Schweiz und die UN-Behindertenrechtskonvention
Veröffentlicht am von Martin Ladstätter
Bild: ZSL Zürich
Zürich (kobinet) Nach vielen Diskussionen hat im Jahr 2013 zuerst die zuständige Kommission, dann der Nationalrat und schlussendlich der Ständerat zugestimmt.
"Voraussichtlich am 14. April 2014 unterschreibt die Schweiz - endlich! - im UNO-Hauptquartier in New York die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen", informiert das Zürcher Zentrum für Selbstbestimmtes Leben auf seiner Homepage.
Handlungsbedarf?
Erfüllt die Schweiz derzeit die Anforderungen Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen? Das Schweizer Selbstbestimmt-Leben-Zentrum ging der Frage im Detail nach und erstellte eine sehr lesenswerte Übersicht.
"Unsere Zusammenstellung zeigt auf, dass die Schweiz in den nächsten Jahren noch in vielen Punkten nachbessern müssen wird um der Konvention zu genügen", resümiert Peter Wehrli vom Zentrum für Selbstbestimmtes Leben in Zürich.
