Inklusionspreis an fünf Unternehmen verliehen
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: UnternehmensForum
Berlin (kobinet) Arbeitgeber profitieren von der Vielfalt ihrer Beschäftigten – das zeigen die fünf Unternehmen, die gestern in Berlin mit dem "Inklusionspreis 2014" ausgezeichnet wurden. Der vom UnternehmensForum ausgelobte Preis prämiert beispielhaftes Engagement in der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Handicap. In diesem Jahr wurde er gemeinsam mit der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände, der Bundesagentur für Arbeit und der Charta der Vielfalt verliehen. Schirmherrin ist Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales.
Auszeichnungen gab es für SAP, Stegmann Personaldienstleistung, Schneider Electric, Forever Clean und Freiämter Hof / Praxis Heide Forstreuter-Walbert. Zu den LaudatorInnen gehörte bei der Preisverleihung die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele. Sie würdigte das Engagement der Preisträger: "Die mit dem Preis ausgezeichneten Unternehmen beweisen es: Inklusion am Arbeitsmarkt funktioniert, sie ist ein echter Gewinn für beide Seiten. Besonders in Zeiten drohenden Fachkräftemangels kann unsere Wirtschaft es sich nicht leisten, auf das Potential von Menschen mit Behinderung zu verzichten. Die Unternehmen zeigen, wie es gehen kann, und diese Vorbilder brauchen wir."
Über 80 Unternehmen hatten sich um den Preis beworben, fünf davon wurden gestern mit dem begehrten Preis ausgezeichnet: In der Kategorie "Mehr als 10.000 MitarbeiterInnen" erhielt der Softwarekonzern SAP SE den Preis. Das Unternehmen setzt seine Beschäftigten talent- statt defizitorientiert ein und hält seine Inklusionsziele in einem Aktionsplan fest. Mit der Beschäftigung von Menschen im Autismus-Spektrum als IT-Consultants gelang es SAP, einen medialen Diskurs zum Thema auszulösen – ein Engagement, das die Jury besonders überzeugte.
Stegmann Personaldienstleistung erhielt den Preis in der Kategorie "1.001 bis 10.000 MitarbeiterInnen". Als erstes deutsches Zeitarbeitsunternehmen erfüllt Stegmann die 5-Prozent-Schwerbehinderten-Quote – und erzielt dabei besondere Multiplikationseffekte: Einerseits werden Menschen mit Behinderungen bevorzugt im eigenen Unternehmen eingestellt, andererseits vermittelt Stegmann qualifizierte Fachkräfte mit Behinderung an Arbeitgeber und baut so mögliche Barrieren bei den Kunden ab.
Mit einer Beschäftigungsquote von 8.3 Prozent überzeugte die Schneider Electric Sachsenwerk GmbH die Jury in der Kategorie "101 bis 1.000" MitarbeiterInnen": Inklusion ist fester Bestandteil der Unternehmensphilosophie, für leistungsgewandelte und behinderte Mitarbeitende werden hier ganz individuelle Lösungen geschaffen. Jugendliche mit und ohne Behinderungen bildet das Unternehmen gemeinsam aus und verwirklicht so auf besondere Weise den Inklusionsgedanken.
Auch Forever Clean, Gewinner in der Kategorie "11 bis 100 MitarbeiterInnen", verwirklicht Inklusion auf besondere Weise. Aufgrund eigener Erfahrungen will die Geschäftsführerin des Reinigungsunternehmens gesellschaftlich benachteiligten Menschen eine berufliche Chance geben – und ist dabei nachhaltig erfolgreich: Mit dem Außeneinsatz von Angestellten mit Behinderung erzielt sie positive Effekte bei Kunden. In einer von Fluktuation geprägten Branche ist es dem Unternehmen außerdem gelungen, eine stabile Beschäftigtenstruktur zu schaffen.
Persönliches Engagement war auch bei den Gewinnern der Kategorie "1 bis 10 Mitarbeiter" ausschlaggebend: Seit seinem 16. Lebensjahr ist Manuel Reinbold querschnittsgelähmt, trotz Ausbildung fand er keinen Arbeitsplatz. Eine Kooperation seiner Hausärztin Dr. Heide Forstreuter-Walbert mit dem im selben Haus ansässigen Gasthof Freiämter Hof ermöglichte ihm schließlich den Weg ins Arbeitsleben. Die beiden Kleinbetriebe nahmen kostenintensive Planungs- und Umbaumaßnahmen in Kauf, um dem jungen Mann jeweils in halber Stelle zu beschäftigen.
Die Gewinner des Inklusionspreises 2014 beweisen, dass Inklusion unabhängig von der Unternehmensgröße gelingt: "Wenn Arbeitgeber ihren Beschäftigten – egal ob mit oder ohne Behinderung – die Möglichkeit geben, ihre besonderen Fähigkeiten einzubringen, profitieren alle Beteiligten", so das positive Fazit der Initiatoren.

