EU-Studie zu Gewalt an Frauen alarmiert
Veröffentlicht am von Franz Schmahl
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Berlin (kobinet) Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes schätzt die Ergebnisse einer heute veröffentlichten Großstudie der EU-Grundrechteagentur zu Gewalt gegen Frauen als außerordentlich alarmierend ein. Drei von fünf der in Deutschland befragten Frauen haben demnach seit ihrem 15. Lebensjahr sexuelle Belästigungen erlebt, zum Beispiel unerwünschte Berührungen, Umarmungen oder Küsse; ein Drittel von ihnen explizit im Arbeitsumfeld. „Das ist eine sehr hohe Quote, die uns zu denken geben muss“, sagte deren Leiterin Christine Lüders. Ein Jahr nach der „Aufschrei-Debatte“ und kurz vor dem Internationalen Frauentag werde deutlich, dass Sexismus und Belästigung in Deutschland „leider noch immer weit verbreitet sind“.
Besonders kritisch hob Lüders hervor, dass nach Angaben der EU-Grundrechteagentur etwa ein Drittel der Frauen, die nachweislich sexuelle Belästigung erlebt haben, diese Belästigung selbst als „nicht schwerwiegend“ einschätzten und mit niemanden darüber redeten. „Leider deckt sich dieser Befund mit unseren Beratungserfahrungen. Viele Frauen sprechen nicht über sexuelle Belästigung – häufig, weil sie sich keine Hilfe erhoffen, oft auch aus Scham. Ich appelliere an alle Opfer von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz: Sprechen Sie darüber! Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet ausdrücklich sexuelle Belästigung. Wenn Sie wissen möchten, wie Sie rechtlich gegen sexuelle Belästigung vorgehen können, wenden Sie sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Unsere Beraterinnen und Berater informieren Sie über Ihre Rechte im Falle einer sexuellen Belästigung. Wenn ein solcher Fall bekannt wird, hat der Arbeitgeber die Pflicht, die betroffenen Beschäftigten vor sexueller Belästigung zu schützen“. Auch Arbeitgeber sollten deshalb ihre Pflichten genau kennen.
Lüders verwies darauf, dass Belästiger mit „erheblichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen“ rechnen müssten – „bis hin zur fristlosen Kündigung“. Solche Kündigungen seien mittlerweile auch von der Rechtsprechung anerkannt.

Von behindertenrecht
Das AGG bezieht sich allein auf Diskriminierung am Arbeitsplatz .
Nach Informationen der Antidiskriminierungsstele des Bundes, gibt es LEIDER noch nicht überall regionale Antidiskriminierungsstellen .
Hat Deutschland zwischenzeitlich die EU Richtlinien gegen Diskriminierung unterzeichnet ?
Gibt es in Deutschland zwischenzeitlich die Möglichkeit von Vereinsklagen, sodaß die Betroffenen die sich an einen Verein wenden und über die Diskriminierung sprechen, nicht allein Klagen müssen ?