Voraussetzung für Inklusion ist Mobilität
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: by Johannes Schiebe
Jockgrim (kobinet) Einen Tag vor der erneuten Zusammenkunft der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die sich mit der Reform der Eingliederungshilfe befasst, hat der Verein Mobil mit Behinderung auf die Dringlichkeit hingewiesen, die individuelle Mobilität für ausnahmslos alle Menschen mit Behinderung zu gewährleisten.
"Es ist ein nicht länger hinnehmbarer Nachteil für alle mobilitätsbehinderten Menschen, die keiner Erwerbstätigkeit oder Ausbildung nachgehen können, von der staatlichen Förderung weitgehend ausgenommen zu sein. Die heutigen Regelungen entsprechen eindeutig nicht den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention", sagte Heinrich Buschmann, Vorsitzender des Vereins Mobil mit Behinderung (MMB).
Aus der jahrelangen Beratungspraxis des MMBs sei bekannt, welche gigantischen Hürden ausgerechnet Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer zu nehmen hätten, die ein behindertengerechtes Fahrzeug und meist sehr teure, individuell angepasste PKW-Umbauten benötigten. "Es ist nicht in Ordnung, dass diese Menschen weiterhin bei Behörden, Stiftungen, Vereinen oder Privatpersonen bitten und betteln müssen, um aus dem Haus zu kommen. Das schmälert in keiner Weise unsere Dankbarkeit für die teils großartige Hilfe, die einzelne Mitglieder oder der MMB entgegennehmen dürfen", so Heinrich Buschmann. Viele Menschen mit Handicap können laut MMB Bus und Bahn wegen ihrer körperlichen Einschränkungen nicht nutzen oder die barrierefreie Beförderung ist aus baulichen oder anderen Gründen unmöglich. Die Flexibilität bei der Nutzung von Sonderfahrdiensten sei beschränkt. Deshalb fordert der Verein, behinderten Menschen eine Wahlfreiheit der Verkehrsmittel einzuräumen.
"Inklusion ist, wenn ein mobilitätsbehinderter Mensch mit einem Privatauto zum Einkaufen, Friseur oder zu Freizeitveranstaltungen fahren kann und ihm nicht nur dann ein Auto zugestanden wird, damit er seinen Arbeitsplatz erreicht", erklärte Heinrich Buschmann. Bisher blieben beispielsweise junge Erwachsene auf der Strecke, die wie das Gros behinderter Arbeitssuchender keine Chance auf dem Arbeitsmarkt erhielten. Ganze Familien seien behindert, weil ein Kind im Elektrorollstuhl keinen Anspruch auf ein geeignetes großräumiges Fahrzeug habe, dessen Anschaffung mit Hebebühne, Sicherungsvorrichtungen etc. das Familienbudget schlichtweg sprenge. Und obwohl vor einem Jahr durch ein Urteil des Bundessozialgerichts die Voraussetzungen für die Kraftfahrzeughilfe gelockert worden seien, müsse weiterhin auch um seine individuelle Mobilität kämpfen, wer sich ehrenamtlich für die Gemeinschaft engagiere.
Mobilität sei eine grundlegende Voraussetzung für Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe. Der Verein Mobil mit Behinderung fordert daher die Mitglieder der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz im Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf, sie für alle Menschen mit Mobilitätsbehinderung erreichbar zu machen.
Das Bundesteilhabegesetz wird bis April 2015 in weiteren Sitzungen der Arbeitsgruppe im Bundesministerium für Arbeit und Soziales beraten. Im Juli waren die beteiligten Mitglieder der Bundesregierung, Landesvertretungen und kommunalen Spitzenverbände sowie Vertreterinnen und Vertreter von Behindertenverbänden, Gewerkschaften und der Wohlfahrtspflege erstmals zusammengekommen. Morgen steht das Thema Arbeit und medizinische Rehabilitation auf der Tagesordnung der Arbeitsgruppe. Der UN-Behindertenrechtskonvention folgend sind insbesondere die Regelungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII reformbedürftig. Zu den Kernthemen gehören die Entkoppelung der Teilhaberechte von Einkommen und Vermögen und die Ausrichtung der Leistungen auf den tatsächlichen persönlichen Bedarf, schreibt der MMB in einer Presseerklärung.
Der Verein Mobil mit Behinderung unterstützt gemeinsam mit zahlreichen anderen Organisationen und Verbänden die "Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz". Mobil mit Behinderung wurde 2001 gegründet und setzt sich für 3,5 Millionen mobilitätsbehinderte Menschen in Deutschland ein. Im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe berät der Verein Menschen mit Handicap sowie ihre Angehörigen bei der Finanzierung und Anschaffung eines behinderten- und bedarfsgerechten Fahrzeugs. Die bundesweit wichtige politische und beratende Arbeit wird vor allem durch Spenden ermöglicht.

Von Tottitottus
Hallo Lesebrille,
ich stimme Ihnen, wenn ich in einer grossen Stadt wohne, sicherlich zu.
Ich wohne in Niederbayern und hier ist es ein Alptraum. Selbst in einer Stadt wie Passau gibt es kaum Niederflurbusse, zur besten Zeit werden auf den Hauptstrecken lange Busse mit drei Treppenstufen eingesetzt geschweige das ich erhöhte Haltestellen finde. Dazu kommen Busfahrer die so schief parken das teilweise ein halber Meter zwischen Bordsteig und Bus.
Der Bahnhof wird zwar jetzt umgebaut aber seit Jahren gibt es in Passau keinen Aufzug.
