Behindertenrechte im Bundestag debattiert
Veröffentlicht am von Franz Schmahl
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Berlin (kobinet) Menschen mit Behinderungen soll die Beteiligung am gesellschaftlichen Leben ohne Barrieren möglich sein. Fünf Jahre nach dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention hat die schwarz-rote Koalition heute ein Behindertenteilhabegesetz für das Jahr 2016 angekündigt. Die Opposition fordert dagegen unverzügliches Handeln. Zur Debatte standen zwei Anträge von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, die eine Überarbeitung des Behindertengleichstellungsgesetzes und ein Sofortprogramm zur Barrierefreiheit forderten, ist auf der Webseite des Parlament zu lesen.
Für die CDU/CSU sprach ihr behindertenpolitische Sprecher Uwe Schummer von "ambitionierten Zielen" des Teilhabeberichts, der im vergangenen Jahr vorgelegt wurde. In Deutschland seien 17 Millionen Menschen von Behinderungen und Beeinträchtigungen betroffen, sieben Millionen davon schwer. Barrierefreiheit müsse auf allen Ebenen gelten. Notwendig sei deshalb auch, die "Barrieren in den Köpfen" zu überwinden.
Für die SPD kündigte ihre behindertenpolitische Sprecherin Kerstin Tack ein Behindertenteilhabegesetz an. Dies werde 2016 zur Verabschiedung vorgelegt und solle 2017 in Kraft treten. Barrierefreiheit sei eine Selbstverständlichkeit und werde daher in allen weiteren Maßnahmen zur Städtebauförderung Niederschlag finden. SPD-Sozialpolitikerin Ulla Schmidt warb für eine Zusammenarbeit aller Fraktionen des Bundestages: Es gebe ein Menschenrecht auf Teilhabe, das momentan "Tag für Tag auch verletzt" werde – dies zu ändern sei "ein gemeinsamer Auftrag".
Der Opposition gehen die Pläne der Koalition nicht weit genug. Als vor 30 Jahren das Uno-Jahr der Behinderten ausgerufen worden sei, hätten Betroffene kritisiert, dass es sich dabei um eine Politik handele, die nur den guten Schein aufrechterhalten wolle, sagte die behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Corinna Rüffer. Damals sei von "Integrationsoperetten" die Rede gewesen, heute müsse man von "Inklusionsoperetten" sprechen. Eine Umsetzung der Konvention sei mit "schönen Worten" nicht zu erreichen, es müsse um konkrete Verbesserungen im Leben Behinderter gehen.
Kerstin Andreae ergänzte für die Grünen, nötig sei ein neuer Begriff von Behinderung, der sich an das Verständnis der Konvention anpasse und einen Paradigmenwechsel vornehme: Die Gesellschaft sei die Verursacherin von Barrieren. Bislang sei der Diskriminierungsschutz behinderter Menschen auf Teilbereiche beschränkt. Es dürfe aber nicht hingenommen werden, dass Menschen aus Restaurants oder Clubs verwiesen würden, weil sie anders essen oder sich anders bewegen würden. Dies könne "nicht akzeptiert" werden.
Für Die Linke stellte die behindertenpolitische Sprecherin Katrin Werner klar, dass es derzeit an inklusiver Infrastruktur mangele: So fehlten etwa drei Millionen barrierefreie Wohnungen, nur jede dritte Arztpraxis sei für Rollstuhfahrer zugänglich. Es existiere eine "Landschaft von Sonderwelten". Ihre Kollegin Sabine Zimmermann kritisierte, dass viele Unternehmen sich von der Pflicht, behinderte Arbeitnehmer zu beschäftigen, freikaufen würden – damit sei es für Menschen mit Behinderungen "fast unmöglich, einen Job zu finden". Ihre Lage auf dem Arbeitsmarkt sei "ein Trauerspiel".

Von behindertenrecht
Eine erste Erklärung dafür, wie inklusive Teilhabeleistungen eirichtungsgebunden berechnet werden sollen, könnte die Nachricht .- LWH Hessen: Kommunen spürbar entlastet - sein .
Von behindertenrecht
Niemand kann derzeit erklären, wie man inkusive Teilhabeleistungen einrichtungsgebunden berrechnen soll, weil eine solche Berrechnung ohnehin pardox ist, wie Sie bereits richtig erkannt haben .
Es steht derzeit lediglich zur Diskussion im Gesetzesvorschlag, ebenso wie die Abschaffung des Kindesgeld und da muss man nun auf Erklärungen warten .
