Diskriminierung bei Transplantationen stoppen

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

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Bild: omp

Gießen (kobinet) Anlässlich der Weigerung des Universitätsklinikums Gießen-Marburg bezüglich der Transplantation eines Herzens bei einem Jungen erklärt das Zentrum selbstbestimmt Leben Gießen (ZsL), dass diese Haltung und das Vorgehen klar gegen die UN-Behindertenrechtskonvention und gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstoße.

In der Behindertenrechtskonvention heißt es dazu: "Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderung auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung." Aufgrund dieses Grundsatzes darf eine Behinderung nicht zum Ausschluss aus einer gesundheitlichen Behandlung führen. Das ZsL Gießen fordert die Verantwortlichen auf, die UN-Behindertenrechtskonvention anzuwenden und entgegen der Meinung der in der Presse zitierten Einrichtungen das betroffene Kind doch zu behandeln und die Transplantation vorzubereiten. Selbst wenn die aktuelle bundesstaatliche Rechtslage den Ausschluss rechtfertige, sei das Grundrecht aus Artikel 3 Grundgesetz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" ausschlaggebend für die Rechtsposition des Zentrums. Weiterhin wird das ZsL Gießen die Diskriminierung des kleinen Jungens an die zuständigen Stellen, wie etwa die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die Beauftragte für Menschen mit Behinderung und an die Monitoringstelle zur UN-Behindertenrechtskonvention weiterleiten und um Stellungnahme bitten, heißt es in einer Presseinformation des ZsL Gießen.

Lesermeinungen zu “Diskriminierung bei Transplantationen stoppen” (2)

Von Yasemin

Ein Leben mit Behinderung ist in die ganze Bandbreite der Ebenbildlichkeit Gottes eingeschlossen. Staat, Gesellschaft und Kirche sind verpflichtet, Gleichberechtigung zu verwirklichen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausnahmslos allen Menschen zu ermöglichen. ... Eine ... Selektion zwischen lebenswertem und nichtlebenswertem Leben ist damit nicht vereinbar..

Von Ilsa

Es ist total beschämend und zugleich bestürzend zu sehen, dass die handlungsfähigen Ärzte, sich an den wichtigsten Artikel (3/1+3) aus dem Grundgesetz nicht halten!

Dieser besagt ganz klar und deutlich :
Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Doch bitte liebe Ärzte und alle anderen entscheidungsfähigen Menschen,
handelt jetzt, bevor es zu spät ist! Am besten gestern als heute!
Dieser Fall sollte symbolisch für alle kleinen Muhammet Erens (Menschen mit derartigen Beeinträchtigungen) angesehen und beurteilt werden. Bitte mit soviel Empathie wie möglich!