Ganz zu schweigen, wenn ich auf dem Land wohne. Alle zwei Stunden mal ein Bus, Samstags ab 14.00 Uhr nichts mehr, über eine barrierefreie Haltstelle reden wir überhaupt nicht, 37 Haltestellen sind mir bekannt. Echt super - oder?
Dafür bekomme ich aber jetzt vom Bezirk 175,-- Euro für private Fahrten im Rahmen eines Budgets bewilligt. Super - Gell
Das Taxi kostet im Landkreis bis nach Passau einfach 63,-- Euro,
sind komplett hin und zurück 126,-- Euro bei 175,-- Euro Budget.
Jetzt habe ich mit einer Bekannten eine Fahrvereinbahrung gemacht damit ich wenigstens ein mal die Woche herauskomme.
Der Bezirk will jetzt von ihr die Steuernummer etc. haben um zu prüfen das die 175,-- Euro auch ordnungsgemäss versteuert werden. Das Thema könnten wir jetzt beliebig fortsetzen aber solange wir als Behinderte von den Behörden oder besser deren Köpfen als Sozialschmarotzer und Steuerhinterzieher angesehen werden glaube ich in diesem Lande auch an kein Bundesteilhabegesetz mehr.
Ich bin Rollifahrer mit konstanter Begleiperson sowie Vater von leider drei behinderten Kindern mit Pflegestufe und Gott sei Dank
einer gesunden Frau. Wie lange noch weiss ich nicht da ja fast alles auf Ihrem Rücken abgewälzt wird.
Von Lesebrille
Die Frage, ob die Voraussetzung für Inklusion die Mobilität sei, oder vielmehr die Frage, ob es auch adäquate Ziele gibt, zu denen sich zu fahren möglich ist, ist sicherlich die Frage nach Henne und Ei. Aber mich beschäftigt etwas anderes.
Ich weiss, dass der Schwerpunkt des Vereins MMB die Mobilität mit dem eigenen Auto ist und er da einige Erfolge für sich bzw. die Klientel verbuchen kann. Und sicher, ein eigenes Auto kann die Mobilität signifikant erhöhen, wenn der ÖPNV nicht barrierefrei erreichbar ist und die Alternative des Behindertenfahrdienstes auch so nicht gegeben ist. In einzelnen Fällen ist es damit (bisher) unschlagbar. Allerdings sehe ich das Auto auf Dauer und generell nicht als DAS Mittel der Wahl an. Warum?
Zum einen sind Autos - ausser wir reden von Elektroautos - Dreckschleudern. Daran ändert auch die gute Absicht nichts. Auch bedeutet ein eigenes Auto das Verlagern der Verantwortung wie auch des Risikos ins Private. Würden alle Schwerbehinderten bzw. deren Familien mit Autos ausgestattet, bräuchten sich die Kommunen im ÖPNV nicht mehr anstrengen barrierefrei zu bauen, jede notwendige Reparatur könnte der Kollaps fürs eigene Konto werden und auf den Strassen erhöht sich die Feinstaubbelastung. Kein ernstzunehmendes Ziel.
Desweiteren ist der Anteil der RollstuhlnutzerInnen unter 60 Jahren weitaus geringer. Der Grossteil von Menschen mit Schwerbehinderung ist älter. Die Fahrtüchtigkeit nimmt aber mit zunehmendem Alter ab und nicht wenige haben erst gar keinen Führerschein, müssten ihn also erst erwerben.
Darüber hinaus erfahre ich aus persönlichen Gesprächen auf der Strasse, dass viele Menschen mit Behinderung, die diese später erworben haben, einfach nicht U- und S-Bahnen, bzw. Busse und Strassenbahnen zu nutzen. Auch da würde ein Auto nicht immer das Mittel der Wahl sein, sondern vielmehr ein Angebot nach dem Motto "Wie nutze ich mit Rollstuhl Busse etc.?".
Dass also ein Auto kurz, mittel- und manchmal auch langfristig da hilft, wo (z.B. auf dem Land, oder wenn durch die Unruhe eines behinderten Menschen das Fahren im Bus etc. schwierig bis unmöglich wird) die Verfügbarkeit barrierefreier Alternativen nicht gegeben ist, ist sicherlich sinnvoll. Als generelle Lösung sehe ich es nicht.
Ich kann mich auch noch an die Idee erinnern, wenn alle öffentlichen Vekehrsmittel barrierefrei seien, dann bräuchte man keinen Behindertenfahrdienst mehr. Heute sind wir klüger. Tatsächlich braucht es eine gute Mischform.
Der ÖPNV muss dauerhaft durchgehend barrierefrei sein und für die Menschen, denen aufgrund ihrer eigenen Einschränkung dennoch das Fahren damit nicht möglich ist, müssen Alternativen gefunden werden. Das könnte neben einem Behindertenfahrdienst auch ein Begleitservice sein.
Wer Inklusion will, muss auch für Mobilität sorgen. Richtig. Aber Inklusion bedeutet für mich auch Bodenhaftung. Bisher ist der Artikel 3 so aufgebaut, dass eine Bevorzugung erlaubt ist, weil sie nichts anderes bedeutet, als einen Nachteilsausgleich.
Das Bundessozialgericht hat in diese Richtung entschieden, als es für das Zugestehen eines eigenen PKWs die Grundlagen gelockert hat. Dem muss von den Kostenträgern endlich Rechnung getragen werden.
Aber wenn der ÖPNV genutzt werden kann, sehe ich keinen Grund für ein eigenes Auto.
(Ich bin rollstuhl- und ÖPNV-nutzend.)