Exklusion statt Inklusion - Berliner Integrationsamt kürzt Zuschüsse
Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Bild: Rolf Barthel
Von Andrea Schatz
Berlin (kobinet) Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, von den Betroffenen aber seit längerem spürbar, kürzt das Berliner Integrationsamt seit August 2012 seine Zuschüsse für Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben. Arbeitslose oder angestellte Menschen, die z. B. auf eine behinderungsgerechte Arbeitsplatzausstattung angewiesen sind, erhalten dafür keine Zuschüsse mehr vom Integrationsamt. Außer Beamte und Selbstständige (für die kein vorrangiger Rehabilitationsträger zuständig ist) werden sie auf die Rehabilitationsträger verwiesen - in der Regel die Bundesagentur für Arbeit oder ab einer versicherungspflichtigen Beschäftigungszeit von 15 Jahren die Rentenversicherung.
Begründet wird es damit, dass der Einsatz von Mitteln aus der Ausgleichsabgabe unter dem gesetzlichen Vorbehalt steht, dass die beantragte Leistung nicht von anderer Seite zu leisten ist. In der Tat, formaljuristisch stimmt das. Nach der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (§§ 17 und 18) sind es sogenannte Kann-Leistungen.
Fragt sich nur, warum das Integrationsamt sie bis vor 2 Jahren erbringen konnte und nun, wie es sich ausdrückt, die „Praxis zur Bescheidung von Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben anpasst". Stehen weniger Gelder zur Verfügung? Erfüllen jetzt so viele Arbeitgeber die Beschäftigungsquote, dass kaum noch Ausgleichsabgabe anfällt? Finanziert das Bundesministerium „kostenneutral" davon seine Vorzeige-Modellprojekte, wie z. B. die „Initiative Inklusion jetzt"?
Von Inklusion kann keine Rede sein. Exklusion ist an der Tagesordnung. Das zeigen nach zwei Jahren die zum Teil dramatischen Folgen für die Betroffenen. Abgesehen von den meist langen Bearbeitungszeiten erbringen die Rehabilitationsträger die Leistungen selbstverständlich im Rahmen der für ihren Rechtskreis geltenden Vorschriften. Und die werden in der Regel äußerst restriktiv ausgelegt.
Und dies nicht nur in Berlin. So wurde auf dem PHINEO-Inklusionskongress am 12. und 13. September 2014 die gängige Verweigerungshaltung der Rehabilitationsträger heftig kritisiert und angeprangert. Betroffene berichteten über ihren kraft-, nerven- und zeitraubenden Kampf mit Widersprüchen und Klagen, weil die Reha-Träger Anträge verschleppen, häufig ablehnen oder auf die Arbeitgeber verweisen. Auch bisher vom Integrationsamt gezahlte Lohnkostenzuschüsse zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen werden stark gekürzt.
Diese Entwicklung bedeutet harte Einschnitte für behinderte Menschen auf dem Arbeitsmarkt. Der ohnehin schon schwierige Zugang zum Arbeitsmarkt oder auch der Erhalt des Arbeitsplatzes wird weiter erschwert, die hohe Arbeitslosigkeit behinderter Menschen wird weiter steigen.

Von dreinhold
Diese seit 2012 geänderte Praxis hat für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen, die sich darum bemühen, ihre Arbeitgeber davon zu überzeugen, schwerbehinderte Bewerber bei Einstellungsverfahren auszuwählen, verheerende Wirkung. Konnte man bis 2012 auf die relativ unkomplizierte Unterstützung durch das Integrationsamt bei notwendigen Arbeitsplatzausstattungen verweisen, fällt dies seither weg. Wenn der Bewerber seine Ausstattung nicht "mitbringt", was selten der Fall sein kann, folgt der Weg durch den Zuständigkeitsdschungel. Ist dann endlich klar, wer möglicherweise was zahlt, ist die Probezeit ohne Arbeitsplatzausstattung vorbei oder der Arbeitgeber muss selbst für die Kosten aufkommen, was (gerade bei umfänglicherem Bedarf) nicht alle können und demzufolge scheuen. Unter dem Strich bezahlen also vor allem diejenigen schwerbehinderten Menschen die Rechnung, die auf eine Arbeitsplatzausstattung angewiesen wären, und sie zahlen sie mit ihren deutlich reduzierten Einstellungschancen. Inklusion sieht anders aus!
Von Sylvia Haberland
Bei all dem ständigen Gerede von Inklusion verstimmt mich diese Nachricht bis ins Innerste.
Zumal ich eben in der Berliner Behinderten Zeitung gelesen habe, dass Senator Czaja sich damit rühmt, viel Geld für die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen für Schwerbehinderte ausgegeben zu haben. In dem Artikel steht nichts von Kürzungen!
Ebenso erschrocken hat mich die Ankündigung, §51 der Bauordnung von Berlin abschaffen zu wollen. Dieser Paragraph regelt das barrierefreie Bauen im Land Berlin und verpflichtet u.a. Bauträger auf die Belange behinderter Menschen – insbesondere Rollstuhlfahrer – zu achten UND sanktioniert. Sollen nun die UN-BRK umgesetzt werden oder nicht, denn damit ist die Abschaffung des §51 wohl nicht vereinbar. Es gibt jetzt schon zu wenig Wohnraum für Rollstuhlfahrer in Berlin und in Teilen von z.B. Charlottenburg und Wilmersdorf sucht man lange, wenn man ein barrierefreies Restaurant sucht!