Petition für Bundesteilhabegesetz knackte 15.000er Marke

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Logo der Petition zum Bundesteilhabegesetz
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Bild: www.hearzone.net

Berlin (kobinet) Die von Matthias Keitzer aus Berlin gestartete Petition mit dem Titel "Bundesteilhabegesetz Jetzt!" hat gestern die 15.000er Marke geknackt und verfügt damit über 15.000 UnterstützerInnen, die die Verabschiedung eines guten Bundesteilhabegesetzes fordern.

"Gesetzliche Regelungen für die Verbesserung der Teilhabe behinderter Menschen sind gerade im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland längst überfällig. Bis Mitte 2015 soll das Bundesteilhabegesetz entwickelt und bis Mitte 2016 im Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Mischen Sie mit und treten Sie mit uns dafür ein, dass wir ein gutes Bundesteilhabegesetz bekommen, das die Selbstbestimmung, Teilhabe und Inklusion behinderter Menschen in den Mittelpunkt stellt", schreibt Matthias Keitzer in Anlehnung an die Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz in der Petition.

"Die 15.000er Marke ist geknackt! WEITER SO!", freut sich Matthias Keitzer in einer über Facebook verbreiteten Nachricht. "Nochmal Leute, nicht nur Liken, also gefällt mir anklicken, sondern auch teilen! So können es eure Freunde auch lesen. Es reicht nicht, zu sagen: Ich habe schon online unterschrieben. Wenn jeder, der bisher 15.000 Unterzeichner/Innen weitere 40 Unterschriften gesammelt hätte, wären wir schon bei 600.000 Unterschriften! Bitte druckt die vorbereiteten Unterschriften-Listen aus und verteilt sie überall, wie in Arztpraxen, bei Pflegediensten, Akustiker, Sanitätshäuser....einfach überall, wo viele Menschen mit Behinderungen anzutreffen sind. Jede Unterschrift zählt!"

Link zur Petition: https://www.openpetition.de/petition/online/teilhabegesetz-jetzt

Die Petition kann jedoch nicht nur online unterstützt werden. Matthias Keitzer weist auf die ins Internet eingestellte Unterschriftenliste hin und ruft dazu auf, auch vor Ort Unterschriften für die Petition zu sammeln und fragt sich, welche Stadt das Rennen der meisten UnterstützerInnen macht. "Nehmt Euch ein Beispiel an 24568 Kaltenkirchen, dort wurden schon 243 Offline-Unterschriften gesammelt. In 23966 Wismar sind es 64 Offline-Unterschriften und in 23970 Wismar 23. In 64839 Münster haben 43 Menschen die Offline-Unterschriften geleistet und in 24558 Henstedt-Ützburg sind es 27, gefolgt von 38820 Halberstadt mit 23 Offline-Unterschriften. Es geht so einfach: Vorbereitete Unterschriften-Listen hier runterladen https://www.openpetition.de/pdf/unterschriftenformular/teilhabegesetz-jetzt, die vollen Unterschriften-Listen einscannen und Hier hochladen: https://www.openpetition.de/eingang/petition/teilhabegesetz-jetzt", schreibt Matthias Keitzer

Lesermeinungen zu “Petition für Bundesteilhabegesetz knackte 15.000er Marke” (26)

Von Beamtenschreck


Liebe Freunde und Leidensgefährten,

kann mir mal jemand erklären, warum zum jetzigen Zeitpunkt eine Petition eingereicht werden soll, oder wurde, zu einem Thema, aus welchem keinerlei Erkenntnisse für eine zufriedene Umsetzung vorliegt? Wäre es nicht sinnvoller zu warten und dann, wenn die Texte im Bundestag vorliegen zu handeln ? Mit einem derartigen Schritt kann ich keinesfalls dass korrigieren, was bisher allein an Fehlern in den ganzen Diskussionen begangen wurde? Wer soll denn unsere Interessen noch vertreten, bei all dem sich anbahnenden Chaos, wo wieder nur die profitieren werden, welche fast immer aus unserer Uneinigkeit profitierten?