Von Inge Rosenberger
So lange das, was am Menschen wirtschaftlich verwertbar ist, als Herzstück der Inklusion hervorgehoben wird, sind alle Bestrebungen widersinnig.
Von Gisela Maubach
Auch in diesem Thread hatte "Magö" sich schon geoutet, selbst nichts verstanden zu haben und wollte diejenigen, über die er/sie jetzt schon wieder anonym herzieht, doch eigentlich ignorieren:
http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/30224/Neid-der-Benachteiligten.htm
In diesem Beitrag wurde von Harry Hieb beschrieben, dass die Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit nicht (!) warten müsse, bis auch die "Gerechtigkeitslücke" der Einrichtungsgebundenheit für geistig schwerstbehinderte Menschen geschlossen wird!!!
Dazu hatte Magö u.a. die Frage gestellt, was man unter BAGüS versteht, obwohl dies sogar von Harry Hieb schon innerhalb seines Beitrages erklärt wurde.
Aber nun stellt Magö eine wirklich interessante Frage - nämlich "was Menschen, die keine wirtschaftlich verwertbare Leistung vollbringen können in Unternehmen tun sollen".
Gegenfrage: Was tun sie denn in den Werkstätten?
Diese Frage ist deshalb interessant, weil innerhalb der Diskussionen zum Bundesteilhabegesetz gefordert wird, dass die Voraussetzung für die Werkstattfähigkeit in § 136 SGB IX ("wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung") wegfallen soll, so dass auch arbeitsUNfähige Menschen "werkstattfähig" sein sollen - so wie bereits in NRW praktiziert.
Wenn nun eine Werkstatt den Werkstattvertrag mit dem behinderten Mensch kündigt, weil das "Ausmaß der erforderlichen Betreuung und Pflege oder sonstige Umstände ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung dauerhaft nicht zulässt", fällt der geistig schwerstbehinderte Mensch in die Zuständigkeit von Arbeitsgerichten! Und dort wird dann festgestellt, dass die Werkstatt ja eine Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist und man es der Werkstatt nicht "anlasten" könne, dass in NRW keine Tagesförderstätten existieren!
Im Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 11. November 2013 - AZ. 9 Sa 469/13 - steht wörtlich:
"Dem Kläger fehlt die erforderliche Werkstattfähigkeit"!!!
Hier ergibt sich im Umkehrschluss die Frage, warum denn ein Arbeitsgericht überhaupt für Menschen zuständig sein kann, die sogar für eine WfbM zu (!) behindert sind???
Diese Frage hat sich das Arbeitsgericht wahrscheinlich auch selbst gestellt, denn in Absatz 88 ist zu lesen:
"Ein Gesetz auslegen heißt seinen Sinn zu erforschen."
Dem Vater des gekündigten Behinderten hilft es wahrscheinlich wenig, wenn das Arbeitsgericht noch erklärt, dass es "die besondere Situation" des Vaters "nicht verkennt", der "nunmehr erheblich belastet ist".
Die Sinnentleerung besteht darin, dass das Arbeitsgericht erklärt, dass dies "kein arbeitsrechtlich zu lösendes Problem" sei, während die Betroffenen aber wegen der Einrichtungsgebundenheit der "Eingliederungshilfe" genau in diese Zuständigkeit gezwungen werden.
Dieses Urteil macht deutlich, dass die geplante Werkstattfähigkeit (= Werkstattpflicht) für geistig schwerstbehinderte Menschen mit der ständigen Angst verbunden wäre, wegen zu hohen Betreuungsbedarfs gekündigt zu werden . . . und dann als arbeitsunfähiger Mensch vor dem Arbeitsgericht zu landen . . . wo man das Problem arbeitsrechtlich aber doch nicht lösen kann . . .
Soviel zur inflationären Verwendung des Begriffes Inklusion!
Von Inge Rosenberger
Menschen mit einem sehr hohen Hilfe- und Betreuungsbedarf kommen anscheinend weder in den Gedanken noch in den Inklusionsplänen der Entscheidungsträger vor. Und ganz oft habe ich das Gefühl, dass die Verantwortlichen aktive Menschen ohne restverwertbare Arbeitsleistung nicht kennen und sich deren ganz normalen(!) Bedürfnisse gar nicht vorstellen können.
Wir Eltern fordern uns für unsere erwachsenen Kinder eigentlich nur ein möglichst normales Miteinander und Mittendrin – aber unsere Appelle werden nicht wahrgenommen oder ignoriert, die Bedürfnisse unserer Töchter und Söhne werden durch politisch korrekte Phrasen bagatellisiert und die Teilhabe infolgedessen durch exkludierende Planungen und Handlungen massiv eingeschränkt.
Ohne "Win-Win-Situation" gibt es anscheinend keine Inklusion . . .
Von Susanne v.E
Liebe Kommentatorin Magö,
ich fürchte, Sie haben den Sinn von Inklusion noch nicht verstanden. Immerhin haben Sie ja doch verstanden, dass Menschen, die keine wirtschaftlich verwertbare Arbeitsleistung erbringen können, in Wirtschaftsunternehmen, fehl am Platz sind.
Es ist aber nicht der "Profitpreis" sondern der "Inklusionspreis" verliehen worden. Inklusion, die nur für die möglich ist, die Profit erwirtschaften, schließt demnach eine ganze Menschengruppe allein aufgrund der Schwere ihrer Behinderung aus und ist damit keine Inklusion mehr. Von einem Inklusionspreis für Menschen oder Organisationen, die sich um Inklusion für die Behinderten, die nicht "profitabel" sind,verdient gemacht haben, habe ich noch nichts gehört, vermutlich weil es niemanden gibt, der einen solchen Preis, wenn es ihn gäbe, verdient hätte.
Von Magö
Liebe Kommentatoren, ich fürchte, Sie haben den Sinn eines Unternehmens nicht ganz erfasst. Ein Unternehmen muss Profit machen, um zu funktionieren, alles andere wäre Kommunismus. Was Menschen, die keine wirtschaftlich verwertbare Leistung vollbringen können in Unternehmen tun sollen erschließt sich mir leider nicht. Man sollte vielleicht mal auf dem Boden der Tatsachen bleiben, auch wenn es leichter ist, sich über alles aufzuregen.
Von Alex Gehrau
Ich kann mich hier meinen Vorrednerinnen nur anschließen.
Inklusion ja: Wenn das Finanzielle stimmt.
Es wird ganz im Sinne des Kosten/Nutzen-Prinzips agiert und dafür werden auch noch Inklusions(!)-Preise verliehen... *facepalm*
Das deckt sich übrigens mit meiner Annahme, dass gerade jetzt, in Zeiten großer neoliberaler Ansprüche, wenn nicht gar "im Jetzt des Neoliberalismus" die Inklusion wie ein Feigenblatt für die mangelnde Moral und menschliche Entfremdung in der Wirtschaft, Politik und Gesellschaft dient. Die Devise "Mehr Schein als Sein" wird einfach fortgesetzt, allenfalls perfider verpackt. Das läßt mich nur mit dem Kopf schütteln - und abermals beinahe ratlos zurück.
Zum Vertiefen dieser meiner Gedanken möchte ich meinen Blog empfehlen, der sich mit genau diesen Themen beschäftigt und Antworten sucht: www.alexkillbite.wordpress.com
Weitere, sogar wissenschaftlich ausgearbeitete Informationen sind über diesen link zur Masterarbeit Nikolai Goldschmidts zu bekommen, Thema "Wo liegen die Chancen und Schwierigkeiten in der Umsetzung des Inklusionsgedankens für die Sozialpolitik der Bundesrepublik Deutschland?": http://www.berufsverband-hep.de/index.php/inklusion.html
Viel Spaß beim Lesen. Und beim fleißigen Preise verleihen...
Von Susanne v.E
" Besonders in Zeiten drohenden Fachkräftemangels kann unsere Wirtschaft es sich nicht leisten, auf das Potential von Menschen mit Behinderung zu verzichten."
Im Umkehrschluss heißt das, dass diese Menschen dann überflüssig werden, wenn kein Fachkräftemangel droht.
Dazu passt auch die folgende Aussage:
"Arbeitgeber profitieren von der Vielfalt ihrer Beschäftigten "
Inklusion ist folglich vor allem eine Frage danach, wieviel Profit der Behinderte einzubringen verspricht.
Aus der Rechnung "viel Profit für den Arbeitgeber=viel Inklusion für den einzelnen Behinderten" ergibt sich die Gleichung "kein Profit=keine Inklusion".
Tja, das ist jetzt ganz schön blöd für diejenigen, die keine wirtschaftlich verwertbare Arbeitsleistung erbringen können. Auch im Sozialstaat steht das Geld eben immer an erster Stelle. Inklusion in Deutschland bitte nur für "verdiente" Mitarbeiter!
Von Gisela Maubach
"Arbeitgeber profitieren . . . "
". . . profitieren alle Beteiligten" . . .
Profit - Profit - Profit
Nach wie vor werden Begriffe wie Inklusion und Vielfalt nur im Zusammenhang mit Leistungsfähigkeit thematisiert, die irgendwie profitabel ist.
Von Menschen mit schwerster geistiger Behinderung sollen offensichtlich nur die Einrichtungen "profitieren", an die die Eingliederungshilfe gebunden ist.
Denn anders lässt sich eigentlich nicht erklären, warum die Einrichtungsgebundenheit und die riesengroßen Schwerstbehinderten-Gruppen grundsätzlich kein Thema sind, wenn es um Inklusion oder Vielfalt geht.