Dritte Sitzung der AG Bundesteilhabegesetz

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Bild von der AG Bundesteilhabegesetz
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Bild: BMAS

Berlin (kobinet) Am 14. Oktober tagte die von Bundessozialministerin Andrea Nahles eingesetzte hochrangige Arbeitsgruppe "Bundesteilhabegesetz" zum dritten Mal. Das Thema der Sitzung war die Teilhabe am Arbeitsleben, wie das Bundesministerium für Arbeit mitteilte.

Die Parlamentarische Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller leitete die Sitzung und äußerte sich auch diesmal zufrieden mit ihrem Verlauf: "Der intensive Austausch zum Thema Teilhabe am Arbeitsleben hat deutlich gemacht, dass Handlungsbedarf besteht. Ziel ist es, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben personenzentriert weiterzuentwickeln und dabei die Zu- und Abgangssteuerung zu den Werkstätten für behinderte Menschen zu verbessern. Diskutiert wurde unter anderem, wie behinderte Menschen auch außerhalb von Werkstätten am Arbeitsleben teilhaben und ob Maßnahmen der Tagesstrukturierung in die Werkstattförderung einbezogen werden können. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird die vielen wertvollen Beiträge bei seinen weiteren Reformüberlegungen berücksichtigen“, heißt es in der Presseinformation des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Die vierte Sitzung der Arbeitsgruppe Bundesteilhabgesetz findet am 19. November 2014 in Berlin statt.

Link zu den bereits eingestellten Infos zur Arbeit der Arbeitsgruppe

Lesermeinungen zu “Dritte Sitzung der AG Bundesteilhabegesetz” (3)

Von Utz Oswald

Immer diese Arbeitsgruppen ... es stimmt mich nachdenklich, dass auch immer mehr Kämpferinnen und Kämpfer der Selbstbestimmt Leben Bewegung Teile des Systems werden. Ich achte euren Einsatz aber ich verstehe nicht warum es immer wieder neue Gremien braucht um endlich zu einem Bundesteilhabegesetz zu kommen. Uns das Gefühl zu geben in der großen Politik in Berlin etwas mitmischen zu können und zu dürfen führt seit Jahren dazu, dass wir uns immer wieder vertrösten lassen. Vermutlich wird es auch in dieser Legislaturperiode zu keinem Bundesteilhabegesetz kommen, daran tragen dann auch wir Mitverantwortung.

Behindertenbeauftragter Stadt München

Von Dagmar B

Mich erinnert diese Scheindebatte mit der Arbeitsgruppe an:

https://www.youtube.com/watch?v=iqueZ1KNeT8

Wie bekommt bekommt man durch ständiges verbales Verwirren 10 Dollar wieder,wenn man nur 5 Dollar bezahlt hat.
Wenn es nicht so traurig wäre...........


Zitat:

Diskutiert wurde unter anderem, . . . ob Maßnahmen der Tagesstrukturierung in die Werkstattförderung einbezogen werden können
Zitat Ende

Diese Ignoranz ist wirklich kaum zu fassen.
Aber es gibt ja ein nettes Foto,wo man Behinderte drauf ausstellen kann.

Von Gisela Maubach

Zitat aus dem Beitrag:

"Diskutiert wurde unter anderem, . . . ob Maßnahmen der Tagesstrukturierung in die Werkstattförderung einbezogen werden können."

Nachdem nun die Einrichtungsgebundenheit oft genug erklärt wurde, stellt sich die Frage, warum eine beabsichtigte Werkstatt-Pflicht immer noch mit der Formulierung "in die Werkstattförderung einbezogen werden können" schöngeredet wird.

Dieser Personenkreis, der behinderungsbedingt nicht in der Lage ist, am Arbeitsleben teilhaben zu können, scheint in der "hochrangigen" Arbeitsgruppe keine Interessenvertreter zu haben, denn sonst hätte man bereits erkannt, dass eine Werkstatt-Pflicht nichts mit Selbstbestimmung und erst recht nichts mit Inklusion zu tun hat - ganz abgesehen davon, dass die Formulierung "Förderung" innerhalb einer großen "heilpädagogischen" Gruppe sogar zynisch klingt.