Euer lieber Beamtenschreck

Von Inge Rosenberger

Sehr geehrter Herr Keitzer,
es gibt das Zitat eines Protagonisten des GST: "Soll man die Durchsetzung von Teilaspekten verhindern oder gar erschweren,um weitere Forderungen mit geringer Wahrscheinlichkeit versuchen durchzusetzen?" schildert genau DAS Problem: auf der einen Seite wird die VOLLSTÄNDIGE Herauslösung aus der Sozialhilfe gefordert, während gleichzeitig (oder sogar dadurch) leistungsunfähige Menschen finanzielle Nachteile hinnehmen müssten.
Dadurch, dass eine annähernde Gleichberechtigung unter den verschiedenen Behinderungsarten als wenig wahrscheinlich angesehen wird, macht für mich deutlich, dass der Wille zur Durchsetzung nicht sonderlich groß zu sein scheint - wobei ich mich hier gerne vom Gegenteil überzeugen lassen würde.
Für mich ist nur die Einbeziehung ALLER behinderter Menschen in das GST fair und solidarisch!
Bisher haben sich nur sehr wenige Menschen im Sinne unserer erwachsenen Töchter und Söhne geäußert. Zwei Beispiele können Sie über die bei rehakids hochgeladenen Dokumente sehen:
http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?p=1846567#1846567
http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?p=1877146#1877146
Diese aktuellen Missstände nicht beim Namen zu nennen und sie nicht anzuprangern bedeutet für mich, dass ich mich damit abgefunden habe, dass ich nichts dagegen machen kann, dass ich sie akzeptiere.
In Bezug auf ein Verbesserung der Situation, die derzeit ausschließlich für die leistungsfähige Menschen Wirkung zeigen würde, antworte ich mit einem Zitat von Prof. Klaus Dörner: "Handle in deinem Verantwortungsbereich so, dass du mit dem Einsatz all deiner Ressourcen an Zeit, Kraft, Manpower, Aufmerksamkeit, Liebe immer beim jeweils Letzten beginnst, bei dem es sich am wenigsten lohnt"

Von Gisela Maubach

@ Matthias Keitzer

Ich stimme Ihnen absolut zu, dass wir nur gemeinsam stark sein können!

Das Einbeziehen von behinderten Menschen, die sich nicht selbst vertreten können, darf sich dabei aber nicht auf facebook reduzieren.
Um ein wirklich gutes Teilhabegesetz entstehen zu lassen, wäre es notwendig, nach dem Motto "nichts über uns ohne uns" auch zu den Veranstaltungen, deren Ergebnisse letztendlich in einen Gesetzentwurf einfließen werden, auch Vertreter von Menschen mit einzubeziehen, die sich nicht selbst vertreten können.

Als Vertreter dieser Menschen werden bisher leider nur diejenigen Verbände gehört, die sich als gleichzeitige Träger von Sondereinrichtungen wohl kaum für eine Abschaffung von Einrichtungsgebundenheit einsetzen würden.

Wenn die Verbands"vertreter" unserer Söhne und Töchter die Abschaffung von Tagesförderstätten fordern, damit grundsätzlich allen die Teilhabe am Arbeitsleben in der Werkstatt möglich ist, klingt das vielleicht hübsch, weil das Wort "Teilhabe" darin enthalten ist, aber für nicht-arbeitsfähige Menschen bedeutet diese Form der "Teilhabe" die Unterbringung in einer großen Gruppe mit anderen geistig schwerstbehinderten Menschen in einem Raum. Und man muss kein Fachmann sein, um sich vorstellen zu können, dass es auch zunehmend zu Aggressionen kommt, wenn Menschen mit herausforderndem Verhalten mit anderen Menschen mit herausforderndem Verhalten innerhalb derselben Gruppe betreut werden (und das ist nach meiner Erfahrung sogar die Regel).

