Blockadehaltung aufgeben
Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Bild: Rolf Barthel
Berlin (kobinet) Zum 5. Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention als geltendes innerstaatliches Recht hat heute im Namen des Allgemeinen Behindertenverbandes in Deutschland dessen Vorsitzender Ilja Seifert kritisiert, dass Menschen mit Behinderungen nach wie vor als Personengruppe massiv am Leben in der Gesellschaft gehindert werden. Der Verband beobachte eine subtile Umsetzungsblockade in Deutschland. Bis jetzt sei nicht einmal die Assistenz im Ehrenamt gesichert, obwohl doch die Beteiligung Betroffener eine Verpflichtung aus der Konvention ist. Das „Ehrenamt" werde zwar gern gelobt, als echte Arbeit, für die Anspruch auf Assistenz bestünde, aber nicht anerkannt.
Bei der Ratifizierung habe die Bundesregierung in einer „Denkschrift" die Auffassung vertreten, dass in Deutschland alles bestens sei und allenfalls kleinere Nachjustierungen nötig wären, so Seifert. "Tatsächliche Verbesserungen wurden vom Gesetzgeber jahrelang ausgebremst, wie z.B. beim Bundesteilhabegesetz (dem vorliegenden Gesetzentwurf zur sozialen Teilhabe vom Forum behinderter Juristinnen und Juristen), beim Bundeswahlgesetz oder auch beim Pflegeneuausrichtungsgesetz", hält der Verbandsvorsitzende fest. Der Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention sei wenig verbindlich. Die Verwaltung sehe ihn eher als eine „Vision der Zivilgesellschaft" an, nicht aber als Handlungsauftrag.
Der Verband fordert die Bundesregierung an diesem Tag erneut und nachdrücklich auf, endlich ihre Blockadehaltung aufzugeben und zügig ein einkommens- und vermögensunabhängiges Teilhabeleistungsgesetz, das als Nachteilsausgleich im neunten Sozialgesetzbuch verankert ist, in den Bundestag einzubringen. Gesetzliche Regelungen für die Verbesserung der sozialen Teilhabe behinderter Menschen seien im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland längst überfällig.
