Arbeit nutzen,und diejenigen die Rehabilitation einkaufen wollen keinen Pfennig davon sehen,und Kindergeld un Co dafuer verwendet werden sollen,eine elitaere Behindertenminderheit zu finanzieren

Liebe Frau Maubach
Werkstattleistung ist OHNE Anbindung an eine Wfbm zu genehmigen,wenn nachweislich kein regulaeres Arbeitsverhaeltnis besteht und die beantragte Leistung nachweislich im Sinne der Rehabilitation erbracht wird.
Die Weigerung ,die von Ihnen geschildert wird,ist entweder rechtswiedrig,oder es wurde kein Nachweis darueber erbracht,das die Leistung dem Prinzip der Werkstattleistung (Rehabilitation) entspricht.

.

Von Gisela Maubach

@ sabine wendt:

In § 17 Abs. 2 SGB IX wird folgendes erklärt:

"(2) Auf Antrag können Leistungen zur Teilhabe auch durch ein Persönliches Budget ausgeführt werden, um den Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen."

Die Leistungen zur Teilhabe, die vom Sozialhilfeträger in Form von Eingliederungshilfe direkt an die Werkstätten gezahlt werden, dürfen keineswegs für alle Betroffenen durch ein Persönliches Budget ausgeführt werden.
Bei den Leistungen, die an die Werkstätten ausgezahlt werden, handelt es sich um "Teilhabe am Arbeitsleben", so dass die Leistung nur für diejenigen durch ein Persönliches Budget ausgeführt werden dürfen, die außerhalb einer WfbM am "richtigen" Arbeitsleben teilhaben können.
Wer aber behinderungsbedingt nicht arbeiten kann, kann in der Realität auch nicht am Arbeitsleben teilhaben.

Wenn für einen Menschen mit schwerster Behinderung wegen hohem Betreuungsbedarf ca. 2.200 Euro an die WfbM für die Betreuung in einer Riesen-Schwerstbehinderten-Gruppe gezahlt wird, darf dieser Betrag nicht für eine selbstbestimmte individuelle Betreuung genutzt werden - eben weil keine Arbeitsfähigkeit vorliegt.
Mir ist eine Mutter bekannt, die ihren Sohn aus der WfbM rausgeholt hat und die nach langem Kampf erreicht hat, dass ein Persönliches Budget für Freizeitgestaltung für 8 Stunden wöchentlich (!) gezahlt wird.
Wer als nicht arbeitsfähiger Mensch auf eine regelmäßige Tagesstruktur angewiesen ist, kann also von Glück reden, wenn ein/e pflegende/r Angehörige/r bereit ist, auf eigene Erwerbsmöglichkeiten zu verzichten, um wirkliche Teilhabe in der Gesellschaft zu ermöglichen.

Solange der Weg aus der Werkstatt nur für leistungsfähige Menschen möglich ist - oder für diejenigen, die es sich "leisten" können - kann von wirklichem Wahlrecht keine Rede sein.

Von behindertenrecht

Während behinderte Menschen in Einrichtungen, bereits vom Persönlichen Budget ( SGB IX) nicht profitieren, werden sie auch vom Budget für Arbeit nicht profitieren, sondern ihr Teilhabegeld soll weiterhin "Eingliederungshilfe" bleiben und Einrichtungsgebunden "verrechnet" werden, womit sie ihr Leben ohne persönliche Unterstützung in Einrichtungen meistern sollen, obwohl es sich bei diesen Personenkreis gerade um Menschen handelt, die schwerstbehindert sind und dementsprechend mehr Unterstützung brauchen, um ihr Recht auf inklusives Leben in Anspruch nehmen zu können .
Wenn dann noch ihre Willensfähigkeit in Frage gestellt wird, geht man auch noch davon aus, daß das zu ihren Wohle notwendig ist .

Das ist mehr als UNFAIR !!!

Wo bleibt die individuelle persönliche Unterstützung der Rechts-und Handlungsfähigkeit und Vorkehrungen für das Recht auf Inklusion, gemeinsam mit Nichtbehinderten ?

Von sabine wendt

Das Budget für Arbeit darf nicht mit dem Persönlichen Budget verwechselt werden. Während das Persönliche Budget nach § 17 SGB IX der Leistung, für die das PB beantragt wird, also die Werkstattleistung, direkt abbildet, ist das Budget für Arbeit eine Leistung, die im Anschluss an die WfbM gezahlt wird, und den Bedarf des Übergangs, nicht der WfbM wiedergibt. Da das Budget für Arbeit nur für Arbeitnehmer gezahlt wird, die einen Arbeitsvertrag haben, gelten die Vorschriften für die Arbeitsassistenz nach § 107 SGB IX, und danach kann eine 1:1 Betreuung für den Arbeitsplatz finanziert werden, wie sie z.B. Blinde heute schon erhalten. Das kann allse in dem Buch von Stähler u.a., Inklusion behinderter Arbeitnehmer, Luchterhand-Verlag 2013, S. 172, 256 ff. nachgelesen werden.

