Neid der Benachteiligten
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: NITSA
Karlsruhe (kobinet) Unter der Überschrift "Neid der Benachteiligten" hat Harry Hieb auf der Internetseite des Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz (NITSA) seinen Standpunkt zur aktuellen Diskussion um die Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit bei der Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes veröffentlicht.
"Seit Jahren, nein, seit Jahrzehnten kämpfen Menschen mit Behinderungen dafür, dass erforderliche behinderungsbedingte Leistungen – sog. Fachleistungen, wie z.B. die Eingliederungshilfe oder die ergänzende Hilfe zur Pflege – aus der Sozialhilfe herausgelöst und in einem eigenen Leistungsrecht einkommens- und vermögensunabhängig normiert werden", heißt es zur Einführung in den Beitrag von Harry Hieb.

Von Michael
Hallo liebe Leser und Leserinnen ich will darauf hinweisen das ein Mensch mit behinderung sowieso schon Nachteile genug hat ich bin dafür das man diese Menschen mit einem Grundeinkommen von 500 € im Monat ausstattet für die jenigen die Arbeiten gehen und darauf dan. zusätzlich ein Gehalt bekommen müssen von dem man leben kann alles andere ist diskriminierend
Von Gisela Maubach
@ Magö
Es wäre hilfreich, den Beitrag, zu dem man einen Leserbrief schreibt, vorher auch zu lesen, denn Harry Hieb hat in folgendem Zitat sogar erklärt, wofür die Abkürzung BAGüS steht:
"Wenn nun die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK)(9), die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS)(10) oder künftig das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus dem Katalog eines Gesamtkonzeptes nur einzelne Punkte herausgreifen oder gar abändern, kann man davon ausgehen, dass das Konzept nicht mehr tragfähig ist."
Sofern Sie jetzt auch noch fragen, was für nicht arbeitsfähige Behinderte gefordert wird, hätten Sie vielleicht doch nicht die Kommentare derer ignorieren sollen, die genau das schon sehr verständlich beschrieben haben - nämlich Selbstbestimmung statt Einrichtungsgebundenheit bei der Tagesstruktur und keine (!) Streichung des Nachteilsausgleichs (Kindergeld) - wie Frau Rosenberger es Ihnen gerade auch nochmal erklärt hat.
Und übrigens hat Herr Hieb auch kritisiert, wenn jemand "unter dem Deckmantel der Anonymität" substanzlos über andere Menschen herzieht. In Ihrem Fall stimme ich ihm dabei voll zu.
Von Inge Rosenberger
Sehr geehrte/r Frau/Herr Magö,
mit einer Suchmaschine lässt sich blitzschnell herausfinden, was die BAGüS ist. Falls das zu viel verlangt ist, kann ich Sie auch hier informieren: Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe.
Und mit ein wenig Interesse und weniger Überdruss könnten Sie als regelmäßige/r Leser/in durchaus den Hintergrund unserer hartnäckigen Einwände erkennen.
Es entsteht der Eindruck, als ob die bereits gestellten konstruktiven Vorschläge (u.a. Wegfall der Einrichtungsgebundenheit des Teilhabegeldes; Beibehaltung des Kindergeldes oder Ausgleich) Ihrer - wie Sie selbst zugeben - ignoranten Haltung den betroffenen Eltern gegenüber zum Opfer gefallen sind.
Mit verhältnismäßig freundlichen Grüßen
Inge Rosenberger
Von Magö
Was hier viele verkennen ist, dass das tatsächlich niemanden interessiert, weil kein Mensch versteht, worum es in dieser Diskussion geht. Was soll denn BAGÜS bitte sein? Und was fordern Behinderte, die nicht arbeitsfähig sind bzw. ihre Angehörigen? Ich lese andauernd nur, dass die Eltern hier bei jeder unpassenden Gegelneheit auf ihre Benachteiligung verweisen, wodurch der Eindruck entsteht, dass sie sich Aufmerksamkeit auf Kosten Anderer verschaffen wollen, denen es vielleicht ebenso schlecht geht. Bei mir fördert das bestenfalls Überdruß und ich ignoriere Frau Maubach und Co. mittlerweile, weil ich leider noch nichts Konstruktives von ihr gelesen habe.