Von rosifi
@behindertenrecht:
Können Sie mir bitte näher erklären, wie denn inklusive Teilhabeleistungen einrichtunsgebunden berechnet werden sollen. Die Bindung an eine Einrichtung widerspricht doch dem inklusiven Gedanken, der Selbstbestimmung und vor allen der BRK. Hat diesen Vorschlag jemand eingebracht und wenn ja, von wem stammt diese grandiose Idee?
Von behindertenrecht
Es soll gerade ein bundesweites TeilhabeGesetz geschaffen werden,unabhängig von Einkommen und Vermögen, zum Zwecke bedarfsgerechter Hlfen für inklusive Teilhabe für ALLE, wobei diese Hilfen bei stationärer Versorgung einrichtungsgebunden "berrechnet" werden sollen .
Bei der Eingliederungshilfe sind bereits seit Jahren, ansteigende stationäre Hilfen zu verzeichnen . Wenn nun auch noch die inklusiven Teilhabeleistungen einrichtungsgebunden "berechnet" werden sollen, dann kommen diese Menschen NIE zu ihren Recht auf inklusive Teilhabe gemeinsam mit Nichtbehinderten .
Von rosifi
Ich kann jetzt nicht ganz nachvollziehen, warum es staatlich gewollt sein soll, dass Eltern ihre Kinder frühzeitig in ein Heim schicken, zumal das eine wirklich sehr teure Angelegenheit ist und m.E. inklusive Angebote nur selten mehr Kosten verursachen. Bleiben die nicht erwerbsfähigen Kinder bei den Eltern kann man hier sicher von einem "Sparmodell" sprechen. Eines, dass die Staatskasse nur geringfügig belastet, dafür die Eltern finanziell um so härter trifft.
Es ist schon beeindruckend, wie unsere Politiker das Thema "nicht erwerbsfähige junge/jüngere Menschen mit Behinderung" umschiffen. Man könnte glauben, sie wüssten nicht, dass es auch Menschen gibt, die so schwer behindert sind, dass sie trotz aller Fördermaßnahmen nie in der Lage sein werden zu arbeiten. Es wäre an der Zeit, sich endlich Gedanken darüber zu machen, wie man diesen Betroffenen eine Teilhabe in der Gesellschaft ermöglicht. Interessant finde ich, dass man das geplante Bundesteilhabegeld in Höhe der Grundrente nach dem BVG (Entschädigungsgesetz für Kriegsopfer) festsetzen will. Hätte man weitergelesen, sieht das BVG für die schwergeschädigten Kriegsopfer eine Zulage in Höhe der Grundrente vor. Stattdessen streicht man den Eltern doch besser mal das Kindergeld mit all den damit verbundenen Vergünstigungen. Bei den im öffentlichen Dienst Beschäftigten bedeutet das den Wegfall der Kinderzulage und bei denen, die Anspruch auf Beamtenbeihilfe (Krankenkosten) haben, fallen die erwachsenen Kinder aus diesem System. Die müssen sich dann selbst privat versichern, zum Basistarif (der leider noch immer schlechter als die Leistungen der gesetzliche Krankenkassen ist). Und diese Kosten von ca. 250 Euro darf dann wieder die Grundsicherung übernehmen. Ich bin mir inzwischen nicht mehr so sicher, ob diesen Leuten überhaupt noch die Folgen ihres Tuns klar sind.
Von Gisela Maubach
@ behindertenrecht
Was bitteschön verstehen sie unter einer "einrichtungsgebundenen Hilfe zur Inklusion"?
Von behindertenrecht
Mometan sieht es eher so aus, daß der Gesetzgeber gerade darauf hofft,daß Eltern ihre erwachsenen Kinder nicht so lange wie möglich innerhalb der Familie belassen und sogar einrichtungsgebundene Hilfe zur Inklusion gesetzlich verankern will, obwohl die behinderten Menschen gerade in Sondereinrichtungen weiterhin unter sich bleiben und daher nicht inklusiv versorgt werden .
Das gleiche "Zusammenbrechen" von Familien erlebt man in Altenheimen, wo z.B. Kinder nur noch für ihre Eltern zahlen sollen, obwohl oftmals Häuser vorhanden sind,sodaß die Eltern zu Hause bleiben könnten und ambulante Pflege organisiert werden könnte .
ABER bereits beim Pflegegeld werden Angehörige gegenüber anderen Pflegekräften benachteiligt und oftmals dazu überedet die Pflegebedürftigen ins Heim zu geben .