Ich halte es daher für zwingend erforderlich, bei denjenigen Veranstaltungen, wo es wirklich ausnahmsweise mal um unsere Söhne und Töchter geht und in diesem Zusammenhang um den Stand der Reformdiskussion, auch uns Betroffene mit einzubeziehen. Leider wurde auch hier meine Frage nach der Beteiligung nicht beantwortet:
http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/30012/Teilhabe-bei-komplexem-Unterst%C3%BCtzungsbedarf.htm

Bei denjenigen Veranstaltungen, die ich bisher auf eigene Initiative besucht habe, gingen die Themen überwiegend an unseren Söhnen und Töchtern vorbei, und es bleibt wirklich zu hoffen, dass sich das noch ändert, damit noch eine Basis geschaffen wird, um tatsächlich auch gemeinsam kämpfen zu können . . .

Von Sabine Fichmann

Berichtigung: Datum 25.11.2013-pardon.

Von Lesebrille

Sehr geehrte Frau Fichmann,
kann es sein, dass das Datum verkehrt ist (November 2014)?

Inhaltlich verstehe ich Ihren Beitrag so: vordergründig sieht alles politisch gehübscht aus, bei näherem Hinsehen enpuppt es sich nicht nur als die grosse Umverteilung zu Lasten der schwerstmehrfachbehinderten Menschen, nein, auch die, die endlich aus der erzwungen Armut raus wollten, dürfen das selbstverständlich nicht. Aber hauptsache der Behindertenausweis hat Scheckkartenformat, damit man weniger diskriminiert wird. Richtig?? Gut, letzter Satz war fies, ich mag das kleine bunte Kärtchen, das man endlich ordentlich unterbringen kann, ja selbst, aber bei so einem Thema entgleist mir manchmal die Freundlichkeit.

Von Sabine Fichmann

Erste Einschätzung des DGB der Vorschläge der Länder für eine Reform der Eingliederungshilfe vom 25.11.2014- Zitate:

"Behinderung darf nicht arm machen- weder die betroffenen Menschen selbst, noch ihre unterhaltspflichtigen Angehörigen."

" Ein weiter deutlich formuliertes Ziel ist, die Träger der Eingliederungshilfe finanziell zu entlasten. Dies soll in erster Linie erreicht werden, indem der Bund sich an den Kosten beteiligt. Dies ist aus Sicht des DGB unterstützenswert, allerdings sieht der DGB auch die Gefahr, dass es zu finanziellen Verschiebebahnhöfen kommmt und die Leistungen für behinderte Menschen sich dabei nicht verbessern."

........"Kritisch erscheint, dass manche (vor allem einkommensschwache) Haushalte sich finanziell verschlechtern können, weil das Kindergeld bei erwachsenen Kindern (in Höhe von mindestens 184 Euro) entfallen soll, der Selbstbehalt aber nur bei 127 Euro liegen soll. Diese Streichung des KIndergeldes ist nicht gerechtfertigt, weil das Bundesteilhabegesetz den behinderten Menschen zufließen soll, um notwendige Eingliederungshilfen finanzieren zu können, während das Kindergeld dazu dient, den Eltern einen Ausgleich für ihre Unterhaltspflichten zu gewähren.

Bei größeren Bedarfen, die über das Teilhabegeld hinausgehen, verschwinden die Vorteile des Teilhabegeldes fast völlig, weil trotzdem einkommensgeprüfte Leistungen beantragt werden müssen."

Von Gerti

Ergänzung zum meinem Leserbrief vom 1. Sept. 2014:
Bei der rechtswissenschaftlichen Tagung am Fachbereich Rechtswissenschaften der Heinrich-Heine-Universität Köln wurde sich ausschließlich mit dem Gesetz zur Sozialen Teilhabe befasst.
Nur quasi auf Schleichwegen hat man von der Existenz der rechtswissenschaftlichen Fachtagung erfahren.
So gibt es anscheinend nunmehr auch bei Behinderten einen Klüngel und eine praktizierte Strategie der Information, des Vorenthaltens von Informationen, des Fehinformierens und des Manipulierens. Ganz, wie in der 'großen' Politik.