Von Beamtenschreck
Liebe Freunde und Leidensgefährten,
( ein kleiner Nachtrag zu meinem Beitrag )
Wenn man Unzufriedenheit, welche es immer geben wird mit Neid rechtfertigen kann, dann sind anscheinend die Zufriedenen auf der Seite der Ab - Nicker zu finden. Wenn wir erst heute bemerken, dass der sich immer wieder ändernde Kurs nach Jahrzehnten nicht zum Erfolg führte, dann ist hoffentlich Dornröschen richtig aus dem Schlaf erwacht. Wenn aber noch 60 Jahre an der Erkenntnis fehlen, dann kann ich getrost mich anderen Themen zuwenden, denn dann erlebe ich nix großes mehr.
Bei allem Respekt vor jedem einzelnen Betroffenen und seinem persönlichen Schicksal ist es für mich aber der Gipfel ...............
hier dann von Neid zu sprechen, wenn sich vereinzelte nur auf dass berufen, was unsere tollen Vertreter seit Jahren uns versprechen und erhoffen lassen.
Man kann mal die Frage auch andersrum stellen, wer wären die größeren Verlierer, wenn endlich dass umgesetzt würde welches man immer wieder mit neuen Ideen etc. versucht zu verzögern, na wer ? Also nicht von Neid reden, sondern bei der Wahrheit bleiben. Keiner will einen Sonderstatus erreichen, aber man soll endlich mit taten beginnen und damit aufhören, uns zu unterstellen wir wären neidisch, was für vereinzelte durchaus zutreffen mag. Eine Mutter wird immer das beste für ihr Kind wollen, aber ist dass dann Neid, wenn sie endlich Fakten verlangt, als leeres Gerede?
Euer Beamtenschreck
Von Inge Rosenberger
Sehr geehrter Herr Hieb,
den Vorwurf des Neides kommt bei mir als verletzendes Totschlagargument an, das uns Eltern beschämen, unsere berechtigten Forderungen als rücksichtslos erscheinen lassen und unsere hartnäckigen Einwände beenden soll.
Ist es wirklich so unvorstellbar, dass es uns Eltern ausschließlich um das Recht auf Teilhabe unserer Töchter und Söhne geht und darum, eine erweiterte Ausgrenzung von Menschen mit schwersten Behinderungen verhindern?
Eine Teilhabe für unsere Töchter und Söhne lässt sich nur verwirklichen, wenn diese die nötige Unterstützung bekommen. Und nachdem die aktuellen Gesetzesentwürfe zu einer Kürzung (Streichung des Kindergeldes) und Verwendungseinschränkung (Einrichtungsgebundenheit des Teilhabegeldes) der finanziellen Mittel tendieren, werde ich dieses Gesetz nicht unterstützen.
Mit Neid hat dies allerdings nichts zu tun . . .
Von Beamtenschreck
Liebe Freunde und Gefährten,
wir sollten nicht den Blick auf die Fakten verlieren und uns nicht mit immer neuen Gedanken über Zeiträume ohne wesentliche Erfolge verwirren. Wichtiger in der Betrachtung der Gesamtsituation ist nicht allein was wir erreichen, sondern eher wie will man mit gewissen Privilegien umgehen und diese mit der Schaffung eines Bundes Teilhabe Gesetzes ausgleichen?
Wenn dies alles so kommen sollte, wie wir es uns so vorstellen
dann sollte man mir erst mal erklären oder aufzeigen, wie es sich in Zukunft mit der freien Wohlfahrt wie in § 5 SGB XII geregelt, weitergehen soll.
Für mich zeigt sich hier ein weiterer Anspruch auf ein größeres Stück vom Kuchen welches verteilt werden soll. Kostenentlastung der Kommunen, wird nicht alles sein.
Mein Augenmerk liegt nicht auf den Gesprächen dieser Arbeitsgruppe, sondern auf den Veränderungen die hier kommen sollen.
