300.000 Euro für Weiterbildungen zur Inklusion
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Bild: Sozialministerium Ba-Wü
Stuttgart (kobinet) Die baden-württembergische Sozialministerin Katrin Altpeter will Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behindertenhilfe im Land dabei unterstützen, sich für die im Zusammenhang mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einhergehenden Anforderungen weiter zu qualifizieren. Deshalb stellt sie 300.000 Euro für die Entwicklung und Durchführung entsprechender Weiterbildungsangebote zur Verfügung.
"Eine inklusive Gesellschaft erreichen wir nur mit der Unterstützung derjenigen, die tagtäglich mit Menschen mit Behinderung arbeiten. Die Perspektive einer inklusiven Gesellschaft und die Umwandlung des bestehenden Versorgungssystems für Menschen mit Behinderungen bringen für sie neue berufliche Herausforderungen mit sich. Mit dem neuen Weiterbildungsangebot unterstützen wir sie dabei, diese zu meistern", sagte Sozialministerin Katrin Altpeter gestern in Stuttgart. Durchgeführt wird das auf eineinhalb Jahre angelegte Projekt von der Liga der freien Wohlfahrtspflege. Ob behinderte Menschen selbst und ihre Verbände im Sinne des Partizipationsgebotes der UN-Behindertenrechtskonvention bei den Weiterbildungen mit einbezogen sind, war der Presseinformation nicht zu entnehmen.
Die Ministerin wies darauf hin, dass es auch Ziel des Projekts ist, landeseinheitliche Standards für Fort- und Weiterbildungen zur Inklusion zu erarbeiten. Die Entscheidung für die Förderung traf Ministerin Altpeter mit Blick auf die Empfehlungen des im Dezember 2012 veröffentlichten "Impulspapier Inklusion". Das Papier ist das Ergebnis eines umfassenden Diskussionsprozesses zur Zukunft der Hilfe für Menschen mit Behinderung in Baden-Württemberg (dem nach dem Ort der Auftaktveranstaltung bezeichneten Gültsteinprozess). Eine Empfehlung des Impulspapiers war die Weiterqualifikation jetziger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Behindertenhilfe. Neue Kenntnisse und Fähigkeiten bei ihnen kämen, wenn es um Inklusion gehe, auch immer den Menschen mit Behinderungen zu Gute. Teilhabe in allen Lebensbereichen sei das Ziel, heißt es in der Presseinformation der Sozialministerin.
Insgesamt sollen mit den Weiterbildungsmaßnahmen mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behindertenhilfe geschult werden. Im Fokus stehen Heilerziehungspfleger, da sie den größten Teil der Mitarbeitenden in den Einrichtungen und Diensten ausmachen sowie Mitarbeitende über 50 Jahre und Wiedereinsteiger. Die Teilnehmenden können je nach Bedarf zwischen einer mehrtägigen und einer eintägigen Weiterbildung wählen. Beide Qualifizierungsmaßnahmen schließen mit einem Zertifikat ab, welches die Inhalte der Maßnahme und die erworbenen Kompetenzen auflistet. In den Kursen werden u. a. Grundlagen und rechtliche Kenntnisse zum Thema Inklusion vermittelt und praktische Übungen zum Aufbau inklusiver Strukturen durchgeführt. Das Zertifikat soll langfristig als Gütesiegel "Kompetent für Inklusion" etabliert werden.

Von Inge Rosenberger
Schon bei der Regelbedarfsstufe 3 haben die damaligen Gesetzgeber enorme Kreativität bewiesen, um die Rechtsprechung zum Existenzminimum bei leistungsunfähigen Menschen mit Behinderung zu umgehen . . .
Von Sabine Fichmann
Es steht und fällt mit dem Status "Kind", nachgewiesen über den Bezug von Kindergeld. An diesem Kindergeldbezug hängen sämtliche Nachteilsausgleiche, die im Sinne der steuerlichen Gleichbehandlung nicht nur zustehen sondern definitiv auch entstehen. Daher kann dieser Status nicht namentlich geändert werden.
Andernfalls ist die Abschaffung des Kindergeldes und damit des Status Kind generell für Volljährige zu fordern! Ein volljähriges erwerbsfähiges Kind ist dann demzufolge ebenfalls nicht mehr auf die Unterstützung der Eltern angewiesen- es kann ja arbeiten, sich ausbilden lassen oder studieren. Für all dies gibt es ebenfalls entspr. Förderungen -Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, Bafög etc. Warum sollten diese Eltern von steuerlichen Berücksichtigungen und Absetzungsmöglichkeiten profitieren?
Ein erwerbsUNfähiges über 25jähriges Kind im Haushalt der Eltern erhält nur 80% des Grundsicherungsregelsatzes, da der Gesetzgeber "gewisse Einsparmöglichkeiten" bei mehreren Personen in einem Haushalt sieht (Regelbedarfstufe 3).
Ein erwerbsfähiges aber arbeitsloses über 25jähriges Kind erhält den vollen Regelsatz, gilt als alleinstehend- hier sind dann keine Einsparungsmöglichkeiten erkennbar?
Erkennbar ist allerdings der Umgang mit den Schwächsten unserer Gesellschaft und dieser ist m.E. nach wie vor diskriminierend und menschenunwürdig!
Von Inge Rosenberger
Es ist absurd, dass ich für meine Tochter Rechte einfordern muss, die andere Menschen mit Behinderung für sich selbst berechtigterweise als völlig selbstverständlich ansehen. Rechte, die auch für Menschen mit schwersten Behinderungen völlig selbstverständlich sein müssten.