Von Sabine Fichmann

"Es geht ausnahmsweise nicht um die Interessen von Eltern behinderter Kinder, sondern um die Interessen der Behinderten, die selbstbestimmt leben wollen und Teilhabe einfordern".

Mit dieser Aussage allein, haben Sie sich schon entlarvt, Herr Keitzer! Also sind alle Behinderten, die aufgrund ihrer Behinderung keine Teilhabe einfordern können, leider auch eben nicht selbstbestimmt leben können, mit Ihrer Petition nicht gemeint?

Von Gerti

@ MatthiasKeitzer

Es wird von Ihnen behauptet. die Leistungen werden nicht gestrichen. Gegenaussage meinerseits: In der ersten Jahreshälfte fand (bei kobinet nicht beworben ...) eine rechtswissenschaftliche Tagung an der Univ. Köln statt, in der Referenten sagten, es werde darauf hinauslaufen, dass die KfZ-Steuerermäßigung bezw. der Erlass derselben kassiert.

Was nun, Herr Keitzer? Wegnehmen oder nicht wegnehmen? Was ist Ihr Interesse daran?

Des Weiteren schreiben Sie: "... Es gibt viele Arten von Beeinträchtigungen, welche die nur mit Betreuung von Eltern leben können, es gibt welche, die selbstständig leben und deren Grundsicherung nicht ausreicht, UND es gibt Gutverdienende denen die Motivation genommen wird, selbst ihr eigenes Geld zu verdienen!

Es geht hier ausnahmsweise nicht um die Interessen von Eltern behinderter Kinder, sondern um die Interessen der Menschen mit Behinderungen, die selbstbestimmt leben wollen und Teilhabe einfordern. ..."
Dann distanzieren Sie sich wohl von Schwerbehinderten (die sich nicht selbst artikulieren können und deren Interessen ignoriert werden)?

Nein, ich möchte von Ihnen das Wort nicht verboten bekommen, wie Sie in Ihrem Leserbrief einen Mundkorb verteilen.
Wenn Dolmetscherstunden so teuer sind, dann können Sie diesen Umstand nicht auf Menschen abwälzen, die nicht für sich sprechen können.

Von MatthiasKeitzer

@gisela maubach

Dann lassen Sie uns gemeinsam für ein gutes Bundesteilhabegesetz kämpfen, denn nur das und nur DAS hat die Petition im Sinn!

Ich spreche schon ganz bewußt in der Petitionsbegründung nur von Dingen, von denen ich was verstehe und habe auf die Fallbeispiele von www.teilhabegesetz.org verwiesen!

Wir haben auf Facebook sogar eine sehr vielfältige Gruppe mit verschiedenen Behinderungsarten und leben also Diversity pur.
Jeder, der an ernsthafter Mitarbeit interessiert ist, kann dort der geschlossenen Gruppe beitreten. Es sind sogar Rechtsanwälte/Innen und Politiker/Innen dabei.

NUR GEMEINSAM SIND WIR STARK!!!

P.S. Der Link zur Facebook-Gruppe lautet: https://www.facebook.com/groups/264644117060328/

Von Gisela Maubach

Matthias Keitzer hat geschrieben:

"Es geht hier ausnahmsweise nicht um die Interessen von Eltern behinderter Kinder, sondern um die Interessen der Menschen mit Behinderungen, die selbstbestimmt leben wollen und Teilhabe einfordern."

Sehr geehrter Herr Keitzer, wenn Sie von "ausnahmsweise" reden, haben Sie bisher offensichtlich noch nicht erkannt, dass Eltern sich eben genau deshalb zu Wort melden, weil die Interessen ihrer Söhne und Töchter, die sich nicht selbst mitteilen können, in aller Regel eben nicht (!) in den Beiträgen thematisiert werden.

