Wahlrecht zum Schulbesuch muss kommen
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: ZsL Mainz
Mainz (kobinet) Das Mainzer Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen (ZsL) fordert, dass das Wahlrecht über den Schulbesuch von Kindern mit Behinderung ins rheinland-pfälzische Schulgesetz kommen muss.
"Die Schaffung des vorbehaltlosen Wahlrechtes für Eltern von Kindern mit Behinderung ist der richtige Ansatz, um inklusiven Unterricht umzusetzen und weiter auszubauen", so Gracia Schade, Geschäftsführerin des ZsL Mainz zur aktuellen Diskussion über die Reform des rheinland-pfälzischen Schulgesetzes. "Die Streichung des Ressourcenvorbehaltes begrüßen wir."
Damit reagiert Gracia Schade auf die Kritik der CDU am geplanten Schulgesetz: "Mit Verwunderung haben wir zur Kenntnis genommen, dass die CDU in dem Entwurf des Schulgesetzes einen Verfassungsbruch sieht. Selbstverständlich dürfen die Kommunen nicht allein auf den zusätzlichen Kosten sitzen bleiben, das Land beteiligt sich aber ja bereits daran", so Gracia Schade. Die ZsL-Geschäftsführerin betont, dass der Ressourcenvorbehalt nun endgültig entfallen müsse, um das Ziel der Inklusion mit einer wohnortnahen Beschulung in Regel- und Schwerpunktschulen von Kindern mit Behinderung zu erreichen.
"Damit Inklusion in den Schulen funktionieren kann, müssen natürlich auch die Rahmenbedingungen stimmen. Da hoffen wir beispielsweise auch auf Veränderungen in der Ausbildung von Lehrkräften. Das Thema 'Unterricht von Schülern mit Behinderung' muss zukünftig ein Bestandteil der klassischen Lehrerausbildung sein, damit alle Pädagogen über ein Grundwissen darüber verfügen", so Gracia Schade.

Von Berthold Gottschalk
Wenn Kinderherzen weinen – Mobbing-Tatort Schule Podiumsdiskussion zum Thema
„Mobbing unter Jugendlichen“
Angesichts der Zunahme von Schwerbehinderungen, die ursächlich im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen stehen, haben sich Heike Herrig vom VdK Kreisverband Bergisch Land und Berthold Gottschalk, VdK-Ehrenvorsitzender, mit dieser negativen Entwicklung befasst. Hierbei stellten sie fest, dass durch Mobbing/Cyber-Mobbing an Schulen ein dramatischer Anstieg von psychischen Erkrankungen zu beklagen ist. Inzwischen schätzen Experten, dass etwa 20 Prozent der jährlichen Selbstmordfälle durch Mobbing ausgelöst werden.
Selbstmord ist die zweithäufigste Todesursache bei Jugendlichen. Nach Angaben des Vereins "Hilfen für suizidgefährdete Kinder und Jugendliche", ist Selbstmord eine der häufigsten Todesursachen bei Jugendlichen in Deutschland. Durch Suizid sterben demnach bundesweit fast so viele junge Menschen wie im Straßenverkehr. Somit kann Mobbing in der Schule fatale Folgen für den weiteren Lebensweg der betroffenen Schülerinnen und Schüler haben. Um Schülern, Eltern, Lehrern und allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern deutlich zu machen, welche Ursachen, welche Folgen und wie mit Opfern von Mobbing, aber auch wie mit den Tätern umzugehen ist, hat der Sozialverband VdK Kreisverband Bergisch Land eine Podiumsdiskussion initiiert und lädt hierzu am
Mittwoch den 18.Juni 2014 um 17.00 Uhr in „Die Färberei“
Stennert 8 in Wuppertal-Barmen ein. Der Eintritt ist kostenfrei.
Was ist Mobbing, was ist Cyber-Mobbing und wodurch unterscheidet sich Cyber-Mobbing vom herkömmlichen Mobbing? Welche rechtlichen Möglichkeiten bieten sich bei Bedrohungen, bei absichtlichen Beleidigungen, dem Bloßstellen und dem Belästigen, wenn hierzu mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie Internet und Handy Psychoterror in sozialen Netzwerken betrieben wird? Was was unternehmen die Schulen konkret, um dem Problem Herr zu werden? Welche Hilfen gibt es, an die sich Schüler und Eltern wenden können?
Antwort hierauf geben unsere Podiumsteilnehmer:
1.) Karl-Friedrich Kühme, Vorsitzender des Wuppertaler Jugend-
hilfeausschusses und Mitglied des Landesjugendhilfeausschusses
2.) Andrea Sauter-Glücklich, Jugendrichterin am Amtsgericht
Wuppertal,
3.) Kriminalhauptkommissar Ralf Weidner, vom Polizeipräsidium
Wuppertal, Schwerpunkt Cybermobbing,
4.) Hans Baum, Direktion AOK-Rheinland/Hamburg -
Die Gesundheitskasse, Wuppertal
5.) Irmgard Stinzendörfer, Kinder und Jugendschutz der Stadt
Wuppertal,
6.) Manuela Anacker, Dipl.-Soziologin VdK Landesverband
Berthold Gottschalk
Von Angehöriger
Ich unterstütze die Forderungen.
Dazu möchte ich ergänzen: Wir stellen immer wieder fest, dass selbst wenn ein Wahlrecht der Familien besteht, die Schulen die Aufnahme der Kinder individuell ablehnen dürfen, statt dass dann nach Wegen gesucht wird, die Beschulung zu ermöglichen. Zu dem Wahlrecht der Familien, dem Wegfall des Finanzierungsvorbehalt, der Lehrerbildung gehört also noch mehr, damit wir in der Praxis das gleiche effektive Wahlrecht bekommen wie Familien mit Kindern ohne Bedarf an behinderungsbedingten Nachteilsausgleichen. An sich steht es ja schon im Grundgesetz: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Das müsste genauso als individuelles Recht umgesetzt werden.