Es scheint offensichtlich ein ganzer Wirtschsaftskreis zu entstehen, der aber viele Transparenzmängel offen lässt, wie u.a. aus der neuesten Schwachstellenanalyse von Transparenzie International Deutschland e.V. hervorgeht , mit dem Titel "Transparentmängel und Korruption im Bereich der Pflege und Betreuung "
Von Sabine Fichmann
Sehr geehrte Frau Maubach,
das kann dem Gesetzgeber nicht oft genug unter die Nase gerieben werden- dass innerhalb der Familie die Gesamtfinanzierung der erwerbsunfähig behinderten Menschen, so wie sie heute ist, mit Abstand die billigste Variante ist!
Der Gesetzgeber sollte tunlichst vermeiden, diese Familien zusätzlich zur Einführung der diskriminierenden Regelbedarfstufe 3 finanziell weiter zu belasten- dieser Schuss könnte nach hinten losgehen!
Viel früher als gedacht (sonst erst mit Ableben der betreuenden Eltern und/oder Geschwister), könnten Familien sich finanziell nicht mehr in der Lage sehen, die Betreuung weiter zu stemmen.
Wir können es zumindest nicht, andere betroffene Eltern, mit denen ich gesprochen habe, ebenso nicht. Also bleibt nur die teure externe Unterbringung. Da der Topf der Finanzmittel ja gedeckelt bleiben soll, bedeutet dies schmerzhafte Einsparung bei anderen behinderten Menschen- wie gesagt, der Schuss kann nach hinten losgehen.
Von Gisela Maubach
Sehr geehrte Frau Berger,
offensichtlich haben Sie nicht nur Frau Rosenberger missverstanden, sondern auch die komplexe Benachteiligung der beschriebenen Familien.
Natürlich wird von den Eltern schwerstbehinderter erwachsener Kinder, die keinerlei wirtschaftlich verwertbare Arbeit leisten können, wesentlich mehr Einsatz erwartet als von Eltern nicht-behinderter Kinder. Und zum besseren Verständnis hat Frau Rosenberger extra auch noch das Wort "finanziell" hinzugefügt.
Der Gesetzgeber will definitiv nicht (!) erreichen, dass diese behinderten Kinder früher als nötig von ihren Familien getrennt werden, denn innerhalb der Familie ist die Gesamtfinanzierung dieser Menschen mit Abstand die billigste Variante für den Gesetzgeber.
Und auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: Frau Rosenberger meint hier nicht (!) diejenigen Menschen, die lediglich "persönliche Unterstützung zur Ausübung ihrer Rechts - und Handlungsfähigkeit brauchen", sondern sie meint Menschen, die ihre Rechts- und Handlungsfähigkeit auch mit der besten Unterstützung NICHT (!) selbst ausüben KÖNNEN!!!
Und wenn für die Tagesstruktur dieser Menschen als "vorrangige" Leistung weiterhin nur Gruppen möglich sind, in denen schwerstbehinderte Menschen unter sich bleiben (diese Gruppen sind in einer WfbM ja nicht anders strukturiert als in einer Tagesförderstätte), dann hofft der Gesetzgeber ganz offensichtlich darauf, dass Eltern ihre Kinder so lange wie möglich innerhalb der Familie belassen, damit auf diese Weise (neben der Tageseinrichtung) noch ein Mindestmaß an Inklusion möglich ist.
Fraglich ist nur, wie viel Belastung man den betreuenden und pflegenden Eltern noch zumuten will, denn wenn nach der Reduzierung des Existenzminimums auf 80 Prozent (Regelbedarfsstufe 3) nun auch noch der Nachteilsausgleich (Kindergeld) gestrichen werden soll, stellt sich die Frage, warum dieser Personenkreis incl. der gesamten betroffenen Familien weiterhin von allen politischen Debatten und von jeder Berichterstattung ausgeschlossen bleibt.
Von behindertenrecht
Von Eltern behinderter Kinder wird nicht mehr "Einsatz" erwartet als von Eltern nichtbehinderter Kinder . Vielmehr wird von behinderten Kindern erwartet, daß sie sich rechtzeitig von ihrer Familie trennen, obwohl gerade das bereits nichtbehinderten Kindern oft schwer fällt und nicht davon ausgangen werden kann, daß sich Menschen wünschen, einrichtungsgebunden zu leben .
Deshalb ist es wichtig, auf den Erhalt von Familien zu achten und ALLEN nichteinrichtungsgebundene Hilfen zum Zwecke der Inklusion zu finanzieren, da anderenfalls die Hilflosigkeit und Armut zunimmt . Denn wer persönliche Unterstützung zur Ausübung seiner Rechts - und Handlungsfähigkeit braucht, braucht diese nicht nur bei der ambulaten Lebensführung !
