Verhandlung zu Anrechnung von Einkommen und Vermögen
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: omp
München (kobinet) Die von Jonas Pioch angestrengte ursprünglich für den 21. Februar terminierte und krankheitsbedingt verschobene Verhandlung zur Anrechnung des Einkommens und Vermögens am Landessozialgericht München findet nun am 20. März um 10.00 Uhr im Landessozialgericht München, Ludwigstraße 15, in München statt.
In dem spezifischen Fall geht es um Jonas Pioch, welcher auf Grund der spinalen Muskelatrophie im Rollstuhl sitzt. Dieser soll seine Ersparnisse zur Finanzierung einer persönlichen Assistenz einsetzen. Er ist damit ein Beispiel von vielen in Deutschland. (siehe Bericht in der Süddeutschen Zeitung vom 7.10.2013) Zur Zeit ist es Menschen mit Behinderungen, die auf eine Assistenz angewiesen sind, nicht möglich, mehr als 2.600 Euro an Vermögen zu besitzen. Gleiches gilt auch für Lebensgefährten und Angehörige. Menschen wie Jonas Pioch ist es damit nicht möglich, für das Alter vorzusorgen, auf einen Urlaub oder Anschaffungen zu sparen oder zu erben.
Gestern hatte Constantin Grosch über 125.000 Unterschriften für seine Petition für ein Recht auf Sparen und gleiches Einkommen auch für Menschen mit Behinderungen an Bundestagsvizepräsidentin Ulla Schmidt und die behindertenpolitischen Sprecher der im Bundestag vertretenen Parteien übergeben und damit die große Bedeutung dieser Frage für viele Menschen deutlich gemacht.
Der Behindertenbeauftragte der Stadt München Oswald Utz, der auf die Verhandlung hingewiesen hat, hofft, dass möglichst viele an der Verhandlung teilnehmen und damit das große Interesse an dem Thema deutlich machen.
Link zum Bericht in den kobinet-nachrichten vom 13. Februar 2014

Von Arnd Hellinger
So ganz verstehe ich die Kritik von Markus Doeller an "seiner" Hochschule nicht. Studierende (auch) der Sozialpädagogik haben nämlich nach wie vor die Möglichkeit, ihren jeweiligen Studienschwerpunkt (und damit ihren späteren Arbeitsbereich) in den Grenzen der Studienordnung selbst zu bestimmen. Wer sich von DozentInnen auf eine bestimmte Richtung festnageln lässt, hat dies selbst zu verantworten...
Von Markus Döller
Selbstbestimmung in der deutschen Sozialpolitik - Lachnummer oder nicht.
Die Behindertenhilfe schreibt sich auf die Fahne, dass wir Behinderte so selbstbestimmt wie möglich leben dürfen. Den Sozialpädagogik - Studenten an den Fachhochschulen wird jahrelang der Begriff "Selbstbestimmung" jahrelang um die Ohren geknallt. Aber gleichzeitig dürfen wir Behinderte ein Schonvermögen von nur 2600 Euro haben. Alles was darüber hinausgeht wird von den Ämtern einkassiert. Das passier den Menschen ohne Behinderung nicht. Wo ist da die Selbstbestimmung?
Warum werden behinderte Sozialpädagogik - Studenten wegen ihrer Behinderung von den Uniprofessoren von Anfang an auf das Peercounceling getrimmt, wie ich in der Evangelischen Hochschule Ludwigburg. Acht Stunden am Tag ethische Krisenberatung, Konflikte Geheule Supervisionen und Gesetze. Während Sozialpädagogen ohne Behinderung dürfen fröhliche Jobs im Kinderhort oder Jugendhäusern machen. Und das heisst Selbstbestimmung
Von Leo Eberle
vielen Dank an Constantin Grosch und den 125.000 Unterschriften die dazu Beitragen, dass wir unserem Ziel näher gekommen sind.
Ich bin stets bereit, mich weiterhin dafür einzusetzen.