Exklusion im deutschen Bildungswesen

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Foto zur inklusiven Bildung auf der Webseite der Deutschen UNESCO-Kommission
Foto zur inklusiven Bildung auf der Webseite der Deutschen UNESCO-Kommission
Bild: Ulfert Engelkes

Berlin (kobinet) Der Gipfel "Inklusion - Die Zukunft der Bildung" hat in der vergangenen Woche in Bonn vielfach Handlungsbedarf aufgezeigt. In keinem der 16 Bundesländer ist ein abschließend entwickelter rechtlicher Rahmen zu erkennen, der den Aufbau und den Unterhalt eines inklusiven Bildungssystems hinreichend gewährleisten könnte. Die deutsche Kommission der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) hatte am 19. und 20. März den Gipfel ausgerichtet. Auszuloten war, wie Inklusion gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt wird.

In einer Bonner Erklärung zur inklusiven Bildung in Deutschland werden die Bundesländer aufgefordert, einen Aktionsplan zur Umsetzung von inklusiver Bildung gemeinsam mit der Bundesregierung, den Kommunen, der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft zu entwickeln. "Im Vergleich mit vielen seiner europäischen Nachbarn hat Deutschland einen erheblichen Nachholbedarf bei der Schaffung inklusiver Bildungsangebote. Systematische Anstrengungen sind notwendig, um Exklusion im deutschen Bildungswesen zu überwinden und Inklusion als Leitbild für Bildungspolitik und -praxis zu etablieren", heißt es in der Erklärung.

Barrieren müssten zügig abgebaut und die erforderlichen Strukturen eines inklusiven Bildungssystems weiter aufgebaut werden, "um Inklusion umfassend in allen Bildungsbereichen zu ermöglichen, die Teilhabe aller am allgemeinen Bildungswesen sicherzustellen, Benachteiligung abzubauen und die Qualität der Bildung zu steigern". Dies sei Aufgabe der gesamten Gesellschaft.

Bei Eröffnung des Gipfels hatte Dr. Mmantsetsa Marope, Direktorin in der UNESCO-Zentrale in Paris, Deutschland aufgefordert, sich einen festen Zeitplan für den Aufbau des inklusiven Bildungssystems zu geben. Deutschland sei weltweit für seine Effizienz berühmt und sollte auf diese Weise den geforderten Aufbau inklusiver Bildung angehen ("Could you be efficient in that?").

In ihrem Sinn hätten Elternvereine sich gewünscht, dass im Ergebnis des Gipfels die Botschaft aus Bonn etwas konkreter ausgefallen wäre. Sie haben weiter mit vielen Hindernissen zum kämpfen, wenn ihre Kinder am gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Schülern teilnehmen möchten.

Lesermeinungen zu “Exklusion im deutschen Bildungswesen” (2)

Von Arnd Hellinger

Auch wenn's langweilig ist, möchte ich auch an dieser Stelle diskret daran erinnern, dass es bei der UN-BRK um mehr als inklusive Bildung oder das Anrechnen von Vermögen und Einkommen auf Assistenz- und andere Teilhabeleistungen sowie inklusive Arbeitsmärkte geht. Davon haben schwerst mehrfachbehinderte Menschen, die sich nicht selbst "aktiv einbringen" können, nämlich rein gar nichts...

Diesbezüglich warte nicht nur ich nach wie vor auf eine klare Positionierung der Verbände!

Von Dagmar B

Zitat:

8. Inklusion in der betrieblichen Aus- und Weiterbildung im Dialog mit der Wirtschaft umzusetzen und dazu beizutragen, jungen Menschen das Nachholen einer Berufsausbildung zu ermöglichen und individuell unterstützte Alternativen zum Berufsbildungs- und Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen im ersten Arbeitsmarkt zu schaffen.

Hier geht das Gesumse also ungebremst weiter.......
In der BRK steht:
Zitat:
Arbeit und Beschäftigung
(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, INKLUSIVEN und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird.

INKLUSIVER Arbeitsmarkt und !!!!! Arbeitsumfeld !!!!! sind NICHT allgemeiner Arbeitsmarkt.
Der wird zwar auch in Artikel 27 erwaehnt,aber ist nicht SCHWERPUNKT.

Es ist allerhoechste Zeit,die Bedingungen des zieldifferenten Unterichts auf weiterfuehrende Bildungsangebote zu uebertragen.
Siehe:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/uploads/tx_commerce/Vorabfassung_Studie_Inklusive_Bildung_Schulgesetze_auf_dem_Pruefstand.pdf
Zitat:
1. Zieldifferenter Unterricht
Zur Sicherstellung des Inklusionsziels kann die Möglichkeit von zieldifferentem Unterricht im Rahmen der gemeinsamen Beschulung beitragen. Nach diesem Konzept kann trotz der gemeinsamen Beschulung von Schülerinnen und Schülern vom Grundsatz gleicher Lernziele abgewichen werden; diese weitreichende Individualisierung ermöglicht inklusive Bildung.
Das Lernen von Schülerinnen und Schülern orientiert sich bei zieldifferentem Unterricht entsprechend ihren individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen; es dürfen also andere Leistungen und Lernziele verlangt werden als von den übrigen Schülerinnen und Schülern. Insbesondere ist kein Kind verpflichtet, die rechtlich festgeschriebenen Lernziele der allgemeinen Schule zu erreichen, die es aufgrund seiner individuellen Voraussetzungen nicht erreichen kann.

Beim zieldifferenten Untericht geht es im uebrigen !!!Nicht !!!!! zwangslaeufig um das Erreichen von Abschluessen !!!!!!

Dafuer muessen inklusive !!!!!!Arbeitsumfelde!!!!!! geschaffen werden,außerhalb der Wfbm
denn:
gleichfalls Artikel 27:
Zitat:
(2) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen nicht in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden und dass sie gleichberechtigt mit anderen vor Zwangs- oder Pflichtarbeit geschützt werden.