Diskussion zu ambulant betreuten Wohngruppen
Veröffentlicht am von Christian Mayer
Bild: Sozialministerium Ba-Wü
Stuttgart (kobinet) Bei der Anhörung des Sozialausschusses des baden-württembergischen Landtages zum neuen Heimrecht hat Sozialministerin Katrin Altpeter eine zusätzliche Variante für die ambulant betreuten Wohngemeinschaften ins Spiel gebracht. Sie könne sich vorstellen, im Gesetzentwurf unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zur Wohngemeinschaft mit acht Pflegebedürftigen (8er-WG) eine weitere Variante mit bis zu zwölf Personen aufzunehmen.
"Am Herzstück des neuen Heimrechts, der sogenannten 8er-WG, wird nicht gerüttelt. Offenkundig müssen aber manche Träger noch von diesem ambitionierten und innovativen Pflegemodell überzeugt werden." Sie sei deshalb bereit, als weitere Variante neben der 8er-WG auch Wohngemeinschaften mit bis zu zwölf Personen unter engen Voraussetzungen zuzulassen. Dazu gehörten zum Beispiel eine höhere fachliche Qualifikation der Betreuungskräfte und eine Ausweitung ihrer Präsenzzeit, aber auch höhere bauliche Standards wie - in der Regel - Einzelzimmer mit eigenen Sanitärräumen.
"Ich bin zu Kompromissen bereit, aber nicht um den Preis einer Dumpingpflege. Ich betrachte es als meine wichtigste Aufgabe zu gewährleisten, dass pflegebedürftige Menschen eine gute Pflege und Betreuung erhalten, in den Wohngemeinschaften wie in den Pflegeheimen", erklärte Katrin Altpeter.
Wie in der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs zum Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) im Landtag war auch bei der öffentlichen Anhörung im Sozialausschuss der Wunsch vorgetragen worden, ambulant betreute Wohngemeinschaften zuzulassen, in denen mehr als acht Pflegebedürftige gemeinschaftlich wohnen. Bislang war dies im neuen Heimrecht nicht vorgesehen. "Ich bin sehr zuversichtlich, dass sich schon auf mittlere Sicht das Modell der ambulant betreuten Wohngemeinschaft mit bis zu acht Personen als Modell der Zukunft etablieren wird. Es ist bundesweit das innovativste WG-Modell und bietet Pflegebedürftigen Rahmenbedingungen, die stark an die eigene Häuslichkeit erinnern. Genau das wünschen sich die meisten Menschen, wenn sie zu ihrer Pflegesituation befragt werden. Ich bin aber offen für Änderungen am Gesetzentwurf, wenn dies den Anbietern erleichtert, sich behutsam und ohne Qualitätsverlust bei Pflege und Betreuung auf das Pflegemodell der Zukunft einzustellen", so die Ministerin.
Die Ankündigung für einen Kompromiss in Sachen Ausweitung der Platzzahlen auf 12 Personen in einer Wohngemeinschaft stieß bei Behindertenverbänden auf Kritik. "Wenn die Träger Probleme haben, sich vorzustellen, kleinere Wohngemeinschaften einzurichten, schlage ich vor, dass die Funktionäre und Leiter solcher Einrichtungen zu einem halbjährlichen Probewohnen in einer 12er Wohngemeinschaft verpflichtet werden. Ich kann mir gut vorstellen, dass deren Vorstellungskraft bereits nach drei Tagen deutlich besser wäre", erklärte Ottmar Miles-Paul von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL).

Von papacfish
Wenn Menschen sich von selbst dafür entscheiden, spricht ja nichts gegen WGs. Aber hier geht es wohl eher um Heim light und Sparmaßnahmen. Selbstbestimmung Fehlanzeige.
Von Gotthilf Lorch
Ich stimme A. Herrmann vollkommen zu.
8 Menschen in einer Wohngruppe sind schon zu Viele. Nun will man Institutionen entgegen kommen und aufgrund der Rentabilität wieder 12 Personen erlauben. Das ist der falsche Weg !!!
Richtig wäre ein Budget zum Wohnen und für Freizeit und Arbeit. Zusätzlich gehört ins Persönliche Budget endlich ein/e bezahlte/r Budget-AssistentIn mit berücksichtigt. Diese Person kann sich dann um alles weitere (Wohnung- und Assistentensuche, Verwaltung des Budgets etc.) kümmern. Somit wären sämtliche Bedürfnisse für alle Menschen mit Behinderungen zumindest rechtlich gewährleistet.
Wenn dann ein gemeinsames Wohnen gewünscht wird, können BudgetnehmerInnen jederzeit eine Wohngemeinschaft gründen. Das wäre dann Inklusion. Natürlich wäre das nicht so kostengünstig wie die derzeitigen institutionellen Angebote. Deshalb kommt man hier den Institutionen gerne entgegen, während ihnen anderweitig wieder die finanziellen Daumenschrauben angelegt werden.
Von A.Herrmann
Mir ist eine 8er WG schon zu groß. Wo bleibt da die Selbstbestimmung?
Wir brauchen keine "wohltätigen" Träger. Zuschüsse müssen endlich Personenbezogen gewährt werden. Überall in Deutschland!
Von behindertenrecht
Für Menschen für die Reizüberflutung besonders schwer belastend ist und die deshalb in Gruppen auch nicht in Ruhe an einen Tisch sitzen können, gibt es keine Alternative als persönliche Assistenz .
Von Uwe Heineker
Die Größe der WG, die baerbel beschreibt, erinnert mich an folgende sinngemäße Aussage eines evangelischer Pfarrer aus Essen Ende der 1970er (!) Jahre:
"Eine WG mit Behinderten und Nichtbehinderten sollte nicht größer sein, als dass alle an einen Tisch Platz haben ..."
Eine sehr gute Sichtweise - mit Recht!
Von baerbel
Naja, warum nicht endlich mal neue Wege gehen.
Wir haben für unsere Tochter, sie lebt mit dem Down Syndrom und ist 26 Jahre alt, eine Wohngemeinschaft gegründet, 3 Menschen ohne Behinderung und Zwei mit Handycap. Es klappt wunderbar. Unsere Tochter kann eigenständig ohne Bevormundung leben und ist trotzdem in einer Gemeinschaft.
Da allerdings kein Träger involviert ist erhalten wir auch keine Zuschüsse, obwohl dieses Projekt gelebte Inklusion ist. Aber Deutschland diskutiert ja noch, und Inklusion darf kein Geld kosten und wenn dann soll dieses Geld nur an großes Träger ausgezahlt werden. Aber die Gleichberechtigung und Freiheit des Einzelnen wird immer noch hinter dran gestellt. Was bitte ist das für ein Gewinn, wenn noch mehr Menschen auf einen Haufen zusammen leben dürfen, die sich die Mitbewohner nicht mal aussuchen dürfen. Das ist keine Fortschritt, dass ist Rückschritt und hat gar nichts mit Inklusion zu tun.