Z.B. ist bis heute kein einziger Plan zur Abschaffung der Einrichtungsgebundenheit der Eingliederungshilfe für die Tagesstruktur nicht-arbeitsfähiger Menschen bekannt geworden (was ist z.B. mit § 136 Abs. 3 SGB IX?), so dass wir natürlich weiterhin "nerven" werden, bis wir ein Selbstbestimmungsrecht auch für unsere Söhne und Töchter erkennen können.
Eben weil noch "nichts spruchreif" ist, ist es nötig, auch für diejenigen aktiv zu werden, die bisher "vergessen" wurden. Und vielleicht erkennen Sie dann auch noch, dass es uns nicht um unsere Interessen als Eltern geht (so wie Sie es formuliert haben), sondern um die Interessen unserer behinderten Söhne und Töchter, die sich nicht selbst vertreten können.
Wer das erkennt, würde nämlich gleichzeitig erkennen (müssen), dass Sie selbst mit Ihrer Formulierung eine Abgrenzung vornehmen, die der Inklusion widerspricht, denn wenn Sie von Menschen mit Behinderungen sprechen, die in Abgrenzung zu unseren Söhnen und Töchtern "selbstbestimmt leben wollen und Teilhabe einfordern" und um die es ausnahmsweise gehen soll, müssten unsere Söhne und Töchter mit "selbstbestimmt und "Teilhabe" doch eigentlich ebenfalls gemeint sein, so dass Sie mit der Abgrenzung, die Sie mit dieser Formulierung vornehmen, selbst einräumen, dass unterschiedliche Bedarfe unterschiedliche Maßnahmen erfordern, die auch alle individuell thematisiert werden müssen, um ein Teilhabegesetz auf den Weg bringen zu können, das diesen Namen auch verdient.

Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass wir uns weiterhin mit den uns möglichen Mitteln einbringen werden, da keine wirkliche Inklusion möglich sein wird, solange diejenigen Menschen ausgeschlossen bleiben, für die wir "nerven".

Von MatthiasKeitzer

@Susanne v.E.
Sie erwarten doch nicht im Ernst von mir eine Replik zu solch unflätigen Aussagen!?

Ich verzichte darauf, jedenfalls befinde ich mit über 15000 Unterstützer/Innen und 50 Verbänden in bester Gesellschaft.

Von Susanne v.E

@ Mathias Keitzer
Sie sollten die Beiträge genauer lesen, bevor Sie es sich erlauben jemanden aufzufordern etwas zu unterlassen.
Die Aussage " es geht hier ausnahmsweise nicht um die Interessen von Eltern behinderter Kinder" zeigt, dass Sie überhaupt nicht wissen wovon Sie sprechen. Es geht keinesfalls um unsere Interessen, sondern darum die Interessen von denen zu vertreten, die sich nicht einmal mit einem teuren Gebärdendolmetscher verständlich machen können. Ist das wirklich so schwer zu verstehen und zu akzeptieren, dass es Menschen mit so schweren Behinderungen gibt, dass sie sich nicht selbst äußern können. Bisher ist es gängige Praxis, diese Behinderten zu vergessen. Was stört Sie daran, wenn gefordert wird, dass Teilhabe, Inklusion und Gleichberechtigung auch für diese Gruppe der Behinderten gelten soll. Oder sind die Ihnen zu behindert?

Von MatthiasKeitzer

@Frau Rosenberger

Ich finde Ihre Aktivitäten aus Ihrer Sicht verständlich, dennoch sind sie von vielen Falschinformationen geleitet!!

Bitte unterlassen Sie solche Aktiviäten, Sie haben bereits selbst die Antwort dafür geliefert! Es ist noch nichts spruchreif, wie das neue Bundesteilhabegesetz finanziert werden soll.

