Teilhabe bei komplexem Unterstützungsbedarf

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Infozeichen
Infozeichen
Bild: domain public

Berlin (kobinet) "Mehr Teilhabechancen für Menschen mit geistiger Behinderung und komplexem Unterstützungsbedarf - Anforderungen an die Reform der Eingliederungshilfe". So lautet der Titel einer gemeinsamen Fachtagung der Deutschen Heilpädagogischen Gesellschaft (DHG) und der Deutschen Gesellschaft für Seelische Gesundheit bei Menschen mit geistiger Behinderung (DGSGB), die am 29. und 30. Januar 2015 in Berlin stattfindet.

"Die aktuelle Diskussion zur Reform der Eingliederungshilfe wird von sozialrechtlichen Inhalten dominiert. Dabei treten die unterschiedlichen Interessen deutlich hervor: Einerseits die Förderung von Teilhabechancen im Einklang mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, andererseits die Begrenzung auf leistungsrechtliche Fragen im Zuge fiskalischer und anderer wirtschaftlicher Zwänge. Mit der gemeinsamen Fachtagung wollen sich DHG und DGSGB an der notwendigen Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht beteiligen und vor allem die fachlichen und konzeptionellen Herausforderungen diskutieren. Insbesondere geht es darum, für Menschen mit geistigen Behinderungen mit komplexem Unterstützungsbedarf (z.B. infolge herausfordernden Verhaltens, psychischer Störungen, Mehrfachbehinderung) die erforderlichen Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe sicher zu stellen und weiter zu entwickeln. Darüber hinaus sind mit Blick auf den genannten Personenkreis die gegenwärtigen Unterstützungssysteme weiterzuentwickeln, unter besonderer Berücksichtigung der Leistungen an Schnittstellen zu benachbarten Systemen, zum Beispiel zum Gesundheitssystem, zur Pflegeversicherung und zur sozialräumlichen Infrastruktur", heißt es in der Ankündigung der Verbände für die Veranstaltung.

In der Reformdebatte müsse unbedingt vermieden werden, dass Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf auf die Verliererseite geraten und in der Verwirklichung von Teilhabechancen benachteiligt werden. Das Programm der Fachtagung umfasst Referate zu den Themen: Stand der Reformdiskussion (Antje Welke, Berlin), Exklusion als Realität und Risiko (Prof. Dr. Iris Beck, Hamburg), Teilhabe im Lebensbereich Wohnen (Prof. Dr. Friedrich Dieckmann, Münster), Teilhabe im Lebensbereich Beschäftigung (Prof. Dr. Karin Terfloth, Heidelberg), Teilhabe im Lebensbereich Gesundheit (Prof. Dr. Michael Seidel, Bielefeld), Teilhabe weiterentwickeln für Menschen mit geistiger Behinderung und hohem Unterstützungsbedarf (Norbert Müller-Fehling, Düsseldorf). Außerdem soll in zahlreichen themenorientierten Arbeitsgruppen der fachliche Austausch von Erfahrungen, Ideen und konzeptionellen Anforderungen ermöglicht werden. Eine abschließende Podiumsdiskussion soll die wichtigsten Positionen zusammenfassen, heißt es in der Ankündigung der Fachtagung.

Das genaue Programm und die Anmeldung gibt es ab Oktober unter www.dhg-kontakt.de und www.dgsgb.de im Internet.

 

Lesermeinungen zu “Teilhabe bei komplexem Unterstützungsbedarf” (3)

Von Gisela Maubach

Da die Frage, wer die Menschen mit geistiger Schwerstbehinderung vertritt, immer noch nicht beantwortet wurde, möchte ich auf diesem Weg noch darauf hinweisen, dass auch die Lebenshilfe in ihren Eckpunkten für ein Bundesteilhabegesetz fordert, dass bei Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf die Unterscheidung in "werkstattfähig" und "nicht-werkstattfähig" aufgehoben werden soll.

Wie bereits wiederholt erklärt, führt die "Werkstattfähigkeit" von arbeitsUNfähigen Menschen mit geistiger Schwerstbehinderung zu großen Werkstatt-Gruppen, in denen die schwerstbehinderten Menschen die Werktage in einem Raum unter sich verbringen.
Und das Persönliche Budget kann deshalb nicht benutzt werden, weil die Geldleistung, die die Werkstatt (!) bekommt, offiziell Teilhabe am Arbeitsleben heißt, so dass die Werkstatt der einzig mögliche "Arbeit"geber für die arbeitsunfähigen Menschen ist.
Wenn lediglich die Unterscheidung in "werkstattfähig" und "nicht-werkstattfähig" aufgehoben würde, wären die Menschen mit geistiger Schwerstbehinderung also ebenso ausgeschlossen unter sich wie bisher, und die Einrichtungsgebundenheit wäre weiterhin Gesetz.

Wer wirkliche Teilhabe für diese Menschen erreichen will, muss zunächst Transparenz schaffen, denn bisher wird den Betroffenen gänzlich verschwiegen, wie viel Geld vom Sozialhilfeträger an die Werkstatt gezahlt wird.
Und als weiterer Schritt muss unbedingt die Einrichtungsgebundenheit aufgehoben werden, weil ein gutes Teilhabegesetz grundsätzlich nicht mit Einrichtungsgebundenheit zusammenpasst - auch wenn es noch so sehr mit hübschen Formulierungen schöngeredet wird.

Von Gisela Maubach

Es ist höchst bedauerlich, dass die Frage, wer die Betroffenen mit geistiger Schwerstbehinderung vertritt, (noch) nicht beantwortet wird.

"Teilhabe weiterentwickeln für Menschen mit geistiger Behinderung und hohem Unterstützungsbedarf" kann nur funktionieren, wenn man Vertreter der Betroffenen mit einbezieht, die ihre Erfahrungen über die Realität in den "heilpädagogischen Gruppen" einbringen können.
Wenn es z.B. bei mehreren Gruppenmitgliedern mit herausforderndem Verhalten immer wieder zu Aggressionen und Verletzungen kommt, nutzt das beste heilpädagogische Konzept nichts, wenn ein ausreichender Personalschlüssel nur auf dem Papier steht und die großen Gruppen schwerst(mehrfach)behinderter Menschen bestehen bleiben.

Und kann man wirklich erwarten, dass ein Mensch mit hohem Bewegungsdrang innerhalb des Gruppenraumes dadurch ruhiger wird, indem man den Eltern im Mitteilungsheft darüber berichtet?

Ohne eine gesetzliche Änderung der Einrichtungsgebundenheit ist eine wirkliche Teilhabe gar nicht möglich, denn wenn geistig schwerstbehinderte Menschen gezwungen sind, bis in den Nachmittag nur unter ihresgleichen zu sein (abgesehen von einem Minimum an Betreuungspersonal), handelt es sich grundsätzlich um Exklusion - auch wenn man diese Exklusion offiziell "Teilhabe am Arbeitsleben" (arbeitsUNfähiger! Menschen) nennt.

Und es wäre auch interessant zu erfahren, ob die "Fachleute" Kenntnis davon haben, wie viele geistig schwerstbehinderte Menschen von ihren Angehörigen wegen unerträglicher Zustände schon aus den Werkstätten herausgeholt wurden, obwohl sie keine Chance haben, diese Eingliederungshilfe in Form eines Persönlichen Budgets außerhalb der Werkstatt nutzen zu dürfen. Ich selbst kenne mehrere solcher Fälle und weiß, dass jedem einzelnen suggeriert wird, dass er/sie ein bedauerlicher Einzelfall sei.

Daher nochmal die Frage:
Wer vertritt die Betroffenen mit geistiger Schwerstbehinderung?

Von Gisela Maubach

Im Beitrag ist von einem "fachlichen Austausch" die Rede, und die Referenten führen überwiegend einen Professoren-Titel.

Gilt hier auch das Motto "nichts über uns ohne uns"? Und wenn ja - wer vertritt die Betroffenen mit geistiger Schwerstbehinderung?