Petition im Ausschuss für Arbeit und Soziales angekommen

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Petition bei Ausschussmitgliedern
Petition bei Ausschussmitgliedern
Bild: change.org

Berlin (kobinet) Nach der Übergabe der Petition von Constantin Grosch für ein Recht auf Sparen und gleiches Einkommen am 18. März an Bundestagsvizepräsidentin Ulla Schmidt und die behindertenpolitischen SprecherInnen der Bundestagsfraktionen, ist die Petition gestern im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages angekommen. Darüber wird in einer zusammenfassenden Presseinformation zur Übergabe der Petition und den damit verbundenen Gesprächen von Constantin Grosch berichtet.

"Neben der Übergabe der Petition traf sich Grosch außerdem zu einem nichtöffentlichen Gespräch mit der zuständigen parlamentarischen Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller. Für die vor wenigen Monaten begonnene 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages kann die Parlamentarische Staatssekretärin eine positive Perspektive für die vielen hunderttausend Behinderte geben. Die große Koalition hat sich vorgenommen, einen gesicherten gesetzlichen Rahmen für mehr Inklusion von Behinderten zu schaffen. Ziel soll ein Bundesteilhabegesetz sein, dass die Versorgung der Behinderten aus dem bisherigen Fürsorgesystem in ein modernes Teilhaberecht weiterentwickelt. Dann sollen sich Leistungen am personenbezogenen Bedarf des Behinderten orientieren, anstatt wie bisher Institutionenzentriert vergeben zu werden", heißt es in der Presseinformation. Klar sei bei diesem Gespräch aber auch geworden, dass ohne die Zustimmung der Länder im Bundesrat keine Änderung der bestehenden Regelung möglich sein wird. "Daher wird vor allem der Druck auf die Bundesländer erhöht werden müssen, um zu verhindern, dass eine qualitative Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingung für die Eingliederungshilfe mit finanziellen Ansprüchen auf Seiten der Länder verknüpft wird", so die Bilanz von Constantin Grosch. Legislaturperiode herbeiführen zu können.

 

Lesermeinungen zu “Petition im Ausschuss für Arbeit und Soziales angekommen” (3)

Von Susanne v.E

Es muss natürlich heißen, dass wir uns über ein solches Teilhabegesetz freuen , bzw dass wir es begrüßen würden.
Vor lauter Vorfreude darüber, dass es ein Gesetz geben soll, das sich am personenbezogenen Bedarf orientieren wird, hat es mir die Sprache durcheinander gebracht;)

Von Susanne v.E

Über ein Teilhabegesetz, das sich am Bedarf unseres schwerst mehrfach behinderten Sohnes orientiert und nicht institutionszentriert ist, würden wir sehr begrüßen.
Das bedeutet doch dann bestimmt, dass für ihn eine Alternative zur Unterbringung in einer Werkstätte, die sich nicht an seinem Bedarf orientiert, möglich werden wird, oder?

Von Gisela Maubach

"Ziel soll ein Bundesteilhabegesetz sein, dass die Versorgung der Behinderten aus dem bisherigen Fürsorgesystem in ein modernes Teilhaberecht weiterentwickelt. Dann sollen sich Leistungen am personenbezogenen Bedarf des Behinderten orientieren, anstatt wie bisher Institutionenzentriert vergeben zu werden".

Zitat-Ende

Prima!
Wenn sich die Leistungen für DIE (!) Behinderten zukünftig am personenbezogenen Bedarf des (!) Behinderten orientieren, anstatt wie bisher Institutionenzentriert, dann dürfte es zukünftig ja auch keine einrichtungsgebundene "Eingliederungshilfe" mehr geben, und personenbezogene Nachteilsausgleiche dürften dann ja kaum gestrichen werden.

Es klingt richtig gut, woran man sich zukünftig bei den Leistungen für DIE Behinderten orientieren will.