Von Sabine Fichmann
Einer Berechnung von Forsea nach, stehen den "Einnahmen" durch Anrechnung von Einkommen und Vermögen in Höhe von 12 Millionen die Verwaltungskosten von 500 Millionen gegenüber.
Das heißt, würde man die Anrechnung von Einkommen und Vermögen fallenlassen, würden mit einem Schlag 488 Millionen frei. Damit könnte man eine Menge Verbesserungen für behinderte Menschen einführen.
Es stellt sich allerdings die Frage, was hier finanziert werden soll- die Verwaltung oder die Lebensqualität von Behinderten!
Von Inge Rosenberger
Immer noch werden die Leistungen der Eltern, vor allem von uns Müttern, bei den aktuellen Planungen des Bundesleistungsgesetz als Manövriermasse der entscheidenden Gremien benutzt.
Wir tragen die Hauptlast der Pflege, Betreuung, Erziehung und Förderung. Somit haben wir oft nur eingeschränkte Möglichkeiten, unser eigenes Leben zu gestalten. Unsere behinderten Töchter und Söhne benötigen lebenslang Hilfen und Unterstützung in einem Umfang, wie sie für andere erwachsene Kinder nicht erforderlich sind.
Hat sich das Menschenbild in unserer Gesellschaft wieder so verändert, dass Menschen, deren Leistungen wirtschaftlich nicht verwertet werden können, nur noch als Pflegefälle mit Grundversorgung und als finanzielle Belastung für die öffentlichen Haushalte gesehen werden?
Und warum wird von uns eigentlich mehr (finanzieller) Einsatz als von Eltern nicht-behinderter Kinder erwartet???
Von behindertenrecht
@ich_habe_aua
Was beim Führerschein bereits eingeführt wurde, wurde bei der "Neugestaltung" des Behindertenausweises, anscheinend vergessen, weil wiedermal "ohne uns über uns" entschieden wurde .
Was folgt ist die unter anderen die "barrierefreire" Pkw - Maut etc .., die auf deutschen Straßen vorerst "nur" für Ausländer diskutiert wurde .
Von behindertenrecht
Ein wichtiger Punkt bei Inkraftreten neuer Gesetze, wäre die Leichte Sprache und das Verhindern von Einrichtungsgebundheit bei Hilfegewährung zum Zwecke der Inklusion .
Denn Inklusion ist Menschenrecht , worauf sich insbesondere die Menschen verlassen müssen, die nicht für sich selbst sprechen können . Ausnahmen bestätigen bei diesen konkreten Sinn und Zweck der UN_BRK , in keinen Fall die Regel !!!
Von Uwe Heineker
Zu den Beiträgen von Bernd47, Herrn Hellinger und Frau Maubach möchte ich mit einem sozialpsychologischen Exkurs beitragen, der die hier vorgetragenen "Probleme" hintergründig erklärt:
Der angesprochene Personenkreis spielt sowohl im Bewusstsein der Öffentlichkeit als auch auf der politischen Agenda bislang so gut wie keine Rolle.
Insofern handelt es sich auch um einen Verdrängungsmechanismus, um sich eben nicht mit dieser "unbequemen" Thematik auseinander setzen zu müssen.
Dieser Mechanismus setzt sich sogar bis den stark (nach Behinderungsarten) versplitterten Organisationen und Verbände im Behindertenbereich fort:
weder ist auch dort bislang eine Solidarisierung noch eine klare Positionierung hinsichtlich des angesprochenen Personenkreises erkennbar.
Somit spiegeln sich insgesamt die (negativen) Ergebnisse sozialpsychologischer Einstellungsforschung zum gesellschaftlichen Verhalten gegenüber Menschen mit Behinderung (http://bidok.uibk.ac.at/library/cloerkes-einstellung.html) wider. Trotz der zeitlichen Distanz zur Erstveröffentlichung (1979!) haben die Aussagen besagter Forschungen nach wie vor ihre Gültigkeit und Berechtigung.
Bereits 1974 (!) verkündete und stellte Bundesarbeitsminister Walter Arendt (SPD) fest:
„Die Qualität des Lebens für die Behinderten in unserer Gesellschaft ist ein Spiegel der Qualität der Gesellschaft“
Fazit:
Solange sich (die Diskussion um) Inklusion nicht am Maßstab schwerstmehrfach behinderter und zugleich erwerbsunfähiger Menschen orientiert, kann sie einfach nicht gelingen und bleibt somit weiterhin eine Mogelpackung!