Man muss auch kein Freund der Freien Wohlfahrt sein um zu begreifen oder zu erkennen, dass die sich nicht die Butter vom Brot nehmen lassen und wenn, dann wird um jedes Gramm gekämpft, nur wer hat dann die besseren Karten?
Sozialgesetzbuch XII
§ 5
Verhältnis zur freien Wohlfahrtspflege
.
(1) Die Stellung der Kirchen und Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts sowie der Verbände der freien Wohlfahrtspflege als Träger eigener sozialer Aufgaben und ihre Tätigkeit zur Erfüllung dieser Aufgaben werden durch dieses Buch nicht berührt.
(2) Die Träger der Sozialhilfe sollen bei der Durchführung dieses Buches mit den Kirchen und Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts sowie den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege zusammenarbeiten. Sie achten dabei deren Selbständigkeit in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben.
(3) Die Zusammenarbeit soll darauf gerichtet sein, dass sich die Sozialhilfe und die Tätigkeit der freien Wohlfahrtspflege zum Wohle der Leistungsberechtigten wirksam ergänzen. Die Träger der Sozialhilfe sollen die Verbände der freien Wohlfahrtspflege in ihrer Tätigkeit auf dem Gebiet der Sozialhilfe angemessen unterstützen.
(4) Wird die Leistung im Einzelfall durch die freie Wohlfahrtspflege erbracht, sollen die Träger der Sozialhilfe von der Durchführung eigener Maßnahmen absehen. Dies gilt nicht für die Erbringung von Geldleistungen.
(5) Die Träger der Sozialhilfe können allgemein an der Durchführung ihrer Aufgaben nach diesem Buch die Verbände der freien Wohlfahrtspflege beteiligen oder ihnen die Durchführung solcher Aufgaben übertragen, wenn die Verbände mit der Beteiligung oder Übertragung einverstanden sind. Die Träger der Sozialhilfe bleiben den Leistungsberechtigten gegenüber verantwortlich.
Harren wir der Dinge die da kommen und Hoffen auf den Erfolg zu unserem aller Nutzen.
Euer Beamtenschreck
Von Gisela Maubach
Dagmar B hat geschrieben:
"Was Sie allerdings mißverstehen ,ist ,das die oben genannte Variante so von ASMK,
BAGüS ,BMAS.....vorgeschlagen wurde" . . .
(Zitat-Ende)
. . . und nicht zu vergessen der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge, der innerhalb "Eigenständiges Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderung schaffen - Bundesteilhabegeld einführen" folgendes erklärt (Zitat):
"Für den Bezug des Bundesteilhabegeldes sollte es weder einer Hilfeplanung seitens des Leistungsträgers noch des Abschlusses einer Zielvereinbarung und insbesondere auch keines Verwendungsnachweises seitens der Leistungsempfänger/innen bedürfen. Dies gilt nur für Personen, die ihre Bedarfe ausschließlich über das Bundesteilhabegeld decken können. Personen mit einem darüber hinaus gehenden Bedarf haben Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe bzw. einer Leistung innerhalb der Nachfolgeregelung im Rahmen eines Bundesleistungsgesetzes."
Bemerkenswert ist, dass die anschließenden Abschnitte unter der Überschrift "Leistungshöhe und Anrechnung anderer Nachteilsausgleiche" völlig identisch mit denen der BAGüS sind.
Erwähnenswert ist außerdem, dass das Bundesfinanzministerium unter "Weiterzuverfolgende Vorschläge für Standardänderungen aus der Gemeindefinanzkommission" bereits am 30. Juni 2011 als Vorschlag die "Anrechnung des Kindergeldes bei Sozialhilfegewährung an erwachsene behinderte Kinder" eingebracht hat, wobei unter "Erläuterungen (z.B. Verfahren, Beratungsgremium, Zeitplan, Gründe für Ablehnung oder Verzögerung)" zu lesen ist:
"Die weitere Prüfung erfolgt im Rahmen der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe."
Und da auch beim Kölner Sozialrechtstag am 20.3.2014 zum Thema "Neuordnung der Leistungen für Menschen mit Behinderung" die geplante Streichung des Kindergeldes erwähnt wurde (was man aber noch nicht "hinausposaunen" wollte), müsste doch eigentlich nachvollziehbar sein, dass diese Themen auf die Tagesordnungen müssen, bevor wir vor vollendete Tatsachen gestellt werden.