Das Forum behinderte Juristinnen und Juristen hat schon Vorschläge formuliert, die im Gesetzgebungsverfahren Einklang finden werden.

Niemand denkt daran, bisherige Leistungen zu kürzen, im Gegenteil! Sie sollen ausgeweitet werden, z. B. denken Sie bitte daran, was gehörlose Menschen für Kosten haben, um überhaupt Teilhabe erleben zu dürfen! Eine einzige Dolmetscherstunde kostet ca 75 EURO und in NUR 5 Bundesländern wird bisher Gehörlosengeld bezahlt. Selbst in Berlin mit der höchsten Gehörlosengeld-Auszahlung reicht das gerade mal 1,5 Std. monatlich; geschweige von weiteren Kosten, die auch aus dem gleichen Budget bewältigt werden sollen.

Im Übrigen, welches Bild von Menschen mit Behinderungen haben Sie eigentlich? Es gibt viele Arten von Beeinträchtigungen, welche die nur mit Betreuung von Eltern leben können, es gibt welche, die selbstständig leben und deren Grundsicherung nicht ausreicht, UND es gibt Gutverdienende denen die Motivation genommen wird, selbst ihr eigenes Geld zu verdienen!

Es geht hier ausnahmsweise nicht um die Interessen von Eltern behinderter Kinder, sondern um die Interessen der Menschen mit Behinderungen, die selbstbestimmt leben wollen und Teilhabe einfordern.

Überdenken Sie bitte noch einmal Ihre Position aus der Sicht der bereits über 15000 Unterzeichnerinnen, sie alle haben Ihre Unterschrift nicht ohne Grund geleistet!

Von Inge Rosenberger

@ Lesebrille

Meine Anfrage an Andreas Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales zum Bundesleistungsgesetz - Teilhabegeld
Sehr geehrte Frau Nahles,
als Mutter einer schwerstbehinderten Tochter von 30 Jahren bitte ich Sie um eine Stellungnahme zu dem geplanten Bundesleistungsgesetz.
Im Ergebnisprotokoll der Arbeits- und Sozialministerkonferenz vom November 2013 kann man (http://www.reha-recht.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Infothek/Aus_der_Politik/BMAS/2013/Protokoll_90__ASMK_extern_-_final_barrierefrei.pdf - auf Seite 98 ab Zeile 655) nachlesen, dass das geplante Teilhabegeld bis auf einen Selbstbehalt auf die Leistungen der Eingliederungshilfe angerechnet werden soll, wenn der behinderte Mensch weiterhin darauf angewiesen ist.
Gleichzeitig soll der Anspruch der Eltern auf Kindergeld für ihre erwachsenen Töchter und Söhne entfallen (siehe Seite 98 ab Zeile 639). Dadurch entfallen den Eltern die Nachteilsausgleiche, die ein erwerbsunfähiges Kind steuerlich nicht geltend machen kann, die aber trotzdem zustehen bzw. entstehen ( Schwerbehindertenpauschale, Fahrtkosten, außergewöhnliche Belastungen etc). Bei Eltern im öffentlichen Dienst mindert sich obendrein der Familienzuschlag.
Ausgerechnet bei denjenigen, denen absolut kein Selbstbestimmungsrecht zugestanden und das Teilhabegeld auf die Werkstatt- oder Förderstättenkosten angerechnet werden soll, sollen mit der irreführenden Begründung des "selbstbestimmten Lebens" massive finanzielle Kürzungen vorgenommen werden.
Wie stehen Sie als Bundesministerin für Arbeit und Soziales zu diesen Empfehlungen und Vorgaben der ASMK?
Wie stehen Sie als Bundestagsabgeordnete der SPD zu diesen Empfehlungen und Vorgaben der ASMK?
Und wie werden Sie sich in diesen beiden Ämtern für diejenigen Menschen einsetzen, deren Fähigkeiten wirtschaftlich nicht verwertbar sind?
Mit freundlichen Grüßen