Und weiter ergibt sich aus dem zuvor gesagten:
der Inklusionsprozess wird wohl generationsüberdauernd sein, die bestehenden Strukturen sind hierzu zu sehr fest und starr verwurzelt, als dass sie schnell durchbrochen werden könnten - und das nicht nur in Deutschland ...
Von Ich_habe_aua
Ich fordere mit sofortiger Wirkung einen INTERNATIONALEN Schwerbehindertenausweis !
Eine Schwerbehinderung kann man ja nicht an der Landesgrenze ablegen und es ist sehr wichtig,
daß auch im Ausland das Handicap akzeptiert wird.
Mir persönlich sieht man z.B. meine Behinderung nicht sofort an.
Vielen Dank !
Von Gisela Maubach
@ Bernd47
Es sind nicht nur Themen von mir "etc", die bisher nicht berücksichtigt werden, sondern mit dem Ausschließen dieser Themen schließt man diejenigen Menschen aus, die zu behindert sind, um sich selbst mitzuteilen und die das auch mit dem besten Empowerment-Training nicht schaffen. Und solange die wichtigsten Themen dieser Menschen ausgeschlossen bleiben, wird der Begriff Inklusion als solcher ad absurdum geführt.
Auch ich kann nicht verstehen, warum das so lange dauert, bis verantwortliche Politiker zu den geplanten Kürzungen beim Nachteilsausgleich unserer volljährigen schwerstbehinderten Kinder Stellung nehmen und ob die Werkstätten weiterhin nur in Richtung Arbeitsmarkt verlassen werden können (was naturgemäß nur für arbeitsfähige Menschen möglich ist).
Auch wir wären dankbar, wenn die bisher versäumten Themen endlich auf den Tisch kommen würden.
Von Arnd Hellinger
@ Bernd47:
Ach herrje - wenn Gesetzgebung so einfach wäre...
Um "Alle" an einen Tisch zu bringen, muss erst einmal geklärt werden, wer genau "Alle" nun sein sollen und wer ggf. für wen sprechen/schreiben darf. Haben wir das geregelt, folgt die Frage, welche Kompromisse diese "VertreterInnen Aller" eingehen dürfen, ohne nachher von den jeweils Vertretenen des Verrats ihrer (berechtigten) Interessen wegen gesteinigt - oder wenigstens ihrer verbandsinternen Funktionen enthoben - zu werden.
Für "Alle" akzeptable bzw. nutzbare Termine, Sitzungsräume, Unterkünfte, Arbeitsunterlagen etc. bräuchten wir dann ja irgendwie auch noch...
Ein unter diesen Arbeitsbedingungen ersonnenes Ergebnis muss schließlich noch von Bundestag und Bundesrat (mit allen dort wiederum vertretenen Interessen...) gebilligt werden.
Glauben Sie mir bitte: Von außen betrachtet sieht Politik viel leichter aus, als sie in der Praxis ist...
Von Bernd47
@Arnd Heilinger
Sicher müssen die Themen von Fr. Maulbach etc. auch berücksichtigt werden! Aber dazu braucht man solange?
Es wird schon lange genug geredet darüber, taten müssen folgen, dazu braucht man wohl keine 2 - 3 Jahre, alle an einen Tisch und los geht's!
Von Arnd Hellinger
@ Bernd47:
Bei allem Verständnis für die Ungeduld: Leider sind auch die von ForseA, FbJJ und anderen Behindertenverbänden vorgelegten Konzepie bzw. Gesetzentwürfe nicht frei von Mängeln, die auch hier bei kobinet schon mehrfach von Frau Maubach et al. thematisiert worden sind. Insofern brächte es nichts oder nur wenig, einen vorhandenen Entwurf "einfach so" zu verabschieden und in Kraft zu setzen. Da ist leider noch einiger Klärungsbedarf... :-(
In diesem Fall muss Gründlichkeit wirklich vor Schnelligkeit gehen - auch wenn man damit natürlich schon während des Ratifikationsverfahrens zur UN-BRK in Deutschland hätte beginnen sollen.
Von Arnd Hellinger
Auch in der heutigen Debatte wurden wieder all' jene Menschen mit Behinderung "vergessen", die sich selbst weder vertreten noch aktiv am Erwerbsleben beteiligen können. Wann hört diese Exklusion endlich auf???
Von Bernd47
Liebe Regierung, warum braucht Ihr solange dafür???
wenn Ihr eure Diäten erhöht geht das Ruckzuck, Forsea etc. haben doch schon genug Vorschläge Eingebracht, nicht Reden sondern Handeln und das Gesetz ab 2015 geltend machen, es sollte doch Möglich sein dies Umzusetzen!