Recht auf Teilhabe im Alter
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: Lebenshilfe
Feuchtwangen (kobinet) Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf ein Alter in Würde und auf gute Pflege. Damit sie am Leben in der Gemeinschaft weiterhin teilnehmen können, brauchen Menschen mit Behinderungen auch im Alter vielfältige, auf ihre Bedürfnisse ausgerichtete Angebote der Eingliederungshilfe. Das fordert die Lebenshilfe Bayern in ihrer sogenannten "Feuchtwanger Erklärung" zum Abschluss ihrer zweitägigen Fachtagung "Seid ihr auf das Alter vorbereitet!?"
Dabei verpflichtet sich die Lebenshilfe in Bayern auch selbst, alte Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen umfassend zu beraten, zu begleiten und zu unterstützen. Mit über 90 Teilnehmerinnen und Teilnehmern war die Fachtagung, die in Feuchtwangen stattfand, auf großes Interesse in Einrichtungen der Lebenshilfe Bayern gestoßen. Dort leben immer mehr ältere und alte Menschen mit Behinderungen, die oft besondere Hilfen, Unterstützung und auch Pflege benötigen. Deshalb muss und will die Lebenshilfe in Bayern ihre Angebote für Seniorinnen und Senioren mit Behinderungen sinnvoll weiterentwickeln und ausbauen.
Fachlich fundierte Einblicke ins Thema lieferten in Feuchtwangen unter anderem die beiden renommierten Expertinnen Prof. Dr. Elisabeth Wacker von der Technischen Universität München und Dr. Heidrun Metzler von der Eberhard Karls Universität Tübingen. Auch stellten Praktiker aus der Lebenshilfe ihre bereits entwickelten und erfolgreich umgesetzten Konzepte vor. Als Grußwortredner konnte die Lebenshilfe darüber hinaus Ministerialdirigent Burkard Rappl vom Sozialministerium und Bezirkstagspräsident Richard Bartsch gewinnen.

Von Gisela Maubach
Zitat aus dem Beitrag:
"Damit sie am Leben in der Gemeinschaft weiterhin teilnehmen können, brauchen Menschen mit Behinderungen auch im Alter vielfältige, auf ihre Bedürfnisse ausgerichtete Angebote der Eingliederungshilfe."
Zitat-Ende
Hinterfragen möchte ich die Formulierung "weiterhin", denn das würde ja voraussetzen, dass die Menschen mit Behinderungen vorher schon vielfältige (!) Angebote der Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen können, womit sie bereits vorher am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen können.
Solange bei der Tagesstruktur aber nur entweder Tagesförderstätte oder identische Gruppen in Werkstätten möglich sind, kann von vielfältigen Angeboten der Eingliederungshilfe wohl kaum die Rede sein.
Von behindertenrecht
Wenn zukünftig ALLE behinderten Menschen von Anfang an inklusiv ( d.h. gemeinsam mit Nichtbehinderten) mitten in der Gesellschaft teilhaben sollen, dann müssten Vorkehrungen dafür getroffen werden, daß auch die bestehenden Altenheimen zukünftig für ALLE nutzbar sind und es keine Sondereinrichtungen für behinderte Menschen mehr gibt .
Dazu müssten ALLEN behinderten Menschen, vorallem ihre individuellen Teilhabeleistungen gewährd werden und in keinen Fall einrichtungsgebunden "berrechnet" werden , um Gleichbehandlung bei der Eingliederungshilfe herzustellen .
( d.h. ALLE Teilhabeleistungen aus der Eingliederungshilfe trennen , die ausschließlich zur Inklusion geschaffen werde )