Und daher schließe ich mich der Forderung von Dagmar B an, dass man sich der Problematik stellen sollte - anstatt den Kritikern Neid zu unterstellen!
Von Dagmar B
Ja,mei,was ist das denn für ein Text???
Sehr geehrter Herr Hieb
Sie thematisieren ja sehr richtig
Zitat:
Das gilt genauso für den ebenfalls oft geäußerten Vorwurf, dass bis auf einen Selbstbehalt von 127 € das Teilhabegeld mit erforderlichen Leistungen der Eingliederungshilfe zur Entlastung der Kommunen verrechnet werden soll. Das GST kennt diese Verrechnung nicht, die erst die ASMK in Umlauf gebracht hat.(9) Eine Verrechnung, die im Übrigen nicht nur umfassend behinderte Menschen in tagesstrukturierenden Einrichtungen betrifft, sondern alle Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe erhalten, also auch Menschen mit Assistenzbedarf, die in einem eigenen Haushalt leben
Zitat Ende
Was Sie allerdings mißverstehen ,ist ,das die oben genannte Variante so von ASMK,
BAGüS ,BMAS.....vorgeschlagen wurde.
Mir ist daher völlig schleierhaft,wie Sie dann zu Ihrer Aussage kommen, :
Zitat:
dass nach mehr als 40 Jahren endlich eine Änderung möglich ist. Nun haben wir wieder eine große Koalition. Die CDU/CSU könnte jetzt ihre Anträge von 1973 und 2001 in die Tat umsetzen. Die SPD hätte die einmalige Chance ihren Sündenfall von 2003 zu korrigieren. Und tatsächlich: CDU/CSU und die SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben, aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ herausgeführt werden sollen, und dass die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt wird. Das langersehnte Bundesteilhabegesetz scheint greifbar nahe......
Zitat Ende
Wenn doch das oben kritisierte das ist,was als Teilhabegestz rauskommt,verstehe ich Ihre Hoffnungen nicht.
Aber vielleicht wird jetzt den Kritikern deutlicher,womit sie es zu tun haben.
Offensichtlich geht es hier um völlige Verleugnung der Realität.
Und anstatt sich der Problematik zu stellen,unterstellen sie den Kritikern Neid.
Das ist wirklich extrem kurz gedacht.
Und natürlich hat,Zitat:
Zumindest in diesem Punkt erscheint die Kritik berechtigt. Doch kann hieraus abgeleitet werden, dass z.B. die Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit warten muss, bis auch diese Gerechtigkeitslücke geschlossen wird? Die Antwort lautet kurz und knapp: Nein!
Zitat Ende
einen durchweg schlechten Beigeschmack und natürlich bestätigen Sie damit den Lobbyismus von arbeistfähigen Behinderten und erklären sich damit einverstanden,Vorteile auf Kosten der arbeitsunfähigen Behinderten ,bzw. der von Ihnen angesprochenen Gruppe der "Eingliederungshilfeabhängigen "auszunutzen.
Von Susanne v.E
"Daher sei an dieser Stelle ein jeder aufgefordert, sich selbst konstruktiv und mit dem gebührenden Respekt gegenüber den Bedürfnissen und Interessen der jeweils anderen Menschen mit Behinderungen einzubringen. Nicht durch Spaltung, sondern nur gemeinsam können wir verhindern, dass es Verlierer gibt!"
Sehr geehrter Herr Hieb,
mit dieser Textstelle haben Sie den Nagel auf den Kopf getroffen. Besser hätten Sie es gar nichtsagen können, deshalb waren die verbalen Querschläge gegen uns Eltern von schwerst mehrfach behinderten Erwachsenen gar nicht nötig.
Schade, schade!
Von Gisela Maubach
Sorry - versehentlich während des Schreibens zu früh auf "abschicken" gedrückt . . .
