Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff jetzt!
Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Bild: Bündnis für gute Pflege
Berlin (kobinet) Das Bündnis für gute Pflege hat einen Warnruf an die Bundesregierung gerichtet. „Wir appellieren an den Gesetzgeber, die Einführung des dringend notwendigen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs noch in diesem Jahr verbindlich zu starten", heißt es in einem Appell an Bundesgesundheitsminister Gröhe, den 23 große Verbände sowie weitere Unterstützer unterzeichnet haben.
Die Unterzeichner üben scharfe Kritik an dem von der Koalition vereinbarten Zeitplan für die Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes: „Der von der Bundesregierung angekündigte Zeitplan sowie die angekündigten Elemente einer Pflegereform lassen befürchten, dass die Bundesregierung die Neudefinition der Pflegebedürftigkeit weiter aufschieben will." Seine Forderung nach sofortiger Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs vertieft das Bündnis heute in Berlin auf seiner Veranstaltung „100 Tage nach der Wahl - Zeit für den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff!".
Die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs als zentrales Element einer umfassenden Pflegereform wird auch in einer Petition gefordert, die von den Bündnismitgliedern Sozialverband VdK Deutschland und Deutsche Alzheimer Gesellschaft initiiert wurde.
Das Bündnis für gute Pflege wurde 2012 in Berlin von Selbsthilfeorganisationen, Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden gegründet. Die im Bündnis engagierten Verbände und Organisationen vertreten über 13,6 Millionen Mitglieder, rund 16.500 Pflegeeinrichtungen und –dienste, in denen täglich 550.000 Menschen betreut werden und 400.000 Beschäftigte tätig sind.