Und sollte es da nicht selbstverständlich sein, dass wir als Eltern von schwerstbehinderten Töchtern und Söhnen ebenfalls in den Prozess zur Umsetzung der Inklusion einbezogen werden?!?! Ich möchte die Interessen meiner Tochter vertreten können, denn auch für sie gilt der Grundsatz "nichts über uns ohne uns"!
Desweiteren unterstütze ich den Vorschlag von Gisela Maubach, den Nachteilsausgleich für Eltern erwachsener behinderter Kinder unter einem anderen Namen beizubehalten.
Von Gisela Maubach
Den Ausführungen von Sabine Fichmann schließe ich mich hiermit an.
"Ob behinderte Menschen selbst und ihre Verbände im Sinne des Partizipationsgebotes der UN-Behindertenrechtskonvention bei den Weiterbildungen mit einbezogen sind," ist ohnehin nur für diejenigen von Bedeutung, die sich selbst vertreten können oder deren Verbände ihre inklusiven Interessen auch tatsächlich vertreten.
Dort, wo aber die Verbände identisch mit den Trägern der Sondereinrichtungen sind, kann man nicht erwarten, dass von diesen Verbänden die Interessen in Richtung Selbstbestimmung vertreten werden. Und daher ist auch nicht zu erwarten, dass die Verbände sich in Sachen Kindergeld äußern werden, weil sie dann ja einräumen müssten, dass das Teilhabegeld auf die Eingliederungshilfe für die Werkstätten angerechnet werden soll und dass die Streichung des Kindergeldes damit zur weiteren Verschlechterung der finanziellen Situation dieser Familien führen würde.
Es wäre wirklich interessant zu erfahren, ob Frau Altpeter sich innerhalb der ASMK dafür einsetzen wird, dass der Nachteilsausgleich in Form des Kindergeldes für erwachsene Menschen mit Behinderungen bestehen bleibt.
Hier und da ist schon durchgeklungen, dass man als Begründung für die Streichung anführen will, dass erwachsene Menschen nun mal keine Kinder sind und daher für sie auch kein Kindergeld gezahlt werden sollte.
Fakt ist aber, dass mit der Leistung Kindergeld die finanziellen Belastungen von Eltern gemindert werden sollen. Ein 24-jähriger Student gilt ja auch als erwachsen, aber hier erkennt der Gesetzgeber, dass die Eltern während des Studiums noch Belastungen haben können.
Während man allerdings bei einem Studenten ein Höchst-Alter für die Förderung festsetzen kann, können wir unseren schwerstbehinderten Kindern leider nicht sagen, dass sie ihre Behinderung jetzt bitte ablegen sollen.
Bemerkenswert in diesem Zusammenhang sind die Antworten der Bundesregierung auf entsprechende schriftliche Fragen im August 2013 (Arbeitsnummern 47 bis 49), nachdem der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 18.04.2013 - V R 48/11 - festgestellt hatte, dass Sozialämter das Kindergeld nicht abzweigen dürfen, wenn das volljährige behinderte Kind bei den Eltern lebt.
Wenn also einerseits höchstrichterlich erkannt wird, dass die Eltern regelmäßig finanzielle Belastungen haben, die über die Höhe des Kindergeldes hinausgehen, wäre es völlig absurd, wenn der Gesetzgeber diesen Nachteilsausgleich jetzt streichen würde - nur weil der Name Kindergeld mittlerweile als unpassend angesehen wird.
Wie wär's, wenn man dann dem Namen Kindergeld ab Volljährigkeit einfach einen anderen Namen gibt?
Wenn für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behindertenhilfe im Land 300.000 Euro zur Verfügung stehen, um sie für die im Zusammenhang mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einhergehenden Anforderungen weiter zu qualifizieren, finden die bestimmt auch einen passenden Namen für das Kindergeld unserer erwachsenen schwerstbehinderten Kinder . . . wenn dieser Nachteilsausgleich tatsächlich nicht mehr Kindergeld heißen darf.
Von B.Schade
"Ob behinderte Menschen selbst und ihre Verbände im Sinne des Partizipationsgebotes der UN-Behindertenrechtskonvention bei den Weiterbildungen mit einbezogen sind, war der Presseinformation nicht zu entnehmen."
Genau dies ist die Frage, die sich mir auch stellte. als ich gestern diese Pressemitteilung las. Beim Güstein Prozess wurde dieses leider kaum berücksichtigt!
Ich finde diese Fortbildungsreihe einen wichtigen Ansatz, aber nur, wenn diese gemeinsam - von Menschen mit und ohne Behinderung - ausgearbeitet und durchgeführt werden - sonst ist es wieder im Sinne "über uns ohne uns" und nicht im Sinne "nichts über uns ohne uns"
Von Sabine Fichmann
"Eine inklusive Gesellschaft erreichen wir nur mit der Unterstützung derjenigen, die tagtäglich mit Menschen mit Behinderungen arbeiten". Eine richtige Aussage, Frau Altpeter.
Wie sieht es aber mit der Unterstützung derjenigen aus, die tagtäglich zuhause mit Menschen mit Behinderung "arbeiten"? Die sind, sollte das Teilhabegesetz gemäß dem Protokoll der ASKM umgesetzt werden, die Verlierer- durch Streichung des Kindergeldes für Eltern erwachsener, erwerbsunfähger, behinderter Kinder zusammen mit daraus resultierenden Verlust des Status Kind, welches weitreichende Folgen, steuerlich, versicherungsrechtlich etc, haben wird. Endet hier die Unterstützung?