Also noch als Abschluss:
Ich selbst habe auch noch nie von einer "kleinen, aber sehr lauten, mobilen und durchsetzungsfähigen Gruppe behinderter Menschen" gesprochen, die "ihr Recht auf uneingeschränkte Nutzung des eigenen Einkommens und Vermögens einfordern".
Ganz im Gegenteil - man hört sehr leise (!) aus dem Hintergrund, dass es innerhalb von ForseA große Unstimmigkeiten gibt, an denen wir ja nun wirklich nicht beteiligt sind.
Wer sich Inklusion auf die Fahnen schreibt und ein "gutes" Teilhabegesetz fordert, sollte keine "Gerechtigkeitslücke" akzeptieren, die das Ausgegrenztsein zahlreicher geistig schwerstbehinderter Menschen zur Folge hätte.
Alle weiteren Punkte wären miteinander (!) zu diskutieren und nicht übereinander.
Bedauerlich und unzutreffend ist auf jeden Fall, dass mit diesem "Standpunkt" einerseits eine gemeinsame Vorgehensweise verlangt wird, während wir eben diese Gemeinsamkeit die ganze Zeit wünschen, aber unsere Themen erscheinen bisher leider nicht auf den Tagesordnungen.
Ich würde liebend gern an einer Veranstaltung teilnehmen, wo die Einrichtungsgebundenheit der "Eingliederungshilfe" meines Sohnes Thema ist. Gibt es so eine Veranstaltung?
Mit hoffnungsvollen Grüßen
Gisela Maubach
Von Gisela Maubach
Sehr geehrter Herr Hieb,
einerseits schließen Sie Ihren Standpunkt mit der Erklärung, dass "wir" nur gemeinsam verhindern können, dass es Verlierer gibt, und andererseits sprechen Sie zu Ihrem Standpunkt aber nicht mit uns (also mit denjenigen, die Sie zitieren).
Vorab möchte ich bemerken, dass ich nicht weiß, wer "unter dem Deckmantel der Anonymität" erklärt hatte, dass "die einen die Nachteilsausgleiche zugunsten derer, die arbeiten, abgeben sollen".
Anonymität lehne ich grundsätzlich ab, aber die gibt es ja auch in Ihren Reihen - z.B. konnte man bis vor wenigen Wochen noch unter "user/profile" sehen, wer "flix92" ist.
Ich selbst habe unzählige Male darum gebeten, dass die Themen unserer schwerstbehinderten - arbeitsunfähigen - Söhne und Töchter auf die Tagesordnungen der Inklusionsveranstaltungen kommen.
In diesem Jahr habe ich nun bereits an mehreren Inklusionsveranstaltungen teilgenommen, und leider "passten" unsere Söhne und Töchter bisher in keinen einzigen Tagesordnungspunkt hinein - abgesehen davon, dass "wir" alle gemeinsam grenzenlose Kämpfe gegen Kostenträger kämpfen.
Wie Sie selbst einräumen, "erscheint die Kritik berechtigt", dass unseren Kindern "z.B. ein persönliches Budget zur Teilnahme außerhalb von Einrichtungen" verwehrt bleibt.
Aber warum schreiben Sie dann, dass die Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit nicht warten müsse, bis diese "Gerechtigkeitslücke" geschlossen wird?
Ist nun ein "gutes" Bundesteilhabegesetz gewünscht oder eins mit "Gerechtigkeitslücken" - und zwar mit so ausgeprägten Auswirkungen, dass geistig schwerstbehinderte Menschen ihre Tage weiterhin in großen Gruppen mit anderen geistig schwerstbehinderten Menschen verbringen müssen?
Auf die Einrichtungsgebundenheit dieser "Eingliederungshilfe" habe ich bereits unzählige Male hingewiesen, aber noch nie (!) ist dieses Thema auf der Tagesordnung einer Inklusionsveranstaltung gelandet.
Ihre Formulierung "Man könnte annehmen, dass die "Arbeitsfähigen" diese Benachteiligung ausüben" ist sicherlich kontraproduktiv, denn damit üben Sie selbst die Spaltung aus, die sie ja eigentlich vermeiden wollen.
Ich selbst habe auch noch nie von einer "kleinen, aber sehr lauten Gruppe"