Die Antwort eines Mitarbeiters des BMAS:
Sehr geehrte Frau Rosenberger,
danke für Ihre E-Mail an Frau Bundesministerin Nahles vom 11. Februar 2014.
Über die Modalitäten eines Bundesteilhabegeldes ist zu entscheiden, wenn die Einführung einer derartigen Leistung spruchreif ist. Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD enthält hierzu lediglich einen Prüfauftrag. Die durch die neue Leistung entstehenden Kosten müssten durch Einsparungen an anderer Stelle gegenfinanziert werden.
Mit freundlichen Grüßen

Von Sabine Fichmann

Siehe: Erste Einschätzung des DGB der Vorschläge der Länder für eine Reform der Eingliederungshilfe vom 25.11.2013

Dort wird das soweit angedachte Teilhabegesetz in Teilen (u.a Streichung Kindergeld) kritisch gesehen.

Von Susanne v.E

Sehr gehrte Lesebrille

Ich vermute, dass Sie mit "Verschiebung "meinen, dass das Kindergeld uU zur Gegenfinanzierung herangezogen werden soll?
Wie ich darauf komme? Wenn Sie " Bundesteilhabegesetz gegefinanzieren durch Kindergeldstreichung" googeln finden Sie zahlreiche Erwähnungen dieses Zusammenhangs, oder Sie schauen einmal hier:

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&ved=0CCsQFjAB&url=http%3A%2F%2Fwww.lebenshilfe.de%2FwData%2Fdownloads%2FDie-Behindertenpolitik-in-der-18.-Legislaturperiode-vieles-steht-auf-dem-Pruefstand-manches-soll-neu-geregelt-werden.pdf&ei=LVkEVL_HCoLqyQP1nYK4CQ&usg=AFQjCNEI1yh7noUVobcsX6JQu7z8AgAUkg&sig2=-MFsKBQ-_V1uZ3chDYNpSQ&bvm=bv.74115972,d.bGQ

Von Lesebrille

Oha, noch'n Fehler: "ohne" Verbindlichkeiten. Nicht mein Tag, was die Rechtschreibung betrifft... .

Von Lesebrille

Korrektur: Natürlich sollte es "schwerstmehrfach" heissen.

Von Lesebrille

Sehr geehrte Frau v. E.: ich war selbst auf einem Kongress, in dem auch schwermerstfach behinderte Menschen Thema waren. Um klare Entscheidungen hat man sich jedoch auch dort gedrückt. Aber nicht selten sind Kongresse ähnlich wie Kirchentage: Wohlfühlzonen oder Verbindlichkeiten. Bitte erklären Sie noch einmal, wie Sie auf diese Verschiebung kommen. Ich hatte die Petition unterschrieben, habe aber etwas gegen eine Diskriminierungsverschiebung. Danke

Von Susanne v.E

@Magö
Sind Sie tatsächlich der Meinung, dass das Aufmerksammachen auf die Belange der schwerst mehrfach behinderten Menschen bei einem Artikel über eine Petition zu einem "guten Teilhabegesetz" fehl am Platze ist?
Unsere Anliegen sind nicht die einzig relevanten, da stimme ich Ihnen zu. Dass Sie sie als relevant erkannt haben, ist ja immerhin schon ein Fortschritt, der bestimmt nicht zuletzt einer gewissen Beharrlichkeit zuzuschreiben ist.

Von Lesebrille

@Magö: Ja, auch mich nerven diese Beiträge regelmässig. Ich nennen sie die Cato-Beiträge. Kennt noch jemand Cato den Älteren? Weiss man noch so aus dem Stegreif, was er gemacht hat? Ich vermute Nein. Aber seinen Satz, dass Carthago zerstört werden muss, der blieb hängen.

Vielleicht geht es ja genau darum, dass es endlich hängenbleibt!