Von Gisela Maubach

Dagmar B, danke für die Darstellung!

Abgesehen davon, dass Personalschlüssel nicht nur schöngerechnet werden (da werden z.B. Praktikantinnen oder Auszubildende reingerechnet, die ihrerseits noch Anleitung benötigen), sondern auch schöngeredet (es wie nie erwähnt, wenn wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen jemand fehlt), bleibt völlig unberücksichtigt, dass selbst schwerstbehinderte Menschen mit hohem Betreuungsbedarf sieben Wochen (!) Urlaub pro Jahr zu nehmen haben.

Während dieser sieben Wochen Urlaub wird die "Eingliederungshilfe" weiterhin an die WfbM gezahlt, denn der "Personalmehrbedarf" wird pro Kalendertag geleistet - also auch sonn- und feiertags!
Und während die WfbM auch während sieben Urlaubswochen die "Eingliederungshilfe" erhält, obwohl während dieser Zeit keine entsprechende Leistung dafür erbracht wird, müssen die betreuenden Eltern zaubern, um die Versorgung in dieser Zeit zu sichern.

Und diese Form der Eingliederungshilfe, die in großen Beträgen an den Betroffenen vorbeigeht, nennt man "Teilhabe am Arbeitsleben" - unabhängig davon, ob überhaupt irgendeine Arbeitsfähigkeit vorliegt.
Wenn das Budget für Arbeit bei der geplanten Formulierung eines Bundesteilhabegesetzes eine wichtige Rolle spielen soll, dann wäre es mit der UN-Konvention nicht vereinbar, wenn der Weg aus der WfbM ausschließlich für diejenigen geöffnet wird, die das in Richtung allgemeinem Arbeitsmarkt schaffen.

Selbstbestimmung kann nicht von Leistungsfähigkeit abhängig gemacht werden!

Von Dagmar B

Behindertenrecht hat geschrieben:
Denn die Einrichtungen brauchen doch weniger Personalkosten, wenn Jeder Assistenz hat

Hallo Behindertenrecht
Die Personalkosten duerften wohl das geringste Problem fuer die Wfbm sein.
siehe:

https://www.lwl.org/spur-download/bag/Berlin_an25.pdf
Personalschluessel:
a) soziale Betreuung: 1 : 120
b) psychologische Betreuung: 1 : 300
c) pflegerische Betreuung: 1 : 120
und

(1) Der Regelpersonalschlüssel im Arbeitsbereich beträgt gem. § 9 Abs. 3 WVO 1:12
Dieser Hilfebedarfsgruppe werden behinderte Menschen , die nur gelegentlich der Anleitung
bedürfen und bei denen die zielgerichtete Arbeit im Vordergrund steht, zugeordnet.
(2) Personalschlüssel 1:9
Dieser Hilfebedarfsgruppe werden behinderte Menschen , die in geringem Maße pflegerischer
oder persönlicher, jedoch regelmäßiger fachlicher Anleitung bedürfen, zugeordnet.
(3) Personalschlüssel 1:6
Dieser Hilfebedarfsgruppe werden behinderte Menschen , die regelmäßig der pflegerischen
oder persönlichen Betreuung sowie regelmäßig der fachlichen Anleitung bedürfen,
zugeordnet.
(4) Personalschlüssel 1:3
Dieser Hilfebedarfsgruppe werden behinderte Menschen mit einem hohen Anteil an pflegerischer
und persönlicher Betreuung sowie einem hohen Anteil an fachlicher Anleitung
zugeordnet.

Allerdings habe ich die Varianten 1:3,1:6 ,1:9 noch NIE in der Realitaet beobachten koennen.
Der Normalfall ist die Betreuung 1:12
Das sind 18.000 Euro Eingliederungshilfe fuer die Wfbm im Monat fuer 12 behinderte Menschen ,davon sind dann c.a. 2500 Euro Personalkosten zu zahlen.
Ist halt die Frage ,was mit den uebrigen 15.000 Euro im Monat passiert.
Der groeßte Finanzposten duerfte bei den Wfbm die Verwaltungskosten sein.

Von behindertenrecht

Die Frage wer zahlt die Assistenz bei Einrichtungsgebundenheit ( Werstätten etc. ), wie derzeit die Eingliederungshilfe "noch" ist und ob die Assistenleistungen auf Einkommen angerechnet werden, ist nach wie vor das größte Problem, weil es bei Assistenzbedarf normalerweise weder Einrichtungsgebundenheit noch Einkommensanrechnung geben darf .

Sinn und Zweck Persönliche Assistenz ist inklusive Teilhabe für ALLE und Deckung des persönlichen Assistenzbedarf, sodaß sich auch die Frage erübrigen könnten "Was tun wenn Krankenhausaufenthalt ansteht ?" . Zu diesen Zweck hatten ja bereits Einige Persönliche Assistenz erstritten . Möglicheweise hat die Krankenkasse die Kosten dafür übernommen, solange die Eingliederungshilfe noch nicht reformiert ist !?
Wenn man berechnet , was ein Krankenhausaufenthalt kostet und dazu noch die Assistenleistungen, dann ist Nichteinrichtungsgebundheit bei der Eingliederungshilfe in jeden Fall billiger . Denn die Einrichtungen brauchen doch weniger Personalkosten, wenn Jeder Assistenz hat .

Von Dagmar B

Sehr geehrte Frau Wendt

Es kann gut moeglich sein,bzw. es ist bereits tatsechlich auch jetzt schon in Ausnahmen moeglich,das Menschen mit Lernschwierigkeiten im Grenzbereich (leichte geistige Behinderung oder Lernbehinderung)auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß fassen.
Mir geht es aber nicht um Einzelfaelle,sondern um einen allgemeinen Kontext..
Fuer die WHO bedeutet Rehabilitation:
„Rehabilitation umfasst den koordinierten Einsatz medizinischer, sozialer, beruflicher, pädagogischer und technischer Maßnahmen sowie Einflussnahmen auf das physische und soziale Umfeld zur Funktionsverbesserung zum Erreichen einer größtmöglichen Eigenaktivität zur weitestgehenden Partizipation in!! !allen Lebensbereichen!!!, damit der Betroffene in seiner Lebensgestaltung so frei wie möglich wird.“
Das Budegt fuer Arbeit kann fuer einen kleinen Kreis von Betroffenen ein Modell sein,mit dem Sie klarkommen,aber fuer viele wird allerdings notwenidg sein,das volle Rehabilitationsprogramm einzukaufen.
Hier kann der Weg nur sein,das insgesamt JEDE Werkstattleistung,auch Tagestruktur ueber das PB abzurufen ist und dem Betroffenen dahin folgt,wo er Moeglichkeiten sieht,es auch einzusetzen.
Von einer 1zu 1 Assistenz bei einem Budget fuer Arbeit ist mir bisher noch nichst bekannt geworden,ich frage mich auch,wie das finanziert werden soll.
8 Stunden in einer Werkstatt fuer Behinderte kosten c.a. 1500 Euro,ein Assistent kostet bei einem angemessenen Stundelohn c.a. 14 Euro netto,also 1000 Euro mehr,dazu dann noch das Budget fuer Arbeit.
Das waeren dann 3000 bis 4000 Euro ,wer soll denn das bezahlen?
Vor allem,wer zahlt die Assistenz?Die Eingliederungshilfe?
Und wird dann die Assistenz wieder auf das simulierte Einkommen angerechnet?
Nee,Sie haben Recht,das Modell ,was Ihnen vorschwebt ist dann tatsaechlich nicht billig,aber es ist absurd ,davon auszugehen,das irgendwer demnaechst das doppelte fuer 300.000 Menschen zaheln wird.
Das ist wirklich Absurdistan.

Von sabine wendt

Das sehe ich anders: Erst das Budget für Arbeit eröffnet Werkstattberechtigten das Wahlrecht, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten. Es ist Türöffner für Arbeitgeber, für diesen Personenkreis Arbeitsplätze zu schaffen, weil es den notwendigen Lohnausgleich mit liefert. Es ist ein Märchen, dass das nur für Menschen mit einer körperlichen Behinderung etwas ist, es gibt genug Beispiele, dass auch Menschen mit Lernschwierigkeiten das schaffen. Und von wegen billigvariante: Mit der Arbeitsassistenz kann sogar eine 1:1 Betreuung am Arbeitsplatz finanziert werden!

Von Dagmar B

Um noch mal die REALITAET vor Augen zu halten:

Zum 1.1.2011 arbeiteten 288.884 Menschen in den Werkstätten. Davon waren 77,79 % Menschen mit geistiger Beeinträchtigung (221.621) und 18,51 % mit psychischer Beeinträchtigung (52.718). Nur 3,70 % hatten ein körperliches Handicap (10.545)

In Niedersachsen sind von 31.366 Werkstattplaetzen 107 integrativ.(Budget fuer Arbeit oder Aussenarbeitsplaetze)
In NRW sind von 74.946 Werkstattplaetzen 516 integrativ.

Arbeitsplaetze ueber das Budget fuer Arbeit verlieren den Anspruch auf Rehabilitation und sind somit eine Billigvariante,die jetzt und auch in Zukunft von sehr weinigen Menschen in Anspruch genommen werden kann.

Mit Inklusion hat das ganze nichts zu tun,denn Inklusion bedeutet Rehabilitation IN DER GESELLSCHAFT fuer ALLE und nicht Teilhabe fuer eine ausgesiebte Minderheit,die sich ohne Rehabilitation anpassen kann.

Im SGB Link oben steht:
Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Leistung soll sie so weit wie möglich befähigen, unabhängig von ihr zu leben; darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten.

Ich wuerde sagen,das macht dann Sinn,wenn wir uns entschließen,die Behinderungen abzuschaffen,es reicht natuerlich auch die Existenz von Behinderungen zu verleugnen