Mehr Leistungen aus Landesblindenfonds in Niedersachsen

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Cornelia Rundt
Cornelia Rundt
Bild: Sozialministerium Niedersachsen

Hannover (kobinet) Blinde Menschen in ehrenamtlichen Leitungsfunktionen aus Niedersachsen erhalten künftig Geld aus dem Landesblindenfonds des Landes Niedersachsen. Außerdem bekommen blinde Menschen, die gleichzeitig gehörlos sind, ab sofort eine höhere Leistung. Das teilt Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt mit. Niedersachsen hatte das Landesblindengeld vor einigen Jahren massiv gekürzt.

Die Leistung für taubblinde Menschen erhöht sich von bislang 1.800 Euro auf 2.500 Euro jährlich. "Darüber hinaus können ab sofort auch ehrenamtlich tätige blinde Menschen in Niedersachsen eine Unterstützung in Höhe von 1.000 Euro jährlich erhalten, wenn sie in leitender Funktion im wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen oder politischen Bereich ehrenamtlich tätig sind und dafür eine Arbeitsassistenz benötigen", erläutert die Sozialministerin. Dies gelte auch für blinde Menschen in politischen Gremien. Der Betrag kann jedes Jahr neu beantragt werden.

"Uns geht es darum, allen Menschen die gleichberechtigte Teilhabe am Alltagsleben unserer Gesellschaft zu ermöglichen. Diesem Ziel kommen wir mit dieser Reform näher - wir brauchen zum Beispiel auch blinde Menschen im Ehrenamt. Das wird nun finanziell unterstützt", erklärte die niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt. Davon unabhängig müsse es auf Bundesebene darum gehen, die Bemühungen um die Verabschiedung eines Bundesteilhabegesetzes zu intensivieren. "Wir werden die Bundesregierung in die Pflicht nehmen. Es geht darum, endlich Fortschritte zum Wohl der Menschen mit Behinderungen zu erreichen", erklärte Cornelia Rundt.

Das Antragsformular und ein Merkblatt für Antragstellerinnen und Antragsteller sind abrufbar unter: www.soziales.niedersachsen.de