In den meisten Definitionen, Reden, Kongressen etc. zu Inklussion tauchen schwerstmehrfachbehinderte Menschen einfach nicht auf. Wie auch? Sie können sich nicht einbringen, ergo werden sie ausgeblendet. Das nennt man Exklusion. Ooops!!

Sollte es darüber hinaus tatsächlich so sein, dass man das Geld innerhalb der Menschen mit Behinderung einfach "nur" umverteilt - von denen die kaum eine Lobby haben, zu denen, die ihre Problem medial aufarbeiten können, dann wäre das eine ziemlich grosse menschenverachtende Sauerei!

Dafür können natürlich die, die sozusagen für lau arbeiten sollen (Sie wissen schon), nichts. Es deshalb aber auch nicht zu thematisieren würde alle mitschuldig machen. Für mich ein guter Grund genau hier einzuhaken und zu fragen: ist dem so? Woran wird das konkret fest gemacht? Ich habe es ehrlich gesagt noch nicht verstanden, verstehe aber sehr gut den Aufschrei!

Von Magö

@Susanne v.E
Auch wenn ihr Anliegen positiv sein mag ist ihr Versuch, dass unter jeden Beitrag zu schreiben langsam nervtötend. Vielleicht schaffen sie es irgendwann einmal, eine nachhaltigere Aktionsform zu finden, die über Lesebriefe zu vollkommen anderen Themen hinausgeht. Oder glauben sie, dass ihr Anliegen das einzig relevante ist?

Von Sven Drebes

Mir geht dieses Hypen von Unterschriften-Aktionen im Internet auf die Nerven.
1. spielt es bei einer echten Petition an den Bundestag kaum eine Rolle, ob sie von einem, 500 oder 50.000 Leuten eingereicht werden,
2. kann bei den meisten Petitionsportalen niemand prüfen, ob mariamueller@gmx und mariamueller@web eine oder zwei Menschen sind.
Wer seinem Anliegen wirklich Gehör verschaffen will, sollte schon mehr als 3 Minuten investieren, und seiner "Zielpersonn" direkt schreiben.

Von Susanne v.E

Eine Petition für ein Bundesteilhabegesetz kann nur ehrlichen Gewissens unterzeichnet werden, wenn die Forderung nach Selbstbestimmung, Teilhabe und Inklusion insbesondere auch für die schwerstmehrfach behinderten Menschen, die noch bei den Eltern leben,gelten soll. Dann muss auch gefordert werden, dass das Kasseler Urteil zugunsten der Behinderten auch tatsächlich in den Kommunen umgesetzt wird; es muss die Forderung gestellt werden, dass die Gelder, die an die Werkstätten gezahlt werden, für die Menschen der Fallgruppe C zukünftig personenzentriert zur Verfügung gestellt werden ;es muss gefordert werden, dass
das Kindergeld für die behinderten jungen Erwachsenen, die von den Eltern versorgt werden, nicht zur Gegenfinanzierung gestrichen wird.
Eine Petition kann nur der ernsthaft unterschreiben, der die Teilhabe auch dieser Personengruppe will und sich gegen weitere Benachteiligungen und Exclusion, auch durch schlichtes "Vergessen" bemerkbar zur Wehr setzt.

Von Sabine Fichmann

Liest man sich die meisten Contra-Stimmen zu dieser Petition, haben schon viele bemerkt, wohin dieses so geforderte Teilhabegesetz für eine Minderheit der Behinderten führen wird!
Diese Gruppe der volljährigen erwerbsunfähig Behinderten wird, zum Nutzen der erwerbsfähigen, draufzahlen!

Wer die Entwicklung der Regelbedarstufe 3 und die jetzt drohende NICHTumsetzung der BSG-Entscheidung vom 23.07.2014 verfolgt hat, wird nicht unterschreiben können. Es sei denn, diese Gruppe der Behinderten ist ihm völlig gleichgültig und er